jimmirain Geschrieben 16. Juli 2020 Teilen Geschrieben 16. Juli 2020 (bearbeitet) Bei mir wurde als Liefertermin genannt: KW 16.2020 unverbindlich.  Da wir mittlerweile bei KW29 sind, sind wir ja schon 13 Wochen ĂŒber dem Termin! Mich wĂŒrde interessieren, ob ich hier irgendwas unternehmen kann, das Fahrzeug endlich zu bekommen. Zumal ich hier im Forum sehe, dass deutlich spĂ€ter bestellte Fahrzeuge locker an uns vorbeigezogen sind.  Nun steht dazu im Vertrag: Der KĂ€ufer kann sechs Wochen nach Ăberscheitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den VerkĂ€ufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkĂŒrzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim VerkĂ€ufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der VerkĂ€ufer in Verzug. ... Höhere Gewalt oder beim VerkĂ€ufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den VerkĂ€ufer ohne eigenes Verschulden vorĂŒbergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verĂ€ndern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese UmstĂ€nde bedingten Leistungsstörungen. FĂŒhren entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der KĂ€ufer vom Vertrag zurĂŒcktreten. Andere RĂŒcktrittsrechte bleiben davon unberĂŒhrt.  Was sagen die Experten dazu?  Bearbeitet 16. Juli 2020 von jimmirain Zitieren Link zu diesem Kommentar
Nietnagel Geschrieben 16. Juli 2020 Teilen Geschrieben 16. Juli 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. ... wie ist denn die aktuelle Prognose und was sagt dein HÀndler dazu?  Gruà Nietnagel Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 16. Juli 2020 Teilen Geschrieben 16. Juli 2020 Es gilt was da steht. 6 Wochen nach dem unverbindlichen Termin kannst du den VerkĂ€ufer auffordern zu liefern.  Von dieser Möglichkeit hast du bisher keinen Gebrauch gemacht. Der VerkĂ€ufer ist also nicht in Verzug.  Die weiteren möglichen 4 Monate Lieferverzug dĂŒrften sich in Zeiten von Corona locker begrĂŒnden lassen (kein eigenes Verschulden....). Durch die Inverzugsetzung des VerkĂ€ufers könntest du dann aber in 4 Monaten vom Kaufvertrag zurĂŒcktreten, wenn immer noch keine Lieferung erfolgt ist. Allerdings hast du dann kurz vor dem Ziel immer noch keinen Beach und alles beginnt von vorn. Zitieren Link zu diesem Kommentar
jimmirain Geschrieben 16. Juli 2020 Autor Teilen Geschrieben 16. Juli 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. der HĂ€ndler sagt, das Fahrzeug ist fertig produziert und steht, da Teile fehlen! Genau das will ich auch vermeiden aber irgendwas wĂŒrde ich gerne machen. FĂŒhle mich VW gegenĂŒber recht machtlos. Bearbeitet 16. Juli 2020 von jimmirain Orthografie Zitieren Link zu diesem Kommentar
Nietnagel Geschrieben 16. Juli 2020 Teilen Geschrieben 16. Juli 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. ... da das Fahrzeug schon produziert ist und ânurâ ein paar Teile fehlen könnte ich mir vorstellen, dass diese innerhalb der o.g. Frist geliefert und eingebaut werden.  Somit wĂŒrde fĂŒr mich diese Variante - den VerkĂ€ufer in Verzug setzten - ausscheiden, da er ebenfalls machtlos ggĂŒ VWN sein wird und du das Fahrzeug so auch nicht schneller bekommst.  Die schnellste (und schwerste) Variante ist wahrscheinlich einfach warten und mit dem HĂ€ndler im konstruktiven Dialog bleiben.  Sorry, ich weiĂ du hast dir eine andere Antwort erhofft ...Â đ„Ž Â GruĂ Nietnagel 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 16. Juli 2020 Teilen Geschrieben 16. Juli 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. gelassen nehmn, warten und die Vorfreude weiter genieĂen . Was anderes bleibt dir nicht ĂŒbrig........ Bearbeitet 16. Juli 2020 von ibgmg Zitieren Link zu diesem Kommentar
