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Travel Assist regelt nicht nach Verkehrszeichen


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Das meinte ich damit, dass es jetzt nicht mehr so bei VW steht, aber zum Zeitpunkt der Bestellung sah das anders aus.

ich werde mal in einer Wayback Machine danach suchen. Das Internet vergisst nix…

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Hoffentlich, den aktuell findet man auf den offizellen Websiten absolut keine Infos zum Travel Assist. Noch besser wären Printmedien, wie Kataloge.

 

Grüße Norman

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Also die Google KI spuckt folgendes aus, unter Berufung auf die Quelle der Grand California Seite von VW:

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Und ja das muss geändert worden sein, denn ich habe das auch genau so in Erinnerung.

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Tja, das st halt so ein Ding mit der KI. Und auf welche Website kommst du, wenn du auf den Link drückst --> bei mir wrd die VW Pkw Seite aufgerufen, mit dder tollen Erklärung zum Travel Assist.

 

Grüße Norman

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Es ist halt unklar, was VW genau mit dem Intelligent Speed Assistent aufpreispflichtig verkauft. Die „einfache“ ISA mit Hinweis der Geschwindigkeitsüberschreitung ist ja verpflichtend bei Neuzulassungen.

 

Hier aus dem aktuellen Konfigurator die höchste Stufe:

 

Assistenzpaket Advanced inkl. Automat. Distanzreg. ACC, "Intelligent Speed-/ Travel-/Lane-/Emergency Assist"

Preis inkl. MwSt.

1.612,45 € ⁠1

Rate inkl. MwSt.

8,66 €/ Monat ⁠2 ⁠3

— 

Automatische Distanzregelung mit Stop & Go

— 

Fahrerassistent "Travel Assist" inklusive Spurhalteassistent "Lane Assist" und "Emergency Assist"

— 

Geschwindigkeitsbegrenzer und "Intelligent Speed Assist"

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Naja man kommt schon auf die VW Nutzfahrzeuge Seite wenn man auf die obere Quellenangabe klickt:


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Und die Google KI holt sich die Information eben aus solchen Quellen. Sie erfindet nicht irgendwas. Und wie gesagt bin mir zu 100% sicher, dass dieser Text verändert worden sein muss.

Es gibt laut Google auch keine Unterscheidungen bei einem Travel Assist. Der Travel Assist ist der Travel Assist weil er zusätzlich zum normalen ACC oder Lane Assist eben Systeme wie die vorausschauende Geschwindigkeitsregelung mitbringt.
Auf der aktuellen Seite vom Grand California wird ja nicht mal mehr der Travel Assist gelistet:
 

 

Ich allerdings habe auf meiner Rechnung vom 04.06.2025 den Travel Assist stehen

 

Ich kann mich auch noch an das Gespräch mit meinem Verkäufer von VW Nutzfahrzeuge erinnern. Es ging nämlich um diesen Travel Assist und der Features. Ich wollte nämlich zuerst kein Navigationsgerät weil das mit 3,88t sowieso nur Müll ausspuckt. Habe mich aber aufgrund der vorausschauenden Geschwindigkeitsregelung für das große Navi entschieden:

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Das hatte ich vergessen anzuhängen:

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Wenn VW so blöd ist, dieselbe Bezeichnung für unterschiedliche Systeme zu nutzen, dann hilft das nicht. Aber für mich wäre das ein oberdämliches Marketing Verhalten. 

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Prima. Dann hast du den Trailerassistenten hoffentlich auch nicht auf der Rechnung bzw. im Kaufvertrag als zugesicherte Eigenschaft stehen, du wurdest nicht von VW getäuscht oder geschädigt und es stellt auch keinen Mangel dar, wenn eine nicht verkaufte Funktion nicht verbaut wurde: 

 

Zu Zeiten deines zitierten Messebesuchs gab es den Trailerassistenten übrigens auch für den GC zu ordern und war z.B. auch Bestandteil im sog. "Assistenzpaket 3", das als "Bundle" zeitweilig angeboten wurde. 

 

Über meine Lesekompetenz mach dir mal keine Sorgen! Und ich schiebe auch keinen Frust, weil ich mir einen Grand California gekauft habe. Aber: schonmal in den Spiegel geschaut? 😳

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Leider kommt es mit wachsenden Softwareanteilen im Fahrzeug immer häufiger dazu, dass einige Funktionen es -aus welchen Gründen auch immer- nicht in die erste Serie geschafft haben und erst im Laufe des Modellzyklus nachgepflegt werden.

