bpunktm Geschrieben 9. September 2025 Teilen Geschrieben 9. September 2025 Check mal You do not have the required permissions to view the link content in this post. Überholverbot mit dem allseits bekannten Zeichen gilt auch für Wohnmobile. Wohnmobile zählen nicht als Personenkraftwagen sondern (Punkt 5) als "Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung" Weiterhin gilt für dich auf der Landstraße 80, mit Anhänger sogar nur 60. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ausnahmsweise 100, dank der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO Link zu diesem Kommentar
Flh75 Geschrieben 9. September 2025 Autor Teilen Geschrieben 9. September 2025 Ihr könnt mich alle mal mit Gesetzestexten. 😎 Ich habe einen PKW M1 und nicht M und fahre 100 auf der Landstraße, 120 auf der Autobahn und überhole, wann ich will. So jetzt habt ihr es. Mal im Ernst, nach der STzVO würde das ja auch für Wohnmobile unter 3,5 to gelten. Weil Wohnmobil. Irgendwie alles nicht schlüssig. Vielleicht einigen wir uns darauf, dass die Gesetzeslage nicht ganz eindeutig ist? Thomas Link zu diesem Kommentar
MarcelW Geschrieben 9. September 2025 Teilen Geschrieben 9. September 2025 (bearbeitet) Am besten, du schaust mal wo ein Stationärer Blitzer auf der Landstraße ist. Dann mit 115 m/h durch. Dann wissen wir ob du 48,50€ zahlst (bis 10km/h) oder 178,50€, ein Punkt, 1 Monat weg 😉 (25-30 km/h). Schlau werde ich auch nicht genau, aber für mich liest es sich schlussendlich wie 80/100km/h Begrenzung beim WoMo. Bearbeitet 9. September 2025 von MarcelW 1 Link zu diesem Kommentar
bpunktm Geschrieben 9. September 2025 Teilen Geschrieben 9. September 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ja, ist auch so. Beispielsweise auf Parkplätzen, P auf blauem Grund mit Zusatzzeichen PKW (Schwarzer Golf 2 von der Seite🤪) darf das Wohnmobil auch unter 3,5t nicht parken. Ich geb zu, dass die Rechtslage da maximal bescheuert und undurchsichtig ist, hab vor Ewigkeiten mal eine Ausbildung zum Fahrlehrer gemacht, musste mich da recht intensiv mit beschäftigen und stehe immer noch oft vor ganz vielen Fragezeichen. Wenn der Verordnungsgeber nicht ausdrücklich zwischen "Personenkraftwagen" und "Wohnmobil" unterscheiden würde, wären beispielsweise die Geschwindigkeitsregelungen in der StVO nicht genau so formuliert, wie sie es in §3 sind. You do not have the required permissions to view the image content in this post. Link zu diesem Kommentar
bpunktm Geschrieben 9. September 2025 Teilen Geschrieben 9. September 2025 (bearbeitet) Ah kurzer Nachtrag, du meintest mit >nach der STzVO würde das ja auch für Wohnmobile unter 3,5 to gelten. Weil Wohnmobil. dass speziell die Geschwindigkeitsregeln dann gelten würden. Nein, weil §3 Abs 3 Nr 2 C. Sorry, hatte das zu schnell gelesen und gedacht, dass du Regeln im Allgemeinen meintest, die dann auch für leichtere Womos gelten sollen. Wie gesagt, maximal verwirrend, die Regeln. Bearbeitet 9. September 2025 von bpunktm Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 9. September 2025 Online Teilen Geschrieben 9. September 2025 Das ganze wurde schon als Petition an den Bundestag gerichtet: You do not have the required permissions to view the link content in this post. Ich empfehle, insbesondere die (zumindest am PC rechts) verlinkte PDF-Datei "Begründung" unter Votum und Begründung zu lesen, da ist alles klar und deutlich erklärt und auf die Regelungen hingewiesen. Kurz und knapp: Zeichen 277 (Überholverbot) gilt für alle Kfz >= 3,5 t, außer Bussen und Pkw. WoMos gelten nicht als PKW. Mittels Beschilderung können schwere WoMos von dem Verbot ausgenommen werden. Ähnliche Anfragen, Petitionen etc gibt es zu der Parkplatz-Beschilderung, insbesondere an Autobahnen. Dort gibt es ja oft genug lt Schildern nur Parkplätze für LKW, PKW, PKW+Anhänger, aber nicht für WoMos. (Ein Cali Ocean mit PKW-Zulassung darf da parken, ein Cali Ocean mit WoMo-Zulassung darf da nicht parken....) Wer sich mehr mit der Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern befassen möchte: 2 2 Link zu diesem Kommentar