Radix Geschrieben 16. Juli 2020 Teilen Geschrieben 16. Juli 2020 Kenne das mit dem Warten , mussten auch fĂŒnf Monate lĂ€nger Warten als geplant .  GrĂŒĂe Andy Zitieren Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 16. Juli 2020 Teilen Geschrieben 16. Juli 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Du hast doch alles entscheidende schon selber zusammengetragen: unverbindlicher Liefertermin (Tul) war: 2020 KW 16 Corona-Bedingter Stillstand (wird wohl als Höhere Gewalt gelten): waren das 8 Wochen? (ich nehme das fĂŒr die Rechnung mal an) FrĂŒhest möglicher Zeitpunkt fĂŒr die In-Verzug-Setzung: 16 + 8 + 6 = 30. also KW 30. Du kannst Deinen HĂ€ndler damit ab Ende nĂ€chster Woche in Verzug setzen, in dem Du ihn aufforderst, zu liefern. Dies machst Du am besten schriftlich und lĂ€sst es Dir vom HĂ€ndler quittieren/bestĂ€tigen. Rechtsfolgen: In 4 Monaten kannst Du vom Vertrag zurĂŒcktreten. Soweit das, was Du oben zitiert hast mal auf Deine konkreten Daten runtergebrochen. Die Regelungen zum Schadenersatz findest Du im You do not have the required permissions to view the link content in this post. , dort ab den , insbes. der . Zitieren Link zu diesem Kommentar
jimmirain Geschrieben 17. Juli 2020 Autor Teilen Geschrieben 17. Juli 2020 Vielen Dank fĂŒr die AusfĂŒhrung. Ich will eigentlich, dass mein HĂ€ndler, bzw. VW sich etwas mehr kĂŒmmert und hatte die Hoffnung, dass das ein Mittel sei. Man fĂŒhlt sich als Kunde echt alleine gelassen. Das kenne ich von anderen Produkten und auch bei uns im Werk ganz anders, da wird von Kundenorientierung gesprochen und die Interessen des Kunden werden ernst genommen und verfolgt. Mein Interesse ist, dass ich den Wagen noch vor unserem Urlaub bekomme. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 17. Juli 2020 Teilen Geschrieben 17. Juli 2020 Also die Hoffnung, dass sich da jemand auf Druck eines EinzelkĂ€ufers 'mehr bemĂŒht' kannst du meiner Meinung nach mal gepflegt knicken. Das ist kein kleines Familienunternehmen, sondern ein riesiger Konzern. Das funktioniert nach anderen Mechanismen.  (Nur am Rande: Die Vier Monate in den Muster-AGB beziehen sich ĂŒbrigens nur auf die zusĂ€tzliche Frist durch höhere Gewalt etc. Andere RĂŒcktrittsrechte bleiben ja ausdrĂŒcklich unberĂŒhrt. Also z.B. Die vertragsrechtliche in § 323 BGB. - aber dadurch hat man ja immer noch keinen Bus đ€·ââïž) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Nietnagel Geschrieben 17. Juli 2020 Teilen Geschrieben 17. Juli 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. ... bei mir war auch kurzfristig eine Verschiebung um einige Monate âgeplantâ. Habe dann mit meinem VerkĂ€ufer gesprochen und das Fahrzeug bekam eine Priorisierung. Ob das auf den VerkĂ€ufer zurĂŒck zu fĂŒhren ist oder seitens VWN entschieden wurde kann ich nicht beurteilen. Unterm Strich war es in meinem Fall positiv, sich mit dem VerkĂ€ufer konstruktiv auszutauschen und nicht diesen unter Druck zu setzen. PS: Ich gebe aber zu, dass ich die vertraglichen Rahmenbedingungen in meinem Frust auch ausgelotet habe đ  GruĂ Nietnagel Bearbeitet 17. Juli 2020 von Nietnagel Zitieren Link zu diesem Kommentar
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