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Notbremsassistent greift ein - und ich als Fahrer bin voll verantwortlich


Binonline

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Fahrsituation: Fahre auf Überholspur in ausreichendem Abstand hinter meinem Vordermann und wir ĂŒberholen gerade gemĂŒtlich einen LKW. Als das Heck des Vordermanns auf selber Höhe mit dem LKW ist, entschliesst sich mein Vordermann spontan die Ausfahrt rechts zu nehmen, steigt dazu voll auf die Bremse, taucht hinter dem rechts fahrenden LKW nach rechts durch und erwischt gerade noch die Ausfahrt.

Mein Bus erkennt die starke Verzögerung des Vordermanns und leitet eine Notbremsung ein. WĂ€hrend ich auf das Bremspedal trete ist die Bremskraft so verstĂ€rkt, dass eine ABS Bremsung mit extremer Verzögerung durchgefĂŒhrt wird. Optische und akustische Warnung im Kombiinstrument, nach 2 sec ist der Vordermann von meinem Fahrstreifen verschwunden und ich hab die Kontrolle zurĂŒck.

Zum GlĂŒck hatte ich keinen anderen Wagen dicht hinter mir. Sonst hĂ€tte es gekracht und ich hĂ€tte erklĂ€ren mĂŒssen warum ich auf der Überholspur ohne ersichtlichem Grund spontan eine Vollbremsung hinlege.

 

Was mich umtreibt ist weniger die Tatsache ob der Eingriff des Notbremsassistenten diesmal gerechtfertigt war oder nicht.

Sondern: In meinem Fahrzeug werden aufgrund irgendwelcher Parameter spontan Fahrverhalten bestimmende Entscheidungen getroffen fĂŒr deren Auswirkungen ich voll verantwortlich bin.  Ich selbst habe aber keinen Zugriff auf Daten die fĂŒr mich deren Entscheidungen transparent machen. Das ist fĂŒr mich nicht hinnehmbar.

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Zum GlĂŒck bist Du aufgrund des Notbremsassistenten niemandem draufgefahren. Ist das nicht wichtiger?

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Das ist mir zu kurz gegriffen.

Ich kann es in dieser Situation gar nicht beurteilen - vielleicht hĂ€tte meine krĂ€ftige Bremsung durchaus gereicht, vielleicht auch nicht. Mir fehlen die Daten zur Entscheidung, fĂŒr die ich verantwortlich bin. Das ist ein generelles Problem dieser eingreifenden Assistenzsysteme (Bremse, Lenkung). 
Diese Daten hat nur der Hersteller in seinen Systemspeichern im Fahrzeug und macht sie nicht zugÀnglich. 

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Ein Reh kreuzt die Fahrbahn

Der LKW verliert Ladung

Reifenplatzer

Ein Gegenstand auf der Fahrbahn

Ein medizinischer Notfall

Jemand auf der Gegenfahrbahn ĂŒberholt

Der Notbremsassistent reagierte auf die Situation vor dem Fahrzeug...

 

Gibt 1000 GrĂŒnde weswegen eine plötzliche  Notbremsung erforderlich sein kann, ohne das der Hintermann dies zeitgleich erkennt.

 

Gerade beim Bulli und dann vielleicht noch mit FahrradtrÀger und/oder privacy. Das is wie ne Schrankwand. Wer auffÀhrt hat schuld.

Was mich eher umtreiben wĂŒrde, wĂ€re die Frage ob man nicht einen Auffahrunfall verhindern könnte indem man eben nicht voll in die Eisen dappt, wĂ€re nĂ€mlich schade um den Bulli...🙄

 

Abstand ist der beste Airbag!

 

Gruß Thomas 

Bearbeitet von FlyingT
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Moin, 

weshalb meinst Du, dass Du fĂŒr die Entscheidung des Notbremsassistenten verantwortlich bist?

 

GrĂŒĂŸe 

Robert

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Hallo.

 

VWN bietet kein autonomes oder teilautonomes Fahren. Schon gar nicht beim T6.1.

