Flh75 Geschrieben 8. September 2025 Teilen Geschrieben 8. September 2025 Ich habe etwas dazu gelernt. Vielleicht einigen bekannt, aber mir halt nicht. Bei Eintrag im Feld J M1 im Feld 4 SA im Feld 5 Fzg zur Personenbeförderung bis 8 Personen, Wohnmobil gilt das Fahrzeug als Pkw und nicht als Lkw und unterliegt somit nicht den entsprechenden LKW Beschränkungen. Und das obwohl mein GC als Allrad ab Werk über 3,5 to hat und auf 4,2to aufgelastet wurde. Bisher war ich der Meinung, alles über 3,5 to gilt als LKW. Und dies wurde ja hier auch an verschiedenen Stellen so geschrieben. Also mal in den Schein schauen und wenn man ebenso falsch informiert war wie ich, freuen, dass das LKW Überholverbot und andere Beschränkungen nicht gelten. Thomas 1 2 Link zu diesem Kommentar
MarcelW Geschrieben 8. September 2025 Teilen Geschrieben 8. September 2025 Richtig. Die Max 100km/h auf AB und max. 80km/h auf Landstraße gelten weitere. Bei allem anderen sind wir befreit 👍 Link zu diesem Kommentar
Flh75 Geschrieben 8. September 2025 Autor Teilen Geschrieben 8. September 2025 Nein, auch davon sind wir befreit. So jedenfalls heute der Tüver. Thomas Link zu diesem Kommentar
MarcelW Geschrieben 8. September 2025 Teilen Geschrieben 8. September 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das würd eich nochmal prüfen lassen. Weil Wohnmobile fallen genau da rein. Ich hab vor 2 Monate meinen Führerschein C gemacht und explizit dort nachgefragt. Die neuen MJ2025 haben auch entsprechende Max. Anzeigen bei der Verkehrszeichenerkennung. Link zu diesem Kommentar
Flh75 Geschrieben 8. September 2025 Autor Teilen Geschrieben 8. September 2025 Warum sollten bei der Geschwindigkeitsbegrenzung die LKW Vorschriften greifen und beim Überholen nicht? Die Definition M1 heisst PKW. Es gibt hier keine Gewichtsbeschränkung. Insofern denke ich, der Tüver lag heute richtig. Also unterscheiden die 25er Modelle zwischen bis 3,5to und über 3,5 to bei der Verkehrszeichenerkennung? Thomas Link zu diesem Kommentar
Mainline Geschrieben 8. September 2025 Online Teilen Geschrieben 8. September 2025 (bearbeitet) Hallo, in der STVO werden zwar beim Überholverbot und Geschwindigkeitsbeschränkungen die Personenkraftwagen ausgenommen, jedoch gibt es auch Ausnahmeverordnungen: You do not have the required permissions to view the link content in this post. § 1 Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) 100 km/h. Im Feld 5 der Zulassungsbescheinigung steht beim GC „Wohnmobil“. Also leider keine neuen Erkenntnisse bezüglich Geschwindigkeit für Wohnmobile über 3.5t. Grüße Gerhard Bearbeitet 8. September 2025 von Mainline Präzisiert 1 3 Link zu diesem Kommentar
MarcelW Geschrieben 8. September 2025 Teilen Geschrieben 8. September 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Korrekt. Auf der Landstraße 80, Autobahn 100. Link zu diesem Kommentar
Flh75 Geschrieben 8. September 2025 Autor Teilen Geschrieben 8. September 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das ist eindeutig. Danke für die Klarstellung. Thomas Link zu diesem Kommentar
gosswald Geschrieben 8. September 2025 Teilen Geschrieben 8. September 2025 Hallo, wenn ich nur vom Überholverbot befreit wäre, würde es für mich reichen! Schneller als 110km/h fahre ich eh nicht. mich würde allerdings noch die Quelle zur Ausnahme beim Überholverbot interessieren! Danke VG Günter Link zu diesem Kommentar
n.t5 Geschrieben 9. September 2025 Teilen Geschrieben 9. September 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo Günter, die Quelle ist die StVO 😁 Zeichen 277 - Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t. Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Grüße Norman 3 Link zu diesem Kommentar
Flh75 Geschrieben 9. September 2025 Autor Teilen Geschrieben 9. September 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Nachdem ich mir das nochmal durchgelesen habe, schliesse ich, dass auf Landstraßen 100kmh erlaubt sind. Denn Kraftstrassen sind ja besonders gekennzeichnet. Ergo, ist auch die Anzeige in den 25er Modellen nicht richtig. Was aber unerheblich ist. Thomas Link zu diesem Kommentar
Mainline Geschrieben 9. September 2025 Online Teilen Geschrieben 9. September 2025 Das steht in der StVO: You do not have the required permissions to view the link content in this post. 2 Link zu diesem Kommentar
Steffmuc Geschrieben 9. September 2025 Teilen Geschrieben 9. September 2025 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hier ist zu unterscheiden zwischen Kraftfahrstrassen (blaues Schild, welches sie als solche ausweist) und Autobahnen. Hier gilt die Ausnahme für Tempo 100 km/h. Bearbeitet 9. September 2025 von Steffmuc Link zu diesem Kommentar
nick0297jan Geschrieben 9. September 2025 Teilen Geschrieben 9. September 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo Thomas, die Hoffnung stirbt bei Dir offensichtlich zuletzt, aber leider hat der Gesetzgeber für unsere Fahrzeuge keine Ausnahmen zugelassen. Man wird sich mit diesen Einschränkungen abfinden müssen, birgt aber die Chance sich mehr mit den neuen Möglichkeiten im Urlaub zu befassen. LG nick0297jan 1 Link zu diesem Kommentar
Flh75 Geschrieben 9. September 2025 Autor Teilen Geschrieben 9. September 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das verwirrt ja noch mehr. „Ausgenommen Personenkraftwagen“ . M1 ist per Definition ein PKW. Also ausgenommen. „Die Zulassung M1 bezieht sich auf Fahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1, die als Personenkraftwagen (Pkw) definiert sind und höchstens acht Sitzplätze zuzüglich des Fahrersitzes haben.“ Ich kämpfe um jeden km/h 😅 Thomas 1 Link zu diesem Kommentar
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