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Änderung der Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile…?


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Eine Fa. Scholz erstellt grundsätzlich mal keine Gutachten, das macht eine Prüforganisation.

 

Scheinbar ist hier ein Fehler passiert und Scholz lässt nun entsprechend nachbessern vom Ersteller des Gutachtes.

 

 

Gruß T2-Fahrer

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Danke für diese wertvolle Einordnung.


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  • 1 Monat später...

Hi zusammen, wir rollen auch die Gedanken hin und her, ob wir einen GC 680 (wenn dann aufgelastet auf 3,8t weil gern Allrad, brauchen aber vor allem ne AHK für die Ebikes, haben nen Wauwi dabei und viel Stuff) kaufen oder was von Fiat oä mit 636er Länge (uns überzeugt aber eigentlich das Raumgefühl vom GC).
Hätten generell lieber den GC, wir hatten vorher nen Bulli (ZU KLEIN für uns). 
Ihr schreibt jetzt alle, die Höchstgeschwindigkeit ist unverändert. Aber wirklich FAHREN auf der Autobahn dürfte man offiziell nur 100km/h oder? 
Und wenn man nen Unfall baut mit mehr Tempo, gibts Stress mit der Versicherung? Wenn man geblitzt wird, checken die auch, wieviel man eigentlich hätte fahren dürfen (also zul. Gewicht?)
Was gibts noch für Nachteile? Wir wollen viel nach Frankreich, habe gehört, viele Landstraßen dort sind eher was für 3,5t ... wie streng sehen die Franzosen das so? Sieht man dem Auto von außen ja nicht an, ob 3,5 oder 3,8t... 
Wäre über ein paar ehrliche, offene Antworten seeehr dankbar, wir drehen uns mit den Gedanken total im Kreis :) Raumgefühl beim GC ist einfach besser.. habe aber null Erfahrung mit mehr als 3,5t, fahren dürften wir es aber beide zum Glück.
Danke  und LG
Jule

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AlleAnnahmen treffen zu. Bei Geschwindigkeitsübertretungen gilt das was im Schein steht.

Die Franzosen sind streng, korrekt und konsequent. Das Fahren auf den F-Autobahnen ist eine Freude. Die Nationalstraßen muss Mann lieben. Besonders die unzähligen Kreisverkehre, Tempolimits und natürlich den gelegentlichen Güterverkehr. 
den französischen Bußgeldkatalog findest im Internet. Die Geschwind9gkeitsbegrenzungen auch. 

Bearbeitet von Bulli53
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Hallo Jule,

ein anderes Fahrzeug ist oft auch nicht die Lösung, weil auch diese Fahrzeuge schnell an die Grenzen kommen und damit überladen durch die Gegend fahren und das kann auch empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.

Wir haben unseren 680 zusätzlich noch auflasten lassen, da wir mit 2 E-Bikes und viel Geraffel schon sehr aufpassen mussten und mit 4,2t wird man nicht mehr eingeschränkt als mit 3,8t.

Eine höhere Geschwindigkeit als 110km/h fahren wir nicht auf den Autobahnen, was sich natürlich auch im Verbrauch positiv niederschlägt.

Reisen und nicht Rasen!

Wir kommen mit dem GC prima zurecht und möchten ihn nicht mehr missen.

VG

Günter

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Man sieht dem GC von außen durchaus an, wieviel er wiegt. Du musst über 3,5 to nämlich mit Warnschildern fahren („Angles morts“).

 

Allerdings beziehen sich die meisten Durchfahrtsverbote auf LKW. Der GC ist kein LKW, sondern ein Fahrzeug der Klasse M1, quasi ein PKW. Allerdings wird das im Zweifel zu Diskussionen führen (vermutlich auch hier im Forum…)


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Mit einem Kleintransporter nebst Hänger durch eine französische Provinzstadt zu fahren, oder diese durch zahlreiche Kreisverkehren zu umfahren ist NICHT vergnügungssteuerpflichtig. Das versaut den km/h Schnitt, die Laune, denSpritverbrauch undes dumm läuft die Reisekasse. 

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Fiat und Co. ist nix für große Leute. Über 1,80m Körpergröße schaut man als Fahrer immer auf den oberen Rand der Frontscheibe. Bei MAN TGE und Crafter ist das Fahrer-Blickfeld wesentlich größer. Lässt sich gut bei einem Knaus Wohnmobilhändler ausprobieren, denn die haben meist den MAN TGE und Fiat als Basisfahrzeug.

Ja, das Raumgefühl beim GC680 ist großartig 😀

 

Du darfst u.a. nicht auf der linken dritten Spur auf Autobahnen fahren und es gilt das LKW Überholverbot. Wenn diese Dinge Sorgen bereiten und Du unsicher bist, bleib bei einem 3,5t Fahrzeug 🙂

 

Du wirst mit einem Allrad GC680 immer Situationen haben, wo Du einen Umweg fahren solltest. Dieses Schild mit der schwarzen 3,5 und dem roten Rand wird dir im GC viel häufiger begegnen als im T6. Gerade in Frankreich werden durch das 3,5t Schild Ortsdurchfahrten ab und zu unmöglich.