 

Alle „Assistenten“ werden von den Herstellern bewusst „Assistenten“ genannt da sie den rechtlich weiterhin voll verantwortlichen Fahrer unterstĂŒtzen sollen.

Mit Level 2 oder 2 + hast man mE als Fahrer immer und ĂŒberall die Verantwortung. Selbst in den USA, diesbezĂŒglich habe ich extra mal nachgehakt. Damals wegen nachweislich fehlerhaften GeschwindigkeitsĂŒbernamen. Alles das gleiche, der Fahrer ist haftbar.

 

In dem obigen Beispiel hat @Binonline ja ehrlicherweise zugegeben das er auch noch voll in die Eisen gestiegen ist. Das war seine, mE durchaus richtige, Entscheidung. Der Hersteller wird im Falle eines Falles nur sagen das der Notbremsassistent 

die Bremsung frĂŒhzeitig und korrekt eingeleitet hat um einen höheren Schaden am Auto zu vermeiden. Der Rest ist Sache des Fahrers. Ob er nun durch Bremsen die Notbremse verstĂ€rkt oder per Gasstoß ĂŒberstimmt ist rein seine Entscheidung. 
 

Was dahinter passiert ist dann Sache des jeweiligen Fahrers. Ob er Abstand hĂ€lt und gemĂŒtlich bremst oder auch seinen Assistenten bemĂŒht ist wieder dessen Entscheidung.

 

 

 


 

 

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Hallo zusammen,

 

ich sehe ein großes Problem bei der unterschiedlichen AusrĂŒstung der kfz. Wenn ich mir die Berichte mancher LKW-AuffahrunfĂ€lle ansehe, dann macht es immer wieder den Eindruck, als habe der Hinterfahrer kein Notbremssystem gehabt, als sein Vorderfahrer plötzlich stark abbremste. 

 

Und obendrein sind die Systeme auch  nicht perfekt. Mit einem Mietwagen ist es mir mehrfach passiert, daß er unvermittelt massiv gebremst hat, als er ein Geschwindigkeitsschild auf einer LKW-RĂŒckfront als Verkehrsschild gedeutet hat. Wehe, da wĂ€re jemand hinter mir gefahren!

 

Ich wĂŒnsche Euch allen eine gute und sichere Fahrt und alles Gute fĂŒr 2026

 

Gustav

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Hallo.

Genau das meine ich.

Zumal, wenn du im Urlaub im T5 etwas vertrĂ€umt auf ansonsten leerer Straße hinter einem eAuto herfuhrst und der plötzlich das 30ziger Schild am Feldweg nebenan fĂŒr sich interpretiert schaust du alt aus. 
Ein eAuto muss nicht mal bremsen, die normale Rekuperation reicht aus dich zu ĂŒberraschen. Wenn dessen Fahrer dann sofort mit dem Gaspedal gegensteuert ist es kein Problem. Aber wehe der schaut sich ob der leeren Straße vor ihm auch die Umgebung an. 
 

Mit ACC hast du bessere Chancen. Zumindest wenn der Vorausfahrende als solcher bereits erkannt wurde. Das passt dann eigentlich.

 

 

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  • 2 Wochen spĂ€ter...

Wieso bist du Schuld, wenn dein Hintermann nicht genug Abstand hÀlt und du wegen einer Notsituation bremsen musst? Bisschen verquerte Logik.

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Alle Beschreibungen (Bordbuch, Internet) nennen es als Assistenten, bei dem die volle Kontrolle und Verantwortung beim Fahrer bleibt. Einzige Ausnahme: Eine Fehlfunktion, Störung des Assistenten.

Siehe auch Kommentar von dedetto:

 

 

 

Das unvermittelte starke Abbremsen auf freier Strasse kann durchaus zu einer Teilschuld am Auffahrunfall meines Hintermannes bedeuten. In meinem Fall wĂ€re es fĂŒr den Hintermann allerdings schwierig zu beweisen, dass es sich um eine freie Strasse gehandelt hat.

