gentleman4ever Geschrieben 30. Juli 2022 Teilen Geschrieben 30. Juli 2022 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the link content in this post. "Bei der Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt, dass Mängel, die sich im ersten halben Jahr nach Kauf zeigen, vermutlich bereits beim Übergang der Ware an den Kunden vorhanden waren." "Ab dem siebten Monat allerdings musste bislang der Käufer den Nachweis führen, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Auch dies dürfte in der Regel schwierig werden." "Der Gesetzgeber hat nun die Dauer der Beweislastumkehr erheblich zugunsten der Käufer verlängert. Für alle Verträge, die ab Januar 2022 geschlossen werden, gilt: Die Beweislastumkehr im Kaufrecht wird von bislang sechs Monaten auf ein Jahr ausgedehnt." You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Weil es der Gesetzgeber so festgelegt hat (das hat nichts mit Halbwissen zu tun 🙈). Der Händler muss dir eine mangelfreie Ware verkaufen. Du kannst also nur Gewährleistung fordern, wenn der Mangel bereits bei Kauf vorhanden war. Tritt ein Folgeschaden erst später auf musst du nachweisen, dass dieser auf einen Mangel zurückzuführen ist, der bereits bei Kauf vorhanden war. In unserem Beispiel: Bodenplatte bricht. Nun muss man nachweisen dass sie gebrochen ist bspw. aufgrund eines Materialfehlers in der Produktion. Da der OEM jedoch sehr genau nachweisen kann welches Teil wann verbaut wurde und auch der Lieferant meist eine End of Line Prüfung seiner Komponente dokumentiert, die er ins Werk schickt, wird das sehr sehr schwierig. Ggf. ist der Schaden auch erst beim Händler entstanden wenn man das Fahrzeug dort abgeholt hat; auch das müsste man ihm nachweisen. Kann man es nicht ist es "äußerer Einfluss". Und dafür muss keiner Gewährleistung übernehmen... Bearbeitet 30. Juli 2022 von gentleman4ever Zitieren Link zu diesem Kommentar
gentleman4ever Geschrieben 30. Juli 2022 Teilen Geschrieben 30. Juli 2022 Natürlich hebt Umkehr die Pflicht nicht auf... Aber sie durchzusetzen ist ungemein schwieriger... und das muss einem halt bewusst sein bevor man einen Prozess startet... Da VWN auch eine Produkthaftung erfüllen muss und sich deshalb an sämtliche internationale Normen (Validierung, Zulassung, Dokumentation,...) halten wird, wird es extrem schwierig hier etwas nachzuweisen... Selbst bei Produkthaftungsfällen (=Mangel gefährdet Leib und Leben) muss man nachweisen, dass der Hersteller nicht alles mögliche (=Stand der a Technik) getan hat, um einen möglichen Fehler zu vermeiden... Deshalb: Alle Mängel vor der Beweislastumkehr dokumentiert dem Händler melden und diesen nachweisbar zur Beseitigung jener Mängel auffordern... Danach sind die Chancen gering sollten Garantie / Kulanz abgelehnt werden... Einen Prozess (und dessen Kosten) sollte man ins Verhältnis zum Schaden setzen... ich würde davon abraten... Zitieren Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 30. Juli 2022 Teilen Geschrieben 30. Juli 2022 Zur Klarstellung: Ansprüche aus Gewährleistung bzw Sachmängelhaftung hat der Käufer gegen den Verkäufer/ Händler, nicht gegen den Hersteller oder einen Garantiegeber. Die Frist beträgt 24 Monate ab Übergabe. Beweislastumkehr gilt nur in den ersten 12 Monaten (bei einem Mangel wird vermutet, dass dieser seit Anfang an besteht, dass kann auch mangelhaftes Material sein, durch dessen normale Nutzung ein Folgemangel entsteht) Ansprüche aus Garantieversprechen hat man gegen den Garantiegeber, meist der Hersteller oder eine Versicherung, alles im Rahmen der Garantiebedingungen, nicht aus einer gesetzlichen Regelung. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 30. Juli 2022 Teilen Geschrieben 30. Juli 2022 Und in Anbetracht des Aufwandes zum Ersatz das Bodens könnten Tänzchen schon lohnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
keksi151280 Geschrieben 1. Dezember 2022 Autor Teilen Geschrieben 1. Dezember 2022 So mal eine kurze Wasserstandmeldung von mir. Es wurde zwischenzeitlich ein Anwalt eingeschaltet, sowie ein externes Gutachten eingeholt. Dieses kam zum Ergebnis, dass es keinerlei Anzeichen für die von VW genannte "äußere Einwirkung" gibt. Trotz mehrerer Schreiben sowohl meinerseits, als auch seitens meiner Anwältin weigert sich VW Auskunft zu geben, wie sie zu der Erkenntnis "äußere Einwirkung" gekommen sind. Auch Rückfragen, in was diese "äußere Einwirkung" bestanden haben soll, blieben leider unbeantwortet. Das Zeitgleich zwecks Gewährleistung informierte Autohaus in Sinsheim, leugnet alle Telefonate, eMails, Einschreiben die zu diesem Thema an dieses gegangen sind und beruft sich darauf, dass der Mangel erst nach Ablauf der Gewährleistungszeit angezeigt wurde. Somit bleib leider nur noch der Klageweg offen, was natürlich wieder Zeit, Nerven, etc. kostet. Ich kann also abschließend alle Leute nur eindringlich warnen: Fällt euch irgendwas auf, was auf einen Mangel hindeuten könnte, lasst euch nicht auf ein "ist normal, keine Sorge" des VW Mitarbeiters ein, sondern lasst es zumindest dokumentieren, um später keine Probleme nach der Beweislastumkehr zu haben. Falls es wieder was neues gibt, melde ich mich. Grüße 6 Zitieren Link zu diesem Kommentar
derkuurt Geschrieben 1. Juni 2023 Teilen Geschrieben 1. Juni 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo, ich habe bei mir das gleiche Problem festgestellt. Da das Risiko besteht, dass VW eine Garantiereparatur verweigert: Weißt Du vielleicht, was ein Austausch der Bodenplatte beim Coast/Ocean kostet? Vermutlich muss dafür der gesamte Küchenausbau raus, oder? Hast Du es reparieren lassen? Oder hat VW sich doch noch kulant gezeigt? Würde es eventuell so lassen, wenn man es nur für mehrere tausend Euro repariert bekommt und dafür der halbe Bus auseinandergenommen werden muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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