OPAWIT Geschrieben 30. September 2025 Teilen Geschrieben 30. September 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Da hat der VWN-Mitarbeiter wohl was falsch verstanden. Ein Wohnmobil ist und bleibt ein M1 (Fahrzeug zur Personenbeförderung). Sag dem Mitarbeiter doch mal, er möchte mal in das COC eines bereits vom Werk mit 3,88t angegebenen GC gucken , dastrifft für alle 4M zu. Da wird er dann sehen, dass er falsch liegt. 1 Link zu diesem Kommentar
Fourmotion Geschrieben 30. September 2025 Teilen Geschrieben 30. September 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Die Frage war ja wieso 90 Daher meine Antwort VW würde halt auch auf 90 begrenzen und 80 sind nur erlaubt bei lkw zulassung über 3,5 Link zu diesem Kommentar
Calle-680 Geschrieben 1. Oktober 2025 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hi zusammen, das sagt Wikipedia zur Fahrzeugklasse M1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Automobile und Wohnmobile). Ist also nicht wirklich ein LKW 😉 Die 90Km/h kommen vom Crafter (wie vorher von NT5 bereits erwähnt). Wenn ich mir einen "Kipper" auf Crafter Basis zulege, den gewerblich nutze und auf über 3,5t zulasse, dann ist das ein LKW und der bekommt den 90Km/h Begrenzer, da er als LKW nicht schneller als 80 fahren darf. Im VWN Konfigurator fand man das auch zumindest beim vor Facelift Modell beim GC. Gruß Torsten Link zu diesem Kommentar
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