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Änderung der Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile…?


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„Das ist halt so“.

 

Ich habe jetzt mal schriftlich angefragt. Bin gespannt auf die Antwort.


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Hallo,

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... und was bringt uns das? Als "Aufgelasteter" dürfen wir nur 80/100 km/h fahren, wenn nicht anders vorgeschrieben.

Zeitverschwendung, oder?

meint

Günter

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Natürlich bringt das in der Praxis nichts. Aber ich hasse es, bei Behörden mit dem Argument „Das ist halt so" abgespeist zu werden. Es muss eine verfahrensrechtliche Grundlage für eine solche Änderung geben, andernfalls ist sie obsolet - und zwar unabhängig davon, ob ich nachher Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr ignoriere oder nicht.

 

Im Feld T steht die technisch mögliche Geschwindigkeit und nicht die nach StVO erlaubte Geschwindigkeit. Die technisch mögliche Geschwindigkeit kann man durch einen technischen Eingriff verändern, aber wohl kaum durch einen Verwaltungsakt.

 

Zumal ja die Auskunft auch noch war, es beträfe alle Wohnmobile, unabhängig vom Gewicht. Unsere VW-Bus-Fahrer würden sich freuen…

 

Aber sowas von.


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Hallo,

erstmal bringt es gar nichts und könnte eigentlich egal sein, wäre es mir aber nicht.

Interessant wird es aber dann, wenn das Fahrzeug weiter veräußert werden soll und der Nachfolger wieder auf 3,5 To ablasten möchte.

Was ist dann? Bleibt es bei 130 Km/h oder bekommt er wieder die 159 Km/h in den Papieren.

 

Abgesehen davon erschließt sich für mich der Sinn der Runterstufung auf 130 Km/h nicht, da die technisch mögliche Geschwindigkeit nach wie vor 159 Km/h ist.

Dann müssten ja im EU-Ausland alle Fahrzeuge in den Papieren auf 130 Km/h runterreduziert werden, da man ja eh nicht schneller fahren darf.

 

.......Sinnfrei

 

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Es gibt jetzt zwei Rückmeldungen:

 

Zulassungsbehörde: Es gibt keine geänderten Regelungen. Sie müssten aber das eintragen, was im Gutachten steht.

 

Gutachter: Unter T würde bei Fahrzeugen über 3,5 to die geltende Richtgeschwindigkeit eingetragen. Die rechtliche Grundlage konnte er mir auch nicht nennen.

 

Nun weiß ich auch nicht weiter…


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Hallo zusammen!

 

@apfelquark

 

Was steht denn im Gutachten?

Gibt es da überhaupt eine Änderung zu Feld T?

 

Falls nicht, liegt der Fehler beim StVA!

Dann würde ich dort die Rücknahme der Änderungen verlangen!

 

Andernfalls würde ich mal den Prüfer fragen, ob er Dir denn jetzt als neuen Geschwindigkeitsindex für die Reifen auch N oder M einträgt.

Da die techn. mögliche Höchstgeschwindigkeit Deines Cali gem. der neuen Papiere ja nun 130km/h beträgt, wären ja keine Reifen mit höherem Geschwindigkeitsindex nötig... 😉

Das wird er vermutlich nicht machen und dann kannst Du ja mal fragen, warum! 😇

 

Die Angabe im Feld T zu verändern, ohne dass eine tatsächlichen techn. Änderung am Fahrzeug erfolgte ist IMHO Unfug!

Vorallem, da das Fahrzeug ja immernoch schneller fahren könnte, auch wenn Du es a.G. der StVO nicht mehr darfst. 

 

Beste Grüße aus der Voreifel,

Daniel (Slow-Fox)

 

PS: Im Zweifel hat auch der Gutachter einen Vorgesetzten...

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Dann soll er sich mal schlau machen und die Rechtsgrundlagen beiholen. 

 

Kann ja echt nicht sein...

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Stimmt der Rest vom Gutachten? Da können Zweifel aufkommen ...

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„Das ist halt so. Nerv uns nicht“. So ähnlich zumindest.

 

Mich würde mal interessieren, was bei anderen GC-Fahrern im Rahmen der Auflastung unter „T“ eingetragen wurde (und ob euer Gutachten ebenfalls von Scholz kam)

 

 

Bearbeitet von apfelquark

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Geht gar nicht. 

 

Ich würde da mal die zuständigen Vorgesetzten anschreiben, vlt auch direkt die Geschäftsleitung.

Mail-Adressen sollten sich auf der Homepage finden, im Zweifel nicht unter "Kontakt" sondern im Impressum. Oder mal unter Handelsregister.de die Geschäftsleitenden ausfindig machen, Mail-Adressen sind ja meist vorname.nachname@firmenname.com o.ä.

 

Oder auch einfach mal bei einer anderen Prüforganisation nachfragen, wie das läuft mit Auflastung auf 4,2 t und was dann alles in den Papieren geändert wird.

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Hallo,

bei mir steht im Feld T: 159

ob das Gutachten von Scholz kommt, kann ich nicht sagen, da ich das Fahrzeug so beim Händler bestellt habe.

(oder finde ich das noch irgendwo?)

VG

Günter

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