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Änderung der Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile…?


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Ich habe mir mein Scholz/Dekra Gutachten grade nochmal angeschaut. Ist von 08/23. Da gibt es keinen Eintrag zur Geschwindigkeit. Deshalb bei mir auch nach wie vor Höchstgeschwindigkeit 159kmh. Und das obwohl ja vorher schon über 3,5to. 
Es wäre nun mal wirklich interessant, wo die neue Bestimmung herkommen soll. Bist du mal über den Sachbearbeiter hinaus gegangen zum Leiter?

Thomas

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Ich würde mich mit dieser Aussage nicht abspeisen lassen.

Insbesondere die Zulassungsstelle muss die konkrete rechtliche Grundlage benennen, auf der sie Ihre Entscheidungen aufbaut, ebenso der Gutachter. 

Ich würde da die jeweiligen Vorgesetzten einbinden, die normalen Sachbearbeiter machen meist nur leider Dienst nach Vorschtift (fürs (Mit)Denken werden die nicht bezahlt....).

Evtl auch mal bei den Aufsichtsbehörden nachfragen, je nach Bundesland die Bezirksregierung oder das Verkehrsministerium selber.

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@apfelquarkhaber die Fäden noch so nicht ganz zusammengekommen. Was steht jetzt aktuell genau für eine Höchstgeschwindigkeit in deiner Zulassung drin? Die 130 kn/h oder hast du die Änderung nicht eintragen lassen und es stehen noch die 159 km/h drin.

Achja, 2 Striche bedeuten keine Änderung in dem Feld. In dem Gutachten sind ja auch noch mehr Felder mit 2 Strichen befüllt. Dann wäre es ja gleichbedeutend, keine Leistung, keine Achslasten mehr usw..

 

Grüße Norman 

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Aktuell steht im KFZ-Schein unter T 130 km/h (ursprünglich 159). Im Korrekturgutachten stehen zwei Striche, was die KFZ-Zulassungsstelle so interpretiert dass die 130 km/h entweder gültig sind oder komplett auf 0 gesetzt werden können, weil die konkrete Angabe fehlen würde (wovon mir die Dame „abgeraten“ hat…). Sie hat sogar nochmal mit jemandem vom TÜV telefoniert, um sich das bestätigen zu lassen. Es hätte eine konkrete Zahl drinstehen müssen (159) um das wieder auf diesen Wert zu setzen.


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Also, irgendwann wird der GC noch zum Tinyhouse mit Anhänger umgeschlüsselt.
Gute Nacht!

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Stehen in dem ursprünglichen Auflastungsgutachten (mit den 130 km/h) noch irgendwelche Auflagen? 

Da müsste doch dann drinstehen, dass ein Geschwindigkeitsbegrenzer verbaut/aktiviert werden muss, damit die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auch tatsächlich 130 km/h ist. Und nicht weiterhin 159 km/h....

Nicht, dass Du noch wegen nem unerlaubt getuntem GC aus dem Verkehr  gezogen wirst... 😁🙃.

 

 

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Das ist natürlich wiederum wirklich blöd und da hat die Dame von der Zulassungsstelle völlig recht.

 

Und sowie es @tonitest erwähnt hat, müsste bei der Änderung auf eine geringe Geschwindigkeit auch eine technische Begrenzung verbaut sein. Somit ist das Gutachten technisch eh nicht richtig. Würde also dringend die Fa. Scholz kontaktieren und um die konkrete Anpassung bitten..... natürlich kostenfrei.

 

Achja, in meinen Gutachten vom letzten Monat, sind unter dem Feld T zwei Striche.

 

Grüße Norman 

 

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@apfelquark, es klingt vielleicht seltsam, aber gibt es eine eindeutige, schriftliche Erklärung seitens des Gutachters, daß das ursprüngliche Gutachten ungültig ist?

 

Solange gilt ja der Eintrag bei Ausprägung T als richtig und ist die Datenbasis für das Korrekturgutachten. Wenn dort dann "--" steht, heißt das "keine Änderung".

 

(Oder es gibt nochmals ein Korrekturgutachten, in welchem dann bei T "159" steht)

 

Hoffentlich nimmt das ganze Theater ein (für Dich) gutes Ende, auch in finanzieller Hinsicht. Allein der Aufwand ... und die vielen Stunden der Forumsmitglieder ...

 

Grüße 
Michael
 

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Ich nochmal. In meinem Scholz/Dekra Gutachten steht nix zu T drin, also weder 2 Striche noch sonst was. Hat evt der Tüver bei Scholz gewechselt und steht da jetzt mehr drin? 

@apfelquark- ich kann dir gerne mein Gutachten zum Vergleich schicken. Wenn gewünscht, gib mir deine Email.

Thomas

PS: Was ich mich frage: Wieso kommen die auf 130kmh? 

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