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Über 3,5 to Eintrag M1 SA


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Ich habe etwas dazu gelernt. Vielleicht einigen bekannt, aber mir halt nicht.

Bei Eintrag

im Feld J M1

im Feld 4 SA  

im Feld 5 Fzg zur Personenbeförderung bis 8 Personen, Wohnmobil 

gilt das Fahrzeug als Pkw und nicht als Lkw und unterliegt somit nicht den entsprechenden LKW Beschränkungen. Und das obwohl mein GC als Allrad ab Werk über 3,5 to hat und auf 4,2to aufgelastet wurde. 
Bisher war ich der Meinung, alles über 3,5 to gilt als LKW. Und dies wurde ja hier auch an verschiedenen Stellen so geschrieben.

Also mal in den Schein schauen und wenn man ebenso falsch informiert war wie ich, freuen, dass das LKW Überholverbot und andere Beschränkungen nicht gelten.
Thomas

 
 

IMG_6365.jpeg

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Richtig. Die Max 100km/h auf AB und max. 80km/h auf Landstraße gelten weitere. Bei allem anderen sind wir befreit 👍

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Nein, auch davon sind wir befreit. So jedenfalls heute der Tüver. 
Thomas

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Das würd eich nochmal prüfen lassen. Weil Wohnmobile fallen genau da rein. Ich hab vor 2 Monate meinen Führerschein C gemacht und explizit dort nachgefragt. 
 

Die neuen MJ2025 haben auch entsprechende Max. Anzeigen bei der Verkehrszeichenerkennung. 

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Warum sollten bei der Geschwindigkeitsbegrenzung die LKW Vorschriften greifen und beim Überholen nicht? 

Die Definition M1 heisst PKW. Es gibt hier keine Gewichtsbeschränkung. Insofern denke ich, der Tüver lag heute richtig.

 

Also unterscheiden die 25er Modelle zwischen bis 3,5to und über 3,5 to bei der Verkehrszeichenerkennung?  

Thomas

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Hallo,

in der STVO werden zwar beim Überholverbot und Geschwindigkeitsbeschränkungen die Personenkraftwagen ausgenommen, jedoch gibt es auch Ausnahmeverordnungen:

 

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§ 1 

Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) 100 km/h.

 

Im Feld 5 der Zulassungsbescheinigung steht beim GC „Wohnmobil“. Also leider keine neuen Erkenntnisse bezüglich Geschwindigkeit für Wohnmobile über 3.5t.

 

Grüße Gerhard

Bearbeitet von Mainline
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Korrekt. Auf der Landstraße 80, Autobahn 100. 

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Das ist eindeutig. Danke für die Klarstellung.

Thomas

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Hallo,

wenn ich nur vom Überholverbot befreit wäre, würde es für mich reichen! Schneller als 110km/h fahre ich eh nicht.

mich würde allerdings noch die Quelle zur Ausnahme beim Überholverbot interessieren!

Danke

VG

Günter

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Hallo Günter, die Quelle ist die StVO 😁

 

Zeichen 277 - Überholverbot für
Kraftfahrzeuge über 3,5 t.

 

Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

 

Grüße Norman 

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Nachdem ich mir das nochmal durchgelesen habe, schliesse ich, dass auf Landstraßen 100kmh erlaubt sind. Denn Kraftstrassen sind ja besonders gekennzeichnet.

Ergo, ist auch die Anzeige in den 25er Modellen nicht richtig. Was aber unerheblich ist. 

Thomas

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Das steht in der StVO:

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Hier ist zu unterscheiden zwischen Kraftfahrstrassen (blaues Schild, welches sie als solche ausweist) und Autobahnen. Hier gilt die Ausnahme für Tempo 100 km/h.

 

 

Bearbeitet von Steffmuc

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Hallo Thomas,

 

die Hoffnung stirbt bei Dir offensichtlich zuletzt, aber leider hat der Gesetzgeber für unsere Fahrzeuge keine Ausnahmen zugelassen. Man wird sich mit diesen Einschränkungen abfinden müssen, birgt aber die Chance sich mehr mit den neuen Möglichkeiten im Urlaub zu befassen.

 

LG nick0297jan

 

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