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Über 3,5 to Eintrag M1 SA


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Ich habe etwas dazu gelernt. Vielleicht einigen bekannt, aber mir halt nicht.

Bei Eintrag

im Feld J M1

im Feld 4 SA  

im Feld 5 Fzg zur Personenbeförderung bis 8 Personen, Wohnmobil 

gilt das Fahrzeug als Pkw und nicht als Lkw und unterliegt somit nicht den entsprechenden LKW Beschränkungen. Und das obwohl mein GC als Allrad ab Werk über 3,5 to hat und auf 4,2to aufgelastet wurde. 
Bisher war ich der Meinung, alles über 3,5 to gilt als LKW. Und dies wurde ja hier auch an verschiedenen Stellen so geschrieben.

Also mal in den Schein schauen und wenn man ebenso falsch informiert war wie ich, freuen, dass das LKW Überholverbot und andere Beschränkungen nicht gelten.
Thomas

 
 

IMG_6365.jpeg

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Richtig. Die Max 100km/h auf AB und max. 80km/h auf Landstraße gelten weitere. Bei allem anderen sind wir befreit 👍

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Nein, auch davon sind wir befreit. So jedenfalls heute der Tüver. 
Thomas

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Das würd eich nochmal prüfen lassen. Weil Wohnmobile fallen genau da rein. Ich hab vor 2 Monate meinen Führerschein C gemacht und explizit dort nachgefragt. 
 

Die neuen MJ2025 haben auch entsprechende Max. Anzeigen bei der Verkehrszeichenerkennung. 

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Warum sollten bei der Geschwindigkeitsbegrenzung die LKW Vorschriften greifen und beim Überholen nicht? 

Die Definition M1 heisst PKW. Es gibt hier keine Gewichtsbeschränkung. Insofern denke ich, der Tüver lag heute richtig.

 

Also unterscheiden die 25er Modelle zwischen bis 3,5to und über 3,5 to bei der Verkehrszeichenerkennung?  

Thomas

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Hallo,

in der STVO werden zwar beim Überholverbot und Geschwindigkeitsbeschränkungen die Personenkraftwagen ausgenommen, jedoch gibt es auch Ausnahmeverordnungen:

 

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§ 1 

Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) 100 km/h.

 

Im Feld 5 der Zulassungsbescheinigung steht beim GC „Wohnmobil“. Also leider keine neuen Erkenntnisse bezüglich Geschwindigkeit für Wohnmobile über 3.5t.

 

Grüße Gerhard

Bearbeitet von Mainline
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Korrekt. Auf der Landstraße 80, Autobahn 100. 

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Das ist eindeutig. Danke für die Klarstellung.

Thomas

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Hallo,

wenn ich nur vom Überholverbot befreit wäre, würde es für mich reichen! Schneller als 110km/h fahre ich eh nicht.

mich würde allerdings noch die Quelle zur Ausnahme beim Überholverbot interessieren!

Danke

VG

Günter

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