zyklotrop Geschrieben 9. September 2025 Teilen Geschrieben 9. September 2025 @tonitest genauso ist es richtig. Im Moment wird diese Sau, mit M1 Wohnmobilen über 3,5to fällt man nicht unter das entsprechende Uberholverbot, wieder durch alle Foren gejagt. Und dann mit einer entsprechenden Verbissenheit auf dem Standpunkt beharrt, man sei davon ausgenommen. Es ist eben KEIN LKW Überholverbot, sonder für KFZ über 3,5to. Wir nennen es nur umgangssprachlich so. 2 Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 9. September 2025 Online Teilen Geschrieben 9. September 2025 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ich kann die Verwirrung und Unsicherheit schon nachvollziehen, WoMos sind schließlich als M1 Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Personen, SA systematisiert. Da kann man PKW rauslesen/drunter verstehen, wenn man sich damit nicht weiter und tiefer beschäftigt. Es fehlt leider - zumindest in D - eine Legal-Definition von PKW (z. Bsp: Kfz mit Hauptzweck Personenbeförderung, ohne Zusatzausbauten, + Gepäck/kleine Ladung, max 8 Personen + Fahrer). Bearbeitet 9. September 2025 von tonitest Link zu diesem Kommentar
zyklotrop Geschrieben 9. September 2025 Teilen Geschrieben 9. September 2025 Es sind aber aktuell wirklich extrem viele dieser "Lückensucher" unterwegs und versuchen teilweise massiv ihre Meinung als Wahrheit zu verbreiten. Erinnert mich fast etwas an Flacherdler und Reptiloiden Theoretiker. 😁 1 Link zu diesem Kommentar
Flh75 Geschrieben 9. September 2025 Autor Teilen Geschrieben 9. September 2025 Ich suche keine Lücke. Ich suche die richtige Einordnung meines GC mit 4,2 to. Und wie schon gesagt: Legal, illegal - Schei..egal. 😁 Thomas 1 Link zu diesem Kommentar
zyklotrop Geschrieben 9. September 2025 Teilen Geschrieben 9. September 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Eingeordnet ist er doch: KFZ über 3,5to. 1 Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 9. September 2025 Online Teilen Geschrieben 9. September 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Na, das sollte doch jetzt klar sein: Immer auf der rechten Spur, zwischen den LKW... 😂🤣👍 Zumindest bei Zeichen 277😁 1 1 Link zu diesem Kommentar
Maffy Geschrieben 9. September 2025 Teilen Geschrieben 9. September 2025 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Gilt aber eben nur für diesen Teilbereich (Parken), in anderen Bereichen sind Fahrzeuge unter 3,5t eben ganz normale Pkw, egal ob wegen dem Steuerprivileg als Wohnmobil zugelassen oder nicht. Die abstrakte Verkehrsgefährdung ist halt nur über das Gewicht definiert, macht ja auch Sinn. Bearbeitet 9. September 2025 von Maffy Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 9. September 2025 Online Teilen Geschrieben 9. September 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Nö, es gibt auch LKW < 3,5 t Link zu diesem Kommentar
Maffy Geschrieben 9. September 2025 Teilen Geschrieben 9. September 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Nur eine Rückausnahme vom Pkw. Link zu diesem Kommentar
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