Zum Inhalt springen

Fragen zu Zulassungsbescheinigung und AHK


Empfohlene Beiträge

Hallo, 

in meiner Zulassungsbescheinigung Teil I finden sich einige Einträge in Bezug auf die AHK, wo ich mir nicht sicher bin, wie diese auszulegen sind.

Ich hoffe, hier können einige Experten weiterhelfen:

——-

13. 100 [Stützlast]

F.1/F.2 : +100 u. 7.2/8.2: +105 b. Anhängerbetrieb

Bei werkseitig montierter AHK: ESP m. spez. Fahrdyn.Stabi.Syst.f.Anh.Betr.f.Temp.100 km/h gem. 3. Änd.VO.z.9. Ausn.VO.z.STVO * ww.AHK lt. EGTG*

——-

 

Wie ist „Anhängerbetrieb“ definiert ? Konkret kann bei Nutzung der AHK für einen Fahrradträger das zulässige Gesamtgewicht und die Achslast um 100/105 kg erhöht werden ?

Einige Anbieter von Nachrüst-AHK geben eine höhere Stützlast von bis zu 120 kg im Gutachten an? Gehe ich richtig, dass dann statt [13.] das Gutachten relevant ist ? Für die Erhöhung des Gesamtgewichtes/Achlast bleibt es aber bei der Grenze von 100/105 kg ?

 

Wie ist der Absatz zum ESP bei AHK-Vorbereitung und Nachrüstung interpretieren - ist das dann „werkseitig montiert“ im Sinne des Gesetzgebers? Soweit ich recherchiert habe, ist mit AHK-Vorbereitung das ESP-Programm ja bereits aktiviert.

 

Vielen Dank,

Matthias

 

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Nein. Ein Fahrradträger ist kein Anhänger!

 

Nein. Es bringt dir nichts, wenn zwar der Kugelkopf nicht bricht, weil er (theoretisch bzw. an einem anderen Fahrzeug) mehr tragen könnte, aber die AHK-Befestigung an den Längsträgern versagt, weil der nun mal nur 100 kg verträgt. 

 

Stimmt! Du darfst bei der Tempo 100 Regel dann die höheren Werte ausnutzen, ohne dass der Hänger eine Antischlinger-Kupplung hat.

 

Link zu diesem Kommentar

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.