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Anhängerkupplung / Auflasten


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Hallo,
für einen GV600 möchte ich eine erhöhte Anhängelast eintragen lassen. Hat jemand die Herstellerangaben zur Standard VW Kupplung (abnehmbar)
oder ein Foto vom Typenschild der Kupplung?

Habe für die Auflastung auf 2800kg ein Angebot des freundlichen erhalten. Die Fa. Venta Supply bietet für bescheidene 466,-EUR Netto ein Stück Papier für die Lasterhöhung per Gutachten an.
Ist das normal? Dachte, der Hersteller der Komponenten hat eine Statik rechnen müssen und die sollte doch für einen Nachweis ausreichen, oder?
Vorhandene AHK mit D-Wert 17,5kN und Stützlast 150kg.

 

Danke vorab!!!

Kiwi

Bearbeitet von Kiwi
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Möchte noch etwas hinzufügen: Der Anhänger, für den die Auflastung nötig wäre, wiegt nur 2350kg und hat eine Stützlast von 100kg.

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Bei Venta Supply steht, dass sie bei Serienanhängelast 2000 kg auf 2800 kg auflasten können.

Wie sieht es denn mit der Erhöhung vom Zuggesamtgewicht aus?

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Laut diesem Shop ist die Anhängelast bis 5t:

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Bei Rockinger selbst habe ich auf die Schnelle nichts gefunden:

 

In den Verkaufsinformationen Scania steht nur nochmal Stützlast und horizontale Zugkraft (?)

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Was Venta anbietet sieht verdammt nach dem

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aus.

Demnach wird immerhin das Zuggesamtgewicht auch aufgelastet.

Allerdings gilt die  erhöhte Anhängelast nur bis 8% Steigung!

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Ich habe mir hier nicht alles durchgelesen, da meistens meine Frau hier in der Community schreibt, fragt und antwortet, möchte aber noch einen Tipp in Bezug auf die Anhängevorrichtung geben.

Das beim Grand California generell das Gewicht eine wichtige Rolle spielt, sollte man die Anhängevorrichtung

Nachrüsten, denn das Leergewicht macht die Zusammenstellung des Fahrzeug mitunter zur Farce.

Also sollte die Vorbereitung der Anhängevorrichtung ab Werk bestellt werden, und im Nachgang angebaut werden. Dabei muss die Anhängevorrichtung vom Händler im Anschluss gegenüber VW freigeschaltet werden, was sich VW auch bezahlen lässt, aber geht nicht anderst.

Die sogenannte abnehmbare Anhängekupplung ist keine wie bei der T Klasse, sondern diese ist mit 2 bzw. 4

Schrauben mit derHecktraverse verbunden, ist also nicht abnehmbar.

Da hier schon über die Gesamtlänge, also über 6 m gesprochen wurde, gebe ich den wichtigen Hinweis, dass

wenn Ihr eine Anhängevorrichtung an baut, auf jeden Fall die Seitenmarkierungsleuchten mitbestellen solltet,

da bei Fahrzeugen über 6 m diese lt. Verkehrsrecht Pflicht sind.

Da ich beim Händler arbeite, Nutzfahrzeuge von Volkswagen seit 1994 verkaufe, und die Callistrecke mit bediene, kann ich durchaus den einen oder anderen Tip oder Hinweis geben.

Da wir oder ich generell auch immer noch dazu lernen, und beim Grand California sowieso, freue ich mich auch

über Erfahrungsberichte von Euch.

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Hallo an alle die schon eine Anhängerkupplung beim GC 600 nachgerüstet haben. 
 

Hat jemand eine Nachrüstung durchgeführt, dessen Fahrzeug (GC600) keine Markierungsleuchten hat?


Leider gibt es keine handfesten Informationen die die zwingende Notwendigkeit der Markierungsleuchten in Verbindung mit der AHK belegen. Ob der Längenzuwachs der AHK tatsächlich auf die Fahrzeuglänge drauf gerechnet wird ist fraglich. Hier gibt es offenbar Außnahmen. 
Weiterhin ist es ja auch so, dass man die starre AHK im VW Konfigurator anwählen kann und ein Zwang zur Auswahl der Markierungsleuchten nicht erscheint.

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Hallo,
das ist in der StVZO §51a
Bei Fahrzeugen über 6m Länge, also ab 601cm müssen seitlich gelbe Rückstrahler angebracht sein (Ausnahme Pkw).
Bei Fahrzeugen über 6m Länge, also ab 601cm müssen seitlich gelbe Markierungsleuchtenangebracht sein (Ausnahme Fahrgestelle und landwirtschaftliche Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Stapler).
Folglich müssen auch Pkw ab 601cm Länge, solche Markierungsleuchten haben.

