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Änderung der Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile…?


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Bei meinem durch Scholz im Sept 23 auf 4,2to aufgelasteten 6004M ist es bei 159kmh geblieben. 

Thomas

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Falsche Eintragungen in einem 
offiziellen Dokument wie der Zulassungsbescheinigung können schon in Richtung "grobe Fahrlässigkeit" gehen.

 

Mach mal beim Einwohnermeldeamt eine falsche Angabe zur Strasse mit der Begründung "ist nicht so wichtig, es stimmt doch die PLZ und der Ort", dann ist aber gleich ein Bußgeld fällig.

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Hallo,

Fehler in Gutachten sind ja nicht selten. In Hessen müssen alle Gutachten vor Eintragung bei der Bündelungsbehörde eingereicht werden weil 25% aller Gutachten nicht korrekt waren.

Mein Gutachten für Höherlegung und Reifen war auch falsch. Im korrigierten Gutachten war ein neuer Fehler. Allerdings habe ich die Fehler vor der Übergabe entdeckt.

Bei der Zulassungsstelle wurde dann die Fahrzeugpapiere mit einem Fehler ausgestellt. Der war allerdings zu meinem Vorteil, also Schwamm drüber 😁

Im Fall der falschen Höchstgeschwindigkeit liegt der Fehler beim Gutachter/Sachverständigen.

VG Gerhard

 

 


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Bei uns lief es wie folgt:

Erstzulassung durch Händler im Juni 2022. Der sofort hat ablasten lassen von 3,88t auf 3,5t.

6 Wochen später verkauft an "Erstbesitzer". Wir haben das Fahrzeug vom "Erstbesitzer" im November 2023 gekauft und vor ein paar Monaten mit "Scholz-Gutachten" (Dekra Minden) ohne technische Änderungen wieder auflasten lassen, jetzt aber auf 4,2t.

Die Eintragungen im Feld "T" sind seitdem nicht geändert worden: stets 162 km/h. 

(Obwohl in der EG-Übereinstimmensbescheinigung steht in Zeile 29 sogar 165 km/h).

VG

Dirk

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Habe nun auch endlich meine Fahrzeug Papiere wieder mit der eingetragenen Auflastung auf 4,1t. Höchstgeschwindigkeit steht immer noch 160 km/h drin.

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Unterm Strich ist diese ganze Abwicklung der Auflastung unerfreulich. Es mag ja Gründe geben, die zur Änderung der Eintragung unter T führen, aber ich hätte halt gerne gewusst, welche Gründe das genau sind - zumal ja außer der Fa. Scholz vermutlich niemand von diesen Gründen weiß.

 

Fa. Scholz jedoch hat es offensichtlich aufgegeben, konkrete Informationen, die über ein "das ist halt so" hinausgehen, zu offenbaren. Mittlerweile haben sie sogar aufgegeben zu antworten. Meine Interpretation: Es gibt keine Gründe, man hat einen Fehler beim Gutachten gemacht und weigert sich, ganz einfach zu sagen "OK, uns ist da ein marginaler Fehler unterlaufen, aber wir ändern das natürlich". Immerhin sind die Kosten des reinen Papier-Gutachtens auch recht "sportlich", da hätte ich anderes erwartet. Leider kann man das Gutachten erst in Augenschein nehmen, nachdem man bezahlt hat. Man kauft also die Katze im Sack.

 

Ich bin reichlich angep...


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Moin. 

 

Sorry @apfelquark, ich check nicht um was es Dir geht und warum Dich über die Fa. Scholz monierst. Auch ich habe für den 680er, nach Auflastung auf 4,2t mit Scholz-Gutachten, weiterhin die 159km/h unter T. Es hat sich in diesem Thread anscheinend bei keinem T, nach der Eintragung geändert, ausser bei Dir. 

 

Möglicherweise hätte Dir eine andere Zulassungsstelle etwas anderes eingetragen. 

 

Es konnte auch bisher niemand bestätigen, dass es eine Änderung der Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile gibt. 

 

VG Ned 

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Wenn ich mir das Gutachten der Fa. Scholz ansehe, steht da unter T nichts, in diesem Feld finde ich nur einen Bindestrich und keine Angaben der Höchstgeschwindigkeit.

Das dürfte in deinem Gutachten nicht anders sein, oder ist bei dir da etwas eingetragen?

Wenn das STVA da trotzdem Änderungen vornimmt, liegt der Fehler ja wohl eindeutig beim STVA, und nicht bei der Fa. Scholz.

Also bitte nicht über die Fa. Scholz herziehen, sondern dem STVA "aufs Dach steigen".

Bearbeitet von WilliDoedel
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Eine andere Zulassungsstelle kann nichts anderes eintragen, wenn im Scholz-Gutachten eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h drin steht. Und offensichtlich steht bei den anderen, die in diesem Thread mitgeschrieben haben, etwas anderes drin (bzw. es wurde nichts an der technisch möglichen Höchstgeschwindigkeit geändert).

 

Das ist ja das Problem.

 

(wobei das Problem in der Praxis am Ende keines ist; ich hätte halt nur den Grund für diese Reduzierung gewusst - dann würde ich ja Ruhe geben)


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Mach doch mal ein Foto des Gutachten, da ist doch bestimmt kein Eintrag unter T.

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Bearbeitet von apfelquark

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Uiiiih, das hätte ich jetzt nicht gedacht, bei mir steht da nichts, nur ein Bindestrich 😮 In der Tat, das müsste dann die Fa. Scholz verursacht haben!

Hast du es weit nach Vlotho? Ich würde da vorbei fahren und um Erklärung bitten!

Bearbeitet von WilliDoedel
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Moin. 

 

Okay, Danke. 

 

So schaut meine aus:

 

VG Ned 

 

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Bearbeitet von Flanders
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