Hansi1982 Geschrieben 21. Februar 2021 Teilen Geschrieben 21. Februar 2021 Hallo zusammen, Hat jemand erfahrung mit der Auflastung der Anhängerkupplung? Also unser 680er 3,5t z.g.G. hat eine Anhängerkupplung. Laut Datenblatt hat sie eine zulässige Anhängelast von 3.5t . Laut Fahrzeug schein eintragung beträgt die Zulässige Gesamt Masse der Zugkombination 5500kg. Bedeutet für mich. 3.5t das Fahrzeug und 2.0t der Anhänger Kann man die zulässige Gesamt Masse der Zugkombination von VW erweitern lassen wenn man durch ein Boot z.B. 2.5 oder 3 Tonnen ziehen möchte? Hat da jemand Erfahrung? Es vielleicht auch schon ändern lassen und kann berichte was dafür notwendig ist und was es kostet? Link zu diesem Kommentar
AndreGC680 Geschrieben 21. Februar 2021 Teilen Geschrieben 21. Februar 2021 Mein 680 wird 3,88t z.g.G. haben und darf auch nur 2t anhängen. Habe die starre AHK bestellt. Mal sehen ob wir eine Antwort bekommen. VG Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 22. Februar 2021 Teilen Geschrieben 22. Februar 2021 @Hansi1982 was sagt denn sk Handels AG? Link zu diesem Kommentar
Hansi1982 Geschrieben 22. Februar 2021 Autor Teilen Geschrieben 22. Februar 2021 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Was ist sk Handels AG? Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 22. Februar 2021 Teilen Geschrieben 22. Februar 2021 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Da ging es in einem anderen Thread zu dem Thema drum. Ich dachte, du kennst den. Aber dann war das wohl ein anderer Hansi1982, der dort geschrieben hatte... Link zu diesem Kommentar
Hansi1982 Geschrieben 22. Februar 2021 Autor Teilen Geschrieben 22. Februar 2021 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ach so ne das war ich. Da habe ich nicht richtig gelesen. Ich hatte gedacht das es da nur um eine nachrüstung geht. Dann kann dieser Thraid wieder dicht gemacht werden. Jedoch hat da wohl keiner Erfahrungen zu der Auflastung der Anhängelast gemacht. Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 22. Februar 2021 Teilen Geschrieben 22. Februar 2021 Dann frag doch You do not have the required permissions to view the link content in this post. mal nach. Heißt übrigens SK Handels GmbH, nicht AG. Also ob das auch für den GC gilt. Dann müsste 2,8t Hänger mit 6,3t Zuggesamt gehen. Link zu diesem Kommentar
Hansi1982 Geschrieben 22. Februar 2021 Autor Teilen Geschrieben 22. Februar 2021 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ja genau hatte gerade bei SK-handels GmbH angerufen. Unser GC 680 kann mit der entsprechenden Anhängerkupplung eine Anhängelasterhöhung auf Max. 2,8t bekommen. Das Gutachten kostet 520,-€ Brutto Damit fährt man zum TÜV für die Abnahme Und anschließend zum Straßenverkehrsamt für die Eintragung. Kosten Variieren. Link zu diesem Kommentar
Siggi Geschrieben 1. März 2021 Teilen Geschrieben 1. März 2021 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Habe mich mit dem Thema Grand California 680 4 Motion an meinen VWN Händler gewand und der sagte mir, dass dieser nur mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung zu haben ist . Ist es richtig, dass der mit 3,88 t nur mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h zu haben ist? Dann müßte ich allerdings umdisponieren. Link zu diesem Kommentar
Fvkrogh Geschrieben 1. März 2021 Teilen Geschrieben 1. März 2021 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Es ist nicht richtig, er ist mit 159 km angegeben. Da er als LKW gilt, darfst Du damit nur 100 km auf Autobahnen fahren. Also auch Überholverbot etc., aber man erkennt nicht das er 3,88 to hat. Bearbeitet 1. März 2021 von Fvkrogh Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 1. März 2021 Teilen Geschrieben 1. März 2021 Es ist ein Wohnmobil und kein LKW. Man darf über 3,5t auch weiter als 100 km AB fahren, dort aber nicht schneller als 100 km/h. Überschreiten fällt spätestens dann auf wenn die neuen Frankreichaufkleber dran sind. In F wird teilweise auch höhenadaptiert gemessen, hinterher sortieren sie nach Halterabfrage die falsch positiven wieder heraus. Das könnte auch in anderen Ländern passieren. Link zu diesem Kommentar
AndreGC680 Geschrieben 1. März 2021 Teilen Geschrieben 1. März 2021 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo Siggi, wenn ich dich richtig verstanden haben, meinst Du die techn. Begrenzung der Geschwindigkeit. Ja, die gibt es. Kannst du so bestellen. Ist aber nicht notwendig, kannst Du also auch bei 3,88t weglassen und achtest später per ACC selbst auf Deine Geschwindigkeit. So kannst du auch mal überholen. VG André Link zu diesem Kommentar
Siggi Geschrieben 3. März 2021 Teilen Geschrieben 3. März 2021 Hallo zusammen, vielen Dank für Eure Info's. Jetzt, da sich mein Freundlicher bei VW erkundigt hat steht fest: Egal mit welcher Gewichtsangabe der Grand California zugelassen egal ob 3,49t oder 4,1t oder noch mehr, ES GIBT KEINE WERKSSEITIGE GESCHWINDIGKEITSBEGRENZUNG!! Die erlaubte Geschwindigkeit gibt der Gesetzgeber vor. Link zu diesem Kommentar
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