vonDunkelwald Geschrieben 27. November 2020 Teilen Geschrieben 27. November 2020 Hallo zusammen, ist es korrekt, dass in meiner Zulassung vermerkt ist, dass mit Anhänger nur maximal 100 kmh gefahren werden darf? Habt Ihr dies auch? "Bei werkseitig montierter AHK: ESP M. SPEZ. FAHRDYN. STABI.SYS.F. ANH. BETR. F. TEMP.100 KM/H GEM.3.AEND.VO.Z.).AUSN.VO.Z.STVO Zitieren Link zu diesem Kommentar
Rolfi Geschrieben 27. November 2020 Teilen Geschrieben 27. November 2020 Die normale Höchstgeschwindigkeit mit Anhängerbetrieb ist außerorts (auch auf Autobahnen) sogar nur 80 km/h. Sofern das Zugfahrzeug bestimmte Anforderungen erfüllt (und/oder gebremster Anhänger), darf dann max. 100 km/h gefahren werden. M.E. muss das dann durch einen entsprechenden "100-Aufkleber) auf dem Hänger gekennzeichnet werden. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 27. November 2020 Teilen Geschrieben 27. November 2020 Ich denke die Frage ist ob das bei nicht werksseitig montierte AHK auch so ist. Hab ich mich auch schon gefragt. Ich denke aber das die fahrzeugseitigen Vorraussetzungen bei Vorbereitung AHK auch gegeben sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar
gentleman4ever Geschrieben 27. November 2020 Teilen Geschrieben 27. November 2020 musst den 146kw 4motion nehmen... der darf mit hänger auch 180 km/h fahren.............nicht! 🤣✌ 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
4cheers Geschrieben 27. November 2020 Teilen Geschrieben 27. November 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Und ich dachte immer sowas lernt man schon in der Fahrschule 🤪 Grüße, Erik 4 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Portnoy Geschrieben 27. November 2020 Teilen Geschrieben 27. November 2020 Damit es ganz klar für alle ist: 100 km/h bezieht sich aufs Vorwärtsfahren 😋 also manchmal wundert man sich doch über Fragen hier ... 😳 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Knox16 Geschrieben 27. November 2020 Online Teilen Geschrieben 27. November 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. So ganz unberechtigt ist die Frage nicht. Es gibt Länder wie Frankreich, wo man mit Hänger 130 fahren darf (wenn die Summe zGG Auto + zGG Hänger <= 3,5 t ist. Der Hinweis im Schein bezieht sich auf die deutsche Tempo 100 Regelung. Man darf mit einem schwereren Hänger 100 fahren, wenn entweder der Hänger ein Antischlingersystem hat, oder das Zugfahrzeug eine Gespannstabilisierung. Du darfst also mit einem Anhänger mit zGG theoretisch 1,2 x Cali-Leergewicht oder mit einem Wohnwagen mit zGG 1,0 x Cali-Leergewicht 100 fahren. Natürlich nur wenn der Rest erfüllt ist (Reifenalter, Stoßdämpfer) und die 100er Zulassung drauf ist. 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar
rso4x4 Geschrieben 27. November 2020 Teilen Geschrieben 27. November 2020 (bearbeitet) Naja, in Frankreich wäre das theoretisch interessant........ allerdings nur bis 3,5to Gespanngewicht . Da wirds mit Cali schwierig drunter zu bleiben, aber mit leerem/leichten Hänger durchaus machbar. Dann ist auf AB bis 130 km/h erlaubt. edit: Knox war schneller Bearbeitet 27. November 2020 von rso4x4 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
GER193 Geschrieben 27. November 2020 Online Teilen Geschrieben 27. November 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. ... aber das auch nur auf Autobahnen. Auf allen anderen Straßen bleibt´s bei 80. Leider 😟 Gruß, Bernd Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bo209 Geschrieben 27. November 2020 Teilen Geschrieben 27. November 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. und Kraftfahrstrassen Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 27. November 2020 Teilen Geschrieben 27. November 2020 ...und die 130 in F sind mit Bus wirklich praktisch (es ist ja das zGg relevant) nicht möglich. Zitieren Link zu diesem Kommentar
ulf_rau Geschrieben 27. November 2020 Teilen Geschrieben 27. November 2020 Aber Obacht in Frankreich: die Reifen des Hängers müssen die Geschwindigkeit auch "dürfen" (Geschwindigkeitsindex der Reifen beachten). sonst ist der gemeine "Flic" beim Nachbarn ganz schnell gemein. Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 27. November 2020 Teilen Geschrieben 27. November 2020 (bearbeitet) Das geht schon, Reifen die nur 100 dürfen sind eher selten. Allerdings sind deutsche Anhänger nur bis 100 typgeprüft. Bearbeitet 27. November 2020 von MarBo Zitieren Link zu diesem Kommentar
vonDunkelwald Geschrieben 27. November 2020 Autor Teilen Geschrieben 27. November 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das ist der Knackpunkt. Hatte einen französischen Wohnwagen bei Gespann unter 3,5 Tonnen und bin immer 130 auf der Autobahn gefahren. Ist doch wieder typisch deutsch dass da extra noch ein Hinweis auf die Svo in den Papieren drin sein muss. Die Bürokratie kennt keine Grenzen! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Knox16 Geschrieben 28. November 2020 Online Teilen Geschrieben 28. November 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ich finde die deutsche Regelung vom Prinzip her sinnvoller. Schneller darf man nur mit zusätzlicher Sicherheitstechnik fahren, und das Hängergewicht wird in Relation zum Fahrzeugleergewicht gesetzt. Der Zusatz im Schein ist doch prima: da ist es klar gesagt, dass unsere Calis mit AHK oder AHK-Vorbereitung diese Technik haben. Wäre es dir lieber, dass du erst eine entsprechende Bestätigung von VWN einholen musst? Da kann man eher die französische Regelung in Frage stellen: da darf der Golf mit 1800 kg Hänger 130 fahren. Ein Bulli mit 750 kg Hängerchen nicht... 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
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