Bei der Bestellung eines Fahrzeuges mit 598 cm Längen, kann man zwar die seitlichen Markierungsleuchten abwählen, doch wenn nachträglich eine nicht ohne Werkzeug abnehmbare Anhängerkupplung nachgerüstet wird, womit das Fahrzeug die 6m Grenze überschreitet, muss man eben auch die seitlichen Markierungsleuchten nachrüsten. Ein TÜV Prüfer der's genau nimmt trägt das sonst nicht ein. Selbst wenn er es einträgt, kann sich ein findiger Polizeibeamter bei einer Fahrzeugkontrolle daran stoßen.
In diesem Zusammenhang wäre die rechtliche Frage interessant, wer für die Folgen haftet, wenn der TÜV die Anhängerkupplung trotz fehlender Markierungsleuchten und einer Länge von über 6m einträgt. Theoretisch erlischt die Zulassung des Fahrzeuges und damit der Versicherungsschutz. 

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Danke für die Erläuterungen aus §51a StVZO.


Was mir dabei komisch vorkommt, ist der VW Konfigurator. 
Warum kann man die starre AHK im VW Konfigurator beim GC 600 anwählen ohne das ein Zwang zur Auswahl der Markierungsleuchten erscheint?
Ist das ein Fehler? Oder gibt es da eine Art Sondergenehmigung bei AHK ab Werk?

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In der ECE Regelung 48 (siehe Nummer 2.15.2 Buchstabe c) steht geschrieben:

 

2.15.2.

„Gesamtlänge“ ist der Abstand zwischen den beiden Vertikalebenen, die senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen und den äußersten Punkt an der Vorder- und der Rückseite berühren, wobei folgende überstehende Teile unberücksichtigt bleiben:
a) Einrichtungen für indirekte Sicht
b) Umrissleuchten
c) Verbindungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen

 

Damit wäre die AHK aus der Berechnung der Gesamtlänge des Fahrzeugs raus. ( c) Verbindungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen)
 

Auch wenn in §51a StVZO die Sache eindeutig geregelt ist, heißt es nicht, dass es andere Regelungen, Verordnungen o. ä. gibt die das teilweise außer Kraft setzen oder anders definieren. 


Ich verstehe das so, dass die in §51a StVZO genannte Gesamtlänge in der ECE Regelung 48 (siehe Nummer 2.15.2 Buchstabe c) definiert wird. Und damit zählt eine AHK (Verbindungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen) nicht zur Gesamtlänge. Damit würde auch erklärt werden, das der VW Konfigurator nicht zur Auswahl der Markierungsleuchten zwingt.

 

Eine Unsicherheit bleibt trotzdem. Ich will irgendwie nicht glauben, dass es keine verbindliche Aussage dazu gibt. Das Thema wird ja schon seit Jahren in den Foren heiß diskutiert. 

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  • 1 Monat später...

Hat jemand bereits eine AHK nachgerüstet? Ich habe eine AHK Vorbereitung (nur Elektrik ab Werk) und möchte bei Rameder eine nachrüsten.
1. Frage: Ist da irgendwas hinsichtlich Bauraum im Weg, z.B. Abwassertank?
2. Frage: Ist wirklich eine Freischaltung notwendig? Ich denke nicht, wenn man man die AHK Vorbereitung Elektrik im bestellt wurde ab Werk.

 

Vielen Dank für Hinweise!

 

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  • 8 Monate später...

@Schneepi62

mit den seitlichen Markierungsleuchten bei einer Nachrüstung einer AHK stimmt nicht, der Kugelkopf der AHK gehört nicht mit zur Fahrzeuglänge.

Was hingegen zu den seitlichen Markierungsleuchten fordert, ist ein Heckauftritt. Daher im Konfigurator auch der Zwang bei Anwahl der rechten Heckauftritts und dann folglich die Seitenmarkierungsleuchten.

 

Stvzo §32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen

was nicht dazu zählt

(6) u.a. Verbindungseinrichtungen bei Kraftfahrzeugen

 

Bearbeitet von kultvan

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Ich habe eine feste an unserem 680er bei Rameder / Kuplung.de nachrüsten lassen

Freischaltung hat Rameder gemacht, eintragung musste nicht vorgenommen werden, dafür bist du verpflichtet die ABE mitzuführen.

Bei mir wurde nur die Abschlepöse dementiert.

Der Rest passt Problemlos. Wir hatten keine AHK Vorbereitung.

Die Nachrüstung hatte insgesamt 3 Stunden gedauert.

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  • 2 Wochen später...

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Hier ist alles gesagt.

Unsere Fahrzeuge sind ja nach ECE Regelung in den Verkehr gekommen. Falls wir Änderungen am Fahrzeug vornehmen können wir uns "aussuchen" ob wie die Annahme nach nationaler Regelung oder nach EG/ ECE machen.

EG Ahk müssen auch nicht eingetragen werden, national geprüfte, erkennbar an der dreiperiodischen Wellenlinie und einen M mit Zahlenfolge müssen von einem Prüfer abgenommen werden. Diese gibt es aber wahrscheinlich aber gar nicht mehr für unsere neuen Autos.

Gleiches gilt übrigens auch für Zubehör Rad/ Reifen Kombinationen.

Falls diese einer Anbauabnahme nach 19(3) befürfen können diese entweder nach nationalem Recht (StVZO) oder nach EG abgenommen und "eingetragen" werden. In diesem Zusammenhang differieren die Radabdeckungen erheblich. Ein guter Prüfer/ Prüfingenieur berät dahingehend.

Gruß Tim

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