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Auflastung 3,5 auf 3,88 Tonnen und 90 km/h


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Hallöchen, 

Mein 1. Beitrag hier im Forum. Ich konnte zu diesem Thema nichts konkretes finden. 

 

Wir haben ein GC600 Modelljahr 2025, wir haben ihn Neu benommen mit 3,5 Tonnen zgg. Nun haben wir eine auflastung auf 3,88 Tonnen angefragt. VWN sagt, es geht, ist aber teuer. Und jetzt kommt das Hindernis:

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit MUSS auf 90 km/h beschränkt werden! 

 

VWN sagt, es gäbe Modelle, wo das in Einzelfällen auch erhöht werden könnte. Aber niemand kann uns sagen, woran es bei uns scheitert. Reifen, Felgen, Fahrwerk usw sind alle ausreichend für 3,88 Tonnen. 

 

Muss man die Auflastung bei VWN machen? Wegen Garantie usw? Oder geht das auch woanders? 

 

Wir wollen mit dem Kasten ja nicht Rasen, aber mit 90 km/h limitiert, überholt einen ja jeder Laster und PKW mit Anhänger. 

100 km/h wären ja schon super. 

 

Hat damit jemand Erfahrung oder kann uns sagen, was man machen müsste, um die 90 km/h zu vermeiden? 

 

Sorry für den langen Beitrag und schon einmal vielem Dank für die Hilfe. 

 

Lg

Phil 

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Auf der Autobahn darfst du 100 km/h fahren und auf Landstraßen 80 km/h.

 

Siehe auch hier:

https://www.promobil.de/ratgeber/3-5-tonnen-grenze-wohnmobile-fuehrerschein-maut-tempolimit/

Bearbeitet von stonie
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Ja, aber VW limitiert den GC600 auf 90 km/h. Das heißt das Fahrzeug kann nicht mehr schneller fahren. Es wird ein limiter eingebaut, bzw die Software neu programmiert. So die Aussage von VW aus Wolfsburg. Es handele sich um eine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. 

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Das höre ich zum ersten mal.

Weshalb sollte VW den GC600 auf 90 km/h limitieren, wenn der Gesetzgeber 100 km/h zulässt?

 

Ich würde eher vermuten, dass es ein Missverständnis ist oder dass dein Verkäufer nur beschränkt Ahnung hat.

Es gibt hier doch sehr gut informierte User 😉.

Vlt. können die Licht ins Dunkle bringen.

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Ich habe jetzt mehr Informationen. 

Der GC600 geht von M1 auf N1 Kategorie. Was dann nicht mehr Pkw ähnlich, sondern Lkw ähnlich ist. Und dann gelten über 3,5 Tonnen die 90 km/h. 

Aber mein VWN Mitarbeiter ist sehr engagiert und will nochmal weiter forschen 

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Frag doch mal bei fa.scholz in Vlotho an findest du im Netz. Anrufen fragen sind sehr nett und hilfsbereit. Bei unseren Fahrzeug ging die auflastung problemlos (allerdings von3,88 auf4,2) .Aber bei Scholz sagen sie dir genau was geht und was gegebenenfalls geändert werden muss. Kommunikation mit Scholz ging nur über Mail und Telefon man muss da nicht hinfahren 

Gruß Jörg 

  • Mag ich 1
  • Danke 1
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Aber LKW dürfen offiziell doch nur 80 km/h fahren, wie kommt der jetzt auf 90 km/h🙂

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Danke für den Tipp. Da schauen wir mal. 

VW meinte, wenn man das extern macht, erlischt for Garantie. 

 

Das ist dann noch nicht LKW, Sonden LKW ähnlich. Und dann gelten bei 3,5-7,5 Tonnen eben diese 90.

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Moin,

mein VWN-Händler hat die Auflastung mit dem Gutachten von Scholz durchgeführt!

Und Garantie habe ich immer noch!

Bei mir steht im Fahrzeugschein M1

VG

Günter

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Lkw begrenzer sind auf 90 eingestellt 😉

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Das mag ja sein, aber offiziell erlaubt sind 80 km/h, auch wenn 90 km/h mehr oder weniger geduldet werden😉

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Hallo, Phil! 
 

Mein 680er war eh schon auf 3,88 to zugelassen (und wie eine behördlich veranlasste Messung letztes Wochenende ergab, ist das auch gut so - siehe Bild). Limit bei 90: Fehlanzeige. Inzwischen habe ich bei Fa. Scholz in Vlotho auflasten lassen - bei 4,2 to kann ich sogar noch 300 kg extra zuladen. Limit bei 90: immer noch nicht. Und diverse Schäden sind bisher ganz easy auf Garantie behoben worden. Wenn Du es einfach haben willst: Auflastung per Scholz-Gutachten, gleich auf 4,2 to (haben ist besser als brauchen). Du kannst aber auch über eine Zusatzluftfeder für die Hinterachse nachdenken, da kommt die Auflastung meistens gleich mit. 
 

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  • Mag ich 2
  • Danke 1
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Wenn das zutreffen würde, müssten ja alle 4M, die ja ab Werk 3,88to  haben, auf 90kmh limitiert sein und von M1 auf N1 umgeschlüsselt sein. M1 ist Wohnmobil und das bleibt das Auto auch mit 3,88to (und sogar mit 4,2to)

Thomas

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Vielen Dank an alle, die uns Tipps und Tricks genannt haben. 

Mein VWN Kontakt glaubt das auch alles noch nicht so und hakt even bei VW in Wolfsburg direkt nach. Denn er selbst hat noch nie persönlich die Anfrage einer Auflastung bekommen. 

Da warte ich jetzt auf die Antwort. 

 

Und Fa Scholz werde ich wohl auch mal kontaktieren und fragen, was die dazu sagen. 

 

 

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Ich vermute mal sehr stark, dein VWN Kontakt kommuniziert dies nicht richtig und verwechselt die Auflastung eines normalen VW Crafter Kastenwagen, wo dann die Beschränkung gilt, mit der Auflastung für den GC = Wohnmobil. Hier ändert sich auch nicht die Fahrzeugklasse und Typ durch die Auflastung.

 

Grüße Norman 

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