Die dafür erforderliche Hardware ist aber mit großer Wahrscheinlichkeit in deinem Fahrzeug bereits vorhanden. Das war sie sogar bereits vor dem "Facelift" des Modelljahres 2025. Bereits im "alten" Modell läßt sich die vermisste Funktion nachträglich freischalten, wenn werkseitig Frontkamera, Navi und ACC verbaut sind. 

 

Auch wenn dein Kaufvertrag sicherlich irgendwo einen Vorbehalt hinsichtlich technischer Änderungen enthält, halte ich die Aufforderung zur Nachbesserung zur Herstellung der fehlenden Eigenschaft für richtig und wichtig. Auch darf erwartet werden, dass es seitens VWN eine verbindliche Aussage zum dauerhaften Entfall oder einer späteren Softwareanpassung gibt. Dazu gehört auch der konkrete Umgang mit deinem geschilderten Fall inklusive möglicher Entschädigung.

 

Nur ein kleiner "Trost": während das ACC inzwischen recht zuverlässig funktioniert, reagieren die aktuell von Volkswagen angebotenen Assistenzsysteme zur automatischen bzw. prädiktiven Geschwindigkeitsregelung noch recht "unnatürlich" und mangels tatsächlich aktueller Kartendaten, nicht erkennbaren bzw. fehlenden Verkehrszeichen und wechselnden Umweltbedingungen oft auch fehlerhaft. Will man nicht zum Verkehrshindernis werden, ist der routinierte Fahrer dauernd damit beschäftigt, die Systeme zu übersteuern. Oder man schaltet es aus. 

Der "Wunsch, es haben zu wollen" ist aber trotzdem völlig nachvollziehbar, insbesondere wenn man dafür bezahlt hat.

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Was ist das? Chatgpt? Es geht nicht um ein nachcodieren von irgendwelchen Funktionen. Es geht darum, dass wir auf der Rechnung etwas stehen haben was es so nun scheinbar nicht mehr gibt, da VW hier alle Daten dazu auf der Homepage nach unserem Bestellvorgang geändert hat, ohne das wir darüber informiert worden sind. Da interessiert auch keine Klausel im Kaufvertrag, dass irgendwelche "technischen Änderungen vorbehalten sind". Das ist schlichtweg nicht Rechtens. Schon gar nicht wenn man es auf so eine Art macht. Wir zahlen den gleichen Preis obwohl offensichtlich ist, dass die Funktionalität des Travel Assists so im Fahrzeug nicht funktioniert. Ob Sie das nächstes Jahr ändern oder nachbessern spielt dabei überhaupt keine Rolle. 

 

Was für einen Frust schieben? Dieser Thread ist zum Austausch von Nutzern mit der Travel Assist Problematik gedacht zu denen DU offensichtlich nicht zählst, da Du ja zufrieden mit Deinem Fahrzeug bist. Kleiner Spoiler, dass sind wir alle denke ich. Das schließt allerdings nicht aus, dass wir offensichtlich eine bestellte Leistung die wir nicht erhalten haben bei VW einfordern möchten. 
Ich finde es erschreckend wie Du Dich in sämtliche Themenbereiche im Forum den Nutzern gegenüber verhältst. Was ist Deine Intention? Wenn Du doch nichts beizutragen hast, außer ein Respektloser Umgang der Hilfesuchenden, dann schreib doch bitte einfach nichts?!

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Hier war auch die Frage wie ist das beim T7 Multivan . Beim Multivan California nutze ich sehr gerne den Travel Assistent, insbesondere außerhalb von Ortschaften finde ich das System wirklich toll und führt zu einem (fast) sehr entspanntem fahren. Fast, weil wie auch schon von anderen bemängelt, die Geschwindkeitserkennung zur automatischen Anpassung der max. Geschwindkeit so schlecht funktioniert, das ich diesesn ausgeschaltet habe und das immer über das Lenkrad mache. Weil die GPS Steuerung funktioniert so schlecht, das selbst mitten in eienr Baustelle bei Tempo 60 der Travel Assist meint auf 130 beschleunigen zu müssen weil er meint in der Karte ist jetzt freie Fahrt...oder mal mitten auf der Autobahn einfach mal 80 runter da da irgendwann mal Tempo 80 war.  Das war aber im BMW X5 auch nicht besser, der war nur fixer bei der Schildererkennung und konnte mit roten Ampeln und Stopschildern etwas anfangen und hat dann schön gebremst. 

