Baltic-600 Geschrieben 1. Juli 2021 Teilen Geschrieben 1. Juli 2021 (bearbeitet) Moin, kann mir jemand sagen, wie die Abrechnung beim Wandel ausgelegt wird? Was kommen da an Kosten bei raus? Bearbeitet 1. Juli 2021 von Baltic-600 Rs Link zu diesem Kommentar
GC680freak Geschrieben 1. Juli 2021 Teilen Geschrieben 1. Juli 2021 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Moin. Deine unspezifische Frage kann nicht spezifisch beantwortet werden. Es gibt zu viele Aspekte, von denen die Gestaltung eines Wandels abhängt...neudeutsch, aber treffend gesagt: "it depends on..." Sinnvoll ist eine einvernehmliche Vereinbarung mit dem Händler. Das sollte immer erreichbar sein, wenn man erhebliche Mängel aufzeigen kann, die in akzeptabler Frist nicht beseitigt werden können. Der Händler hat zwei Chancen... Lies dich mal hier ein (ich habe keine Verbindung mit dieser Quelle): www.wohnmobilrecht.de/0000019b740c6d206/05bbdea6cf0986a01.html Link zu diesem Kommentar
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