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Nationale Unterschiede Garantie / Gewährleistung


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In der Schweiz gelten momentan folgende Garantien für den California:

 

- Neuwagen Garantie: 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung

- Kostenlose Reparaturen: 3 Jahre bzw. 100'000 km

- Garantie gegen Karosserie-Durchrostung: 12 Jahre

- Garantie gegen Lackmängel: 3 Jahre

- Kostenlose Mobilitätsversicherung: ein Autoleben lang

 

Unter anderem mit diesen Garantieleistungen begründet der Gereralimporteur die wesentlich höheren Preise in der Schweiz.

 

Welche Garantien sind in den Ländern Europas im Kaufpreis enthalten, was wurde euch beim Kauf zugesichert?

 

Beim Direktimport haben wir Schweizer ja die Qual der Wahl: Auto aus Deutschland, Österreich, Frankreich, Luxemburg u.s.w. und da ist es sicher wichtig, zu wissen, auf welche Leistungen man wegen dem günstigeren Preis verzichten muss.

 

Vielen Dank für eure Tips

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Top-Benutzer in diesem Thema

  • CaliGypsy

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Hallo,

 

für Deutschland gilt:

 

- Gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre (Privatkäufer).

- Gesetzliche Gewährleistung 1 Jahr (Alle anderen)

- Neuwagen Garantie: 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung

- Kulanz: 2,5-3 Jahre auf Antrag. Kein Kulanzanspruch*

- Garantie gegen Karosserie-Durchrostung: 12 Jahre

- Garantie gegen Lackmängel: 3 Jahre

- Kostenlose Mobilitätsversicherung: ein Autoleben lang

- Garantieverlängerung auf bis zu 5 Jahre und 200.000km**

 

Alles entsprechend der Garantie- und sonstigen Bedingungen

der Volkswagen AG, sowie der gesetzlichen Bestimmungen und

der Rechtsprechungspraxis.

 

*) Die aktuelle Kulanzregelung der VW AG, bzw. die aktuelle

Rechtsprechung zu Kulanzansprüchen ist mir nicht bekannt.

 

**) Kostenpflichtig nach Modell, Motorleistung, Fahrleistung

und Gültigkeit in Jahren

 

 

Gypsy

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Interessant. Beim Kauf eines Fahrzeugs in Deutschland verzichtet der Schweizer also auf die kostenlosen Reparaturen (3 Jahre bzw. 100'000 km) und darf nicht mit Kulanz rechnen. Letztere könnte, sofern das Fahrzeug fahrbar ist, jedoch auch in Deutschland bei einem deutschen VW-Partner beantragt werden, sehe ich das richtig?

 

Gestaunt habe ich über die kostenlose Mobilitätsversicherung. Der General Importeur in der Schweiz stellt die so dar, als wäre sie ein Schweizer Alleinstellungsmerkmal.

 

Wie funktioniert die Mobilitätsgarantie, wenn ihr mit einem in Deutschland gekauften Cali hier in der Schweiz liegen bleibt? Hat jemand die Mobilitätsgarantie hierzulande schon beanspruchen müssen?

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Hallo,

 

kostenlose Reperaturen für das dritte Jahre ... bitte frage bei

Deinem Schweizer Vertriebspartner nach ... denn ich glaube

verstanden zu haben, dass dies keine verlängerte Volkswagen

Neufahrzeug Garantieleistung ist, sondern eine freiwillige Zusatz-

leistung (Garantie) allein Deines Vertragspartners.

 

Ob er dann im 3. Jahr die Kosten für eine Reperatur im Ausland

übernimmt, das wird er am besten sagen können.

 

Die Mobilitätsgarantie ist genaugenommen nicht kostenlos, sie

ist nur einfach mit dabei ... nicht beim Neuwagenkauf, sondern

bei jeder durch einen Volkswagen Partner im Rahmen der vor-

geschriebenen Serviceintervalle und Arbeiten durchgeführten

Inspektion. Versäumst du die Inspektion, oder läßt die Inspek-

tion in einer freien Werkstatt machen, oder erledigst die Arbeiten

selber, dann entfällt auch die Mobilitätsgarantie.

 

Die Mobilitätsgarantie leistet im Fall von Pannen, d.h. wenn Deine

Mobilität nicht mehr gegegeben ist ... anders formuliert ... sie über-

nimmt die Kosten wenn Dein Bulli nicht mehr fahren kann ... der

Umfang ist ziemlich umfangreich ... genaues entnimmst du den

Bedingungen zur Mobilitätsgarantie ...

 

Ich hab sie bisher nur einmal in Palermo gebraucht ... hat super

geklappt ... Anruf zentrale Notrufnummer ... 30 Minuten später war

der Abschleppwagen trotz Siesta bei mir ... VW Betrieb in Palermo

hat für's Originalersatzteil und Instandsetzung 3 Tage gebraucht.

Hol- und Bring Service zum Hotel, eine Hotelübernachtung und noch

dies und das wurden übernommen. Arbeitszeit und Teile hat der

Italienische Freundliche direkt mit VW abgerechnet ... da das Fahr-

zeug noch in der Garantie(verlängerung) war. Abschleppwagen

wurde auch direkt abgerechnet, nur die Hotelkosten mußte ich vor-

strecken und den Ersatz beantragen und wurden dann aber inner-

halb von 14 Tagen gutgeschrieben. Das einzige auf was ich bis

heute warte ... das ist der Rückruf durch die Dame von der Notruf-

nummer mit der Info wie, wer, wann mir helfen wird ... aber was

soll's ... mir wurde ja geholfen und die Leistung hat gestimmt.

 

Gypsy

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