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LED Scheinwerfer nachrüsten


AlexanderCali600

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Hallo, ich möchte jetzt keinen neuen Chat für meine Frage eröffnen... vlt. passt diese hier mit rein. Weiß jemand wieviel Lumen der originale LED Scheinwerfer Teilenummer 1EX 012.830-06 vom VW Crafter hat? Problem: Fahrzeug steht beim TÜV (BJ 21) erstmalig. Nun habe ich die HU nicht bekommen, da das Fahrzeug lt Prüfer nicht über eine Scheinwerferreinigungsanlage verfügt. Ich soll nachweisen das der Scheinwerfer unter 2.000 Lumen hat. Hat jemand dazu Erfahrungen? Bei HELLA (Hersteller) habe ich zwar das Datenblatt bekommen, allerdings ist dort keine Angabe zu den Lumen vorhanden. Laut HELLA verfügt der Scheinwerfer über die E Zulassung da Originalteil., aber den Prüfer interessiert das nicht. Die meisten Crafter /TGE mit LED haben keine SRA und auch beim Konfigurator habe ich LED auch ohne SRA auswählen könne. Danke 

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Einfach zu einer anderen Prüfstelle fahren…

 

Der Prüfer scheint äußerst uninformiert, unmotiviert und inkompetent!!

 

Beinahe alle Fahrzeuge mit LED Scheinwerfern haben keine SRA…

 

Und wie kommt er darauf, davon auszugehen, dass die Scheinwerfer zuviel Lumen haben? Kann er dazu einen Nachweis führen?

Bearbeitet von Bertram-der-Bulli
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Das Fahrzeug hat eine allgemeine Betriebserlaubnis. Hat der Prüfer etwas falsches geraucht oder was. Einfach zu einer anderen Prüfstelle würde ich jetzt nicht fahren, warum solltest du auf den Kosten sitzen bleiben, nur weil jemand komplett inkompetent ist.

Ich würde den Prüfer damit konfrontieren, ansonsten einfach mit dem Leiter der Prüfstelle Kontakt aufzunehmen.

 

Grüße Norman 

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@AlexanderCali600 Die Forderung des Prüfers ist tatsächlich merkwürdig. 

 

Hast Du diese Scheinwerfer nachgerüstet, oder ist das Fahrzeug ursprünglich nicht für den deutschen Markt gebaut worden?

 

Gruß roibusch 

 

 

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Der Scheinwerfer wurde nachgerüstet. Das Fahrzeug ist für den deutschen Markt. Es wurden die originalen LED Scheinwerfer eingebaut. Teilenummer ist die gleiche. Eine ALR ist ebenfalls verbaut. 

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Das wird dann wohl der Grund sein… Du brauchst eine Abnahme für den Umbau. Wenn man es genau nimmt, ist Dein Fahrzeug aktuell ohne Betriebserlaubnis.
 

Du kannst nur versuchen, einen Prüfer zu finden, der Dir aufgrund seiner Kenntnisse über diese Fahrzeuge die Abnahme erteilt, weil Du es auf identischen Stand umgebaut hast. 

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Die LED Scheinwerfer sind Original VW. Dadurch braucht man keine gesonderte Abnahme. Das Fahrzeug hat definitiv die Betriebserlaubnis. Ich brauche nur einen Nachweis vom Hersteller das diese unter 2000 Lumen haben. Dann ist alles gut 

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Das kenne ich so nicht. Wenn das Datenblatt von Hella nichts hergibt, bleibt wohl nur der Weg über eine Anfrage bei VW. Viel Erfolg!

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Ja danke, Anfrage hab ich bereits vor 3 Tagen gesendet und ich warte darauf 

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Woher weiß der Prüfer das die nachgerüstet sind,hat er die Vin eingegeben? Oder hast Du ihm das erzählt?

Gruß Christian 

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Woher weiß der Prüfer das die nachgerüstet sind,hat er die Vin eingegeben? Oder hast Du ihm das erzählt?

Gruß Christian 

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Im Fahrzeug ist noch die manuelle LR verbaut aber ohne Funktion. Dadurch ist ihm bekannt geworden das die Scheinwerfer nachträglich verbaut wurden. Die ALR ist verbaut und auch Pflicht bei LED

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Ich habe jetzt doch mal ein neues Thema hierzu erstellt, da die Nachrüstung der LED Scheinwerfer jetzt doch sehr wenig Gemeinsamkeiten mit der Umstellung der LED Scheinwerfe auf Linksverkehr hat.

 

Bezüglich der Nachrüstung der Scheinwerfer. Die Scheinwerfer haben ja ein E-Prüfzeichen und eine Bauartgenehmigung für den VW Crafter SY/SC somit auch für den GC. Mir ist immer noch nicht ganz klar, warum der Prüfer auf einen Nachweis über die Lumenzahl behart, da er somit die E-Zulassung und die Bauartgenehmigung anzweifelt. Hier würde ich tatsächlich noch mal genauer nachhaken auf welcher Grundlage er diesen Nachweis einfordert.

Den einzigen Nachweis, welcher er verlangen kann, ist eine Bestätigung seitens eines VW-Partners, dass der Scheinwerfer auch zu 100% für den VW Crafter SY/SC ausgeführt ist und somit die Bauartgenehmigung Bestand hat.

 

Grüße Norman

 

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Hallo Norman, genau der selben Meinung bin ich auch. Jeder sagt bisher mit der E Zulassung sind alle Bedingungen erfüllt. Ich habe am Montag nochmal einen Nachprüfungstermin und lege das Produktdatenblatt von Hella vor. Bleibt spannend und ich melde mich dazu noch einmal mit dem Ergebnis. Schade ist das bisher keiner mir tatsächlich schriftlich bestätigen kann das der Scheinwerfer unter 2000 Lumen hat. Nur telefonisch ein Mitarbeiter von Hella

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Das musst du auch nicht, da E-Zulassung. Wie schon erwähnt, würde mich die rechtliche Grundlage interessieren auf was der Prüfer diese Einforderung beruft.

Es muss nur nachgewiesen werden, dass die Scheinwerfer eine Bauartgenehmigung für den Crafter haben. Hier reicht normalerweise die Bestätigung des Händlers über den offizellen Ersatzteilkatalog. 

.... und natürlich den Verbau und Funktion der ALR, was du ja hast.

Dies ist auch nachvollzierbar und nicht verwerflich, sonst könnte man z.B. überzogen gesehen, auch Scheinwerfer vom T6 oder was auch immer reinbasteln.

 

Gutes Beispiel ist auch die Nachrüstung von Zusatzscheinwerfer, diese haben zwar ein E-Prüfzeichen, es muss aber der korrekte Verbau und Funktion abgenommen werden oder es gibt eine ABE über die eine Bauartgenehmigung für das entsprechende Fahrzeug. 

 

 

Grüße Norman

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