 

Vermutlich hÀtte der Notbremsassistent auch eingegriffen wenn eine Ladung Schnee oder eine Eisplatte vom nebenherfahrenden LKW auf meine Fahrbahn vor den Bus geflogen wÀre.

 

Mir geht es gar nicht so sehr um den Einzelfall sondern um die Daten die der Hersteller zwar speichert aber nicht herausgibt und mich damit im Unklaren lÀsst.

 

Sorry, dass ich so lange nicht geantwortet habe - war krank im Bett.

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Stellt sich die Frage, wem die Daten gehören, wer rechtlich EigentĂŒmer ist.

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Die Antwort sollte eigentlich sehr klar sein:

Dem EigentĂŒmer des Fahrzeugs und damit Ersteller der Daten gehören diese Daten eigentlich auch. Nur die Hersteller verweigern die Einsicht.

Solange sich nicht genĂŒgend gegen diese Arroganz wehren, bleibt es so.

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So ganz klar ist das womöglich nicht.

 

Das Fahrzeug gehört zwar dem EigentĂŒmer,
bei der Software gibt es aber nur ein Nutzungsrecht. (Geistiger) EigentĂŒmer der Software ist nicht der FahrzeugeigentĂŒmer.
Dieser kann auch z. B. nicht die Herausgabe des Quellcodes der Software einfordern.

 

Bei beispielsweise Microsoftprogrammen ist die primÀre Aufgabe der Software das Erstellen von Dokumenten, Tabellen, Datenbanken,.... Diese sind dann Eigentum des Erstellers.

 

Die primĂ€re Aufgabe der Software bei Fahrzeugen ist aber die Sicherstellung der richtigen Funktionsweise des Fahrzeugs des EigentĂŒmers.

 

Protokolldateien dĂŒrften nicht dazugehören, wĂ€ren also das Eigentum von Volkswagen.
 

  • Mag ich 2
  • Danke 1
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Ich verstehe nicht ganz was du hier mit "Daten" meinst. Wie der Conti-Radar im T6.1 funktioniert, ist ziemlich gut in dessen Beschreibung dargelegt. Die per (ehemals) per Erwin herunterladbaren WerkstatthandbĂŒcher lassen auch etwas mehr einsicht zu.

 

Willst du einen Opensource-Radar, welches komplett selber von dir parametrierbar ist? Viel Spass dafĂŒr einen Hersteller zu finden, der sowas einbaut. Auch etwas blauĂ€ugig, das nach dem Kauf VW vorzuwerfen, da sie mit der Funktion nicht hinter dem Berg gehalten haben.

 

Ohne, dass ich jetzt VW verteidigen will, die machen wirklich viel Kram, der zu kritisieren ist, aber das hier finde ich doch sehr an den Haaren herbeigezogen.


 
Die Frage stellt sich nicht, das ist rechtlich eindeutig geklÀrt.

Bearbeitet von cali-DD
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Eh wir hier jetzt alles irgendwie durcheinanderwirbeln, mal eine kurze Zusammenfassung:

 

- Software der SteuergerĂ€te, Sensoren etc.: EigentĂŒmer ganz sicher VW

- Mit dieser SW erzeugte Fehler-Speicher-EintrĂ€ge / -Daten / -Dateien: EigentĂŒmer vermutlich auch VW

- Mit dieser SW im Rahmen des normalen Fahrens (inkl. Eingriffen der SW/Assistenten in das Fahren) erzeugte Daten/Dateien: ist fĂŒr mich unklar, kann mir auch vorstellen, daß mir als Fahrer oder dem EigentĂŒmer des Fahrzeugs diese gehören, da ich sie im Rahmen des Gebrauchs des Fahrzeugs und der GebrauchsĂŒberlassung der SW mit der SW die Daten erstellt habe. 

 

Wie ist das denn mit den Daten in Unfalldatenschreibern? Oder Fahrtenschreibern? Weiß das jemand sicher, dann gerne auch mit seriöser Quelle angeben (und bitte nicht bußgeldkatalog.de..., da steht soviel Quatsch...), Verweis auf Gesetze, Verordnungen etc wĂ€re am besten.

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