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Danke für den Beitrag zum T7.

Schade das VW in 2025 das nicht besser hinbekommt. Meine S-Klasse aus 2019 erkennt super per Kamera die Verkehrszeichen und passt fast immer korrekt an. 
Auch der Skoda Enyaq von meiner Frau aus 2022 kann das sehr gut, so dass es keinen wirklichen Grund zu Beschwerden gibt. Die Fehlerkennung bei beiden Fahrzeugen ist sehr niedrig und nimmt nur im Ausland bei wirklich unübersichtlichen Beschilderungen zu.

In Baustellen und bei zusätzlichen Markierungen auf der Fahrbahn bin ich immer vorgewarnt und rechne verstärkt mit Fehlern, und ich bin darauf vorbereitet, sofort zu übernehmen.

 

Tatsächlich ist mir bei den wenigen bisherigen Fahrten im GC aufgefallen, dass die angezeigte selbsterkannte Geschwindigkeit, bei deren Überschreiten er auch Alarm gibt, häufiger nicht stimmt. Und das, obwohl die Situationen Standard und nicht unübersichtlich waren.

 

Ich denke, dass die prädiktive Geschwindigkeitsanpassung deswegen und weil die Geschwindigkeitsanpassungen von PKWs nicht Eins zu Eins  für den GC übernommen werden können (z.B. enge Kurven, Kreisverkehre etc.), bzw. die Anpassung dauert.

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Ok, danke, dass ist bei mir leider auch so.

Bei mir wird z.B. auf der Autobahn zu 90% 80km/h angezeigt, obwohl es keine Beschränkung gibt.

Und das könnte, genau so wie Du es ja auch schreibst, der Grund sein, dass es nicht Freigeschaltet ist.

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Die zuverlässige Erkennung der Verkehrszeichen ist eine Sache, die sicher schon "einigermaßen" funktioniert. Voraussetzung ist natürlich, dass Verkehrszeichen bzw. insbesondere auch die Aufhebung nach einer Begrenzung zuverlässig ausgeschildert sind. Ich habe verstärkt das Gefühl, dass dies insbesondere nach Baustellen nicht immer zuverlässig der Fall ist, da der Fahrer ja schließlich sehen kann, dass er die Baustelle verlassen hat. Das Fahrzeug kann das natürlich nicht und fährt zunächst weiter mit "Baustellengeschwindigkeit" bis lange keine Wiederholung der Einschränkung mehr kommt und die Kartendaten wieder priorisiert werden.. Genauso umgekehrt in kilometerlangen Baustellen, wo plötzlich beschleunigt wird, wie @Endlich beschrieben hat.

 

Gerade die prädiktive Regelung ist zusätzlich auf verlässliche Kartendaten angewiesen, da der Eingriff bereits erfolgt, bevor das Verkehrszeichen passiert bzw. erkannt wird. Auch Ortsanfang und -Ende werden aus Kartendaten übernommen. Und so "diagnostiziert" das Fahrzeug eben gelegentlich mitten auf der Autobahn eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund einer Baustelle o.ä., die es aber längst nicht mehr gibt. Abgebremst wird trotzdem. Vermutlich klappt das alles in 95% der Fälle; nervig sind aber die verbleibenden 5%. Überquert man die Grenze z.B. nach Kroatien, wird die prädiktive Regelung mit einem entsprechenden Warnhinwies gänzlich abgeschaltet. Vermutlich aufgrund mangelhaftem Kartenmaterial.

 

Meine Erfahrung mit dem System ist, dass Kreisverkehre und auch Kurven, Autobahnabfahrten etc. eher gemächlich durchquert bzw. angefahren werden. Es könnte ja glatt sein... 

Zum Glück funktionieren Gas und Bremse aber weiterhin. :) Auch ein Offest auf die Geschwindigkeit ist bei VW nicht einstellbar. Das Auto fährt spätestens am Ortseingang "Strich 50 km/h". Nach Tacho. Oft zum Ärgernis anderer Verkehrsteilnehmer.

 

Beim "alten" System bzw. im Pkw ist es so, dass auf der Autobahn nach einer Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung zügig auf 130 km/h beschleunigt wird. Für 3,5-Tonner rechtlich kein Problem; bei oberhalb 3,5 Tonnen kann es "gebührenpflichtig" werden.

 

Mein Fazit: Vom (teil-)autonomen Fahren noch weit entfernt; trotzdem ein Komfortgewinn, an den man sich schnell gewöhnen kann...

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