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Import von DE nach CH - E-DEC - Zollanmeldung


DanielCMA

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Hallo zusammen

 

Ist mein erster Beitrag hier, daher kurz zu mir: 43 Jahre, Elektroingenieur, gebĂŒrtig aus Siegen, nun aber schon 15 Jahre in der Schweiz in Baden, nur 17 km von Deutschland entfernt.

Cali soll mit 9-jĂ€hrigem Sohn und meiner Partnerin als Alltagsauto benutzt werden, wobei meine Partnerin noch nicht so voll und ganz als Campingmuffel vom Cali ĂŒberzeugt ist.

 

Stehe kurz vor der Unterschrift zu meinem T6.1 Cali. Hat hier im Forum schon jemand Erfahrungen mit dem Import von DE in die CH insbesondere das E-DEC selbst ausgefĂŒllt?

Das E-DEC ist die elektronische Anmeldung beim Schweizer Zoll, die dann aber ausgedruckt vorgewiesen werden muss (klingt komisch, ist aber so). Die Suche hat leider nix ausgespuckt.

 

Ein Freund von mir arbeitet in einem Autohaus in DE und hat noch ein paar Calis in der Pipeline, die Januar/Februar ausgeliefert werden.

Haben eine Tageszulassung in BE, daher nicht ganz mit dem DE-Konfigurator nachzubauen, aber dieser Konfigurator-Code mĂŒsste es zu 97% treffen: NI2F5VOR

 

Mache mich schon seit Wochen schlau, was bei einem Export alles zu beachten gilt. Damit keine CO2-Strafe in der CH fÀllig wird (2020 ca. 5500 EUR, 2021 ca. 8000 EUR) muss er als Wohnmobil zugelassen werden.

Das habe ich mittlerweile schriftlich vom Bundesamt fĂŒr Strassen (ASTRA). Im CoC  (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) muss dafĂŒr in Pos 38 oder 51 "SA" fĂŒr Wohnmobil vermerkt sein.

 

Der grösste Kostenblock sollten die 4% Automobilsteuer auf den Nettopreis und die 7.7% CH-MwSt sein (die wird auf den Nettopreis zzgl. der 4% Automobilsteuer berechnet).

Dann noch 20 CHF fĂŒr das A13.20 beim CH-Zoll und anschliessend FahrzeugprĂŒfung, etc. (rechne mal mit ca. 500 CHF, sollte weniger sein). Hab ich was vergessen?

 

Lieben Gruss, ein hoffentlich zukĂŒnftiger Cali-Fahrer

DanielCMA

 

P.S.: Die fehlenden Eszett sind der Schweizer Tastatur geschuldet. Gibt es hier nicht.... Höchstens mal morgens als Import auf dem Weggli (Brötchen). :;-):

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  • DanielCMA

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Danke fĂŒr Deine Antwort. Hier der Link:

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FAQ - CO2-Emissionsvorschriften fĂŒr Personenwagen - Grundlegendes zu den CO2-Emissionsvorschriften

Frage: Welche Fahrzeuge gelten als Personenwagen? Gelten die Vorschriften auch fĂŒr Wohnmobile?

Antwort: Der Begriff PW wird gemĂ€ss Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung ĂŒber die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) definiert. Seit dem 15. Januar 2017 fallen auch Fahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von unter 50 km/h unter die Bestimmungen. Weiter sind Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung von der Verordnung ausgenommen (z. B. beschussgeschĂŒtzte Fahrzeuge; Fahrzeuge mit bewilligten PlĂ€tzen fĂŒr den Transport von BehindertenfahrstĂŒhlen, Wohnmobile).

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Kann leider nicht mit nĂŒtzlichen Informationen dienen, aber lohnt sich das denn?

Habe nur mal grob ĂŒberschlagen und die Preise in CH sind ungefĂ€hr wie DE mit sehr gutem Diskont oder wie beim Reimport.

Oder gehts hauptsÀchlich um die schnelle Lieferung?

In jedem Fall viel Erfolg und viel Spass.

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Soweit ich mich erinnern kann, gibt es noch Verzollungskosten, wenn das Auto nicht aus der EU stammt. Dazu muss die Herkunft aus der EU nachgewiesen werden. Der HĂ€ndler muss dir dafĂŒr ein Formular mitgeben (EUR 1).

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Bearbeitet von qp_ch
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