Die GC mit 4Motion Schild haben mehr als 3,5t, genauso wie die mit Hinterachsdifferential 😉Es ist also schon zu erkennen ob es ein scherer GC ist. Die in Frankreich für das Fahrzeug vorgeschriebenen „Angles morts“ Schilder sind natürlich auch verräterisch. Allerdings gibt es diese auch als Magnetschilder.

Die Maut und Schwerverkehrsabgaben machen das Reisen mit >3,5t auch etwas komplizierter. Nix mit Vignette drauf pappen und gut ist. Transponder und/oder Fahrzeugregistrierungen sind in fast jedem Land erforderlich.

 

Mir macht es nichts aus mit 100km/h über die Autobahn zu fahren. Was ich vermisse, sind die „in einem Zug“ Wendemanöver. Aber dank des Automatikgetriebes klappt es auch mit 5-6-7 Zug wenden :D

 

Ein paar Erfahrungen und Erlebnisse habe ich aufgeschrieben. Die findest Du hier:

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VG Gerhard

 

 

 

 

 

 

 


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die magnetischen Schilder nehme ich immer ab, sobald ich durch Frankreich durch bin!

VG

Günter

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Moin. 

 

... und auf die B-Säule. 

 

Gruß Ned

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Danke danke danke euch allen! Wir sind das Schätzelein gestern Probe gefahren und sind begeistert.. haben im Vergleich ab morgen für 4 Tage einen Fiat Ducato 640er Länge und dann wird hinterher entschieden.. ist ja auch die Frage, was man beim Fiat Ducato für Kompromisse machen müsste.. und Ford oder Opel sehe ich kaum bei den Händlern..  die finde ich vom Fahrgefühl jedenfalls ganz gut. Fiat bin ich noch nie gefahren. Mal überraschen lassen morgen.

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  • 2 Wochen später...

Der GC hat um Längen gewonnen ;) ohne Allrad, trotzdem 3,8t. Wir sind große Leute und brauchen Platz. Dazu ein Hund und wir arbeiten im Van-Office. Bin schon sehr gespannt auf die erste Tour! Danke euch allen!

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  • 3 Monate später...

Die Geschichte um die Auflastung scheint endlos zu werden...

 

Ich wollte meinen GC auf 4,2 to auflasten lassen. Dazu hat mir ein hier allseits bekannter Anbieter für den Preis von immerhin € 775 ein Gutachten erstellt (den Preis will ich gar nicht kritisieren - andere nehmen das Gleiche, und die Firma will ja auch leben). Das Gutachten war leider fehlerhaft, denn die technisch zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde von ursprünglich 159 km/h auf 130 km/h reduziert (an der Technik wurde aber gar nichts geändert, es ist eines der üblichen Papiergutachten). Sowohl die KFZ-Zulassungsstelle als auch die Firma, die mir das Gutachten verkauft hat, verwiesen bei meinen Rückfragen auf geänderte Bestimmungen, die für Auflassungen gelten würden. Konkrete Angaben zu den Bestimmungen konnten beide nicht machen (KFZ-Zulassungsstelle: "Das ist halt so.").

 

Ich könnte mich nun entspannt zurücklehnen und sagen, "o.k. - die Kiste darf ohnehin nur noch 100 km/h fahren, also ist mir das egal.". Möchte ich aber nicht, denn ich habe fettes Geld für so ein Gutachten bezahlt, da möchte ich schon, dass das korrekt gemacht wird und wer weiß, was diese Änderung der technisch zulässigen Höchstgeschwindigkeit eines Tages noch für Folgen haben kann.

 

Es gab dann einiges Hin und Her mit der o.g. Firma und ich bekam ein Korrekturgutachten. Da steht aber nun bei  der  technisch zulässigen Höchstgeschwindigkeit: " --- " - also gar nichts (der Gutachter hat der o.g. Firma übrigens nochmal € 65,00 dafür berechnet). Ich ahnte schon, dass das Probleme bei der Zulassungsstelle geben wird. Es kam wie es kommen musste: "Damit kann ich Ihnen keine Änderung eintragen, allenfalls kann ich die technisch zulässige Geschwindigkeit auf "0" setzen, dann müsste das Fahrzeug stillgelegt werden."

 

Jetzt kann ich die Diskussion mit o.g. Firma weiterführen. Oder ich gebe auf.

 

Uff.


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Vielleicht kann noch bzgl. der Eintragung ein
Blick in die Ausfüllhilfe des KBA für die Zulassungsbescheinigung weiterhelfen:

 

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(Seite 29, Höchstgeschwindigkeit Feld T)

 

Grüße 
Michael 
 

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