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Erfahrung neuer Faltenbalg T6.1


roibusch

Empfohlene Beiträge

Hallo FrankyS,

ich bin mir nicht sicher, ob dir meine folgenden Ausführungen eine Hilfe sein werden, ich möchte mir aber trotzdem die Zeit nehmen und zumindest einen Versuch starten.

Ich gehe mal davon aus, dass du, so wie ich es deinem Beitrag entnommen habe, dein undichtes Dach bei einem VWN-Servicepartner reklamiert hast und eine Reparatur als Garantieleistung haben wolltest. Die Ablehnung, so wie sie begründet wurde, ist dabei für mich nicht nachvollziehbar, da ich meinen Zeltbalg ja ohne weiteres getauscht bekommen habe. Aber unabhängig von einer Garantieleistung gibt es ja noch einen anderen Weg.

Anders als bei der Garantie, die ja eine freiwillige Leistung eines Herstellers ist, die er die zwar vertraglich zusichert, für die er aber auch Bedingungen festlegen kann, gibt es eine 2 jährige gesetzliche Gewährleistungspflicht.

Danach muß der Verkäufer einer Ware Mängel an dem verkauften Produkt beheben. Haken an der Sache ist allerdings, dass du im 2.Jahr der Gewährleistung nachweisen mußt, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat. Im ersten Jahr der Gewährleistung wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits bestand. (gilt natürlich nicht für selbstverschuldete Schäden). 

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht ist ein viel schärferes Schwert, als die Garantiezusagen eines Herstellers, die du allerdings nur bei dem Einfordern kannst, der dir das Fahrzeug als Neufahrzeug verkauft hat.

Wenn du im Rahmen der Gewährleistungspflicht Instandsetzungen einforderst, kann es dir dann egal sein, ob der Verkäufer das im Rahmen der Erbringung als Garantieleistung beim Hersteller abrechnen kann, oder auf eigene Kosten durchführen muß.

Ein weiterer Vorteile der Inanspruchnahme im Rahmen der Gewährleistung besteht darin, dass für das neu eingebaute Teil erneut eine 2 jährige Gewährleistung in Kraft tritt.

Wichtig ist, dass du in deinen Forderungen schriftlich deine Gewährleistungsansprüche formulierst.

Da deine Erstzulassung im März 2024 erfolgte, müsstest du dich allerdings beeilen.

Auch für gebrauchte Fahrzeuge gilt inzwischen eine 2-jährige gesetzliche Gewährleistung, wobei hier der Verkäufer  die Möglichkeit hat, das im Kaufvertrag auf ein Jahr zu begrenzen.

Im übrigen wurde bereits in der Vergangenheit gerichtlich beschieden, dass Undichtigkeiten in einem Campingfahrzeug einen gravierenden Mangel darstellt.

Ich wünsche dir, wie auch allen anderen Mitlesenden noch einen schönen Sonntag.

Viele Grüße, Ulrich

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Ein automatischer Anspruch auf neue zwei Jahre Garantie oder Gewährleistung besteht nicht in jedem Fall. Es hängt entscheidend davon ab, ob der Händler den Mangel als seine gesetzliche Pflicht anerkannt hat.

Gruß Theo

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Hallo zusammen,

 

gibt es Empfehlungen für Werkstätten im westlichen NRW/Rheinland, die den Wechsel des Balgs auf Garantie zufriedenstellend durchführen (vor allem was das Durchsetzen des Garantieanspruchs bei VW angeht, aber natürlich auch handwerklich)?

Bei mir steht bald die erste Inspektion an, habe insgesamt noch 3,5 Jahr Garantie. Würde für diese Zeit gerne in eine Vertragswerkstatt, die sich mit dem Caliausbau gut auskennt und bin auch bereit, dafür etwas weiter zu fahren. 

Habe aktuell Gottfried Schulz in Wuppertal ("Home of Cali") im Auge, aber vllt. gibt es ja andere Empfehlungen. 

 

Danke und viele Grüße,

Christoph

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ich kann von meiner Warte aus das VW Zentrum Leverkusen empfehlen, die kennen sich auch mit dem California gut aus.

Bearbeitet von spillo
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Meiner Erfahrung nach sind Fotos und Videos ausschlaggebend, die eine Undichtigkeit des Balgs am eigenen Fahrzeug belegen.
Der Freundliche hat von mir die Aufnahmen erhalten und im Rahmen des Garantieantrags an VW übergeben. Bereits am nächsten Tag war der Antrag genehmigt und der Austausch des Balgs freigegeben. 
 

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