marcellniklas Geschrieben 15. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2018 Hallo zusammen,  wir haben einen Cali Coast bestellt. Er soll in der KW 50 gebaut werden. Durch die 5 Sitz Vorbereitung ist der Wagen jetzt zum PKW geworden. Nach viel hin und her rechnen, wĂŒrden wir ihn aber gern als WoMo zulassen. Kompliziert wird es jetzt dadurch, dass wir den Wagen als Reimport bestellt haben. Der Cali ist in Luxemburg abzuholen. Jetzt stellt sich die Frage wie wir An- und Ummeldung am besten organisieren.  Kann man fĂŒr die ĂberfĂŒhrung eine "Kurzversicherung" abschlieĂen? Können wir den Cali dann einfach mit zum TĂV nehmen, um ihn zum WoMo werden zu lassen? Wie schnell kommen wir dann an die WoMo Versicherung?  Oder mĂŒssen wir erst ganz regulĂ€r eine KFZ Versicherung abschlieĂen und mĂŒssen dann erst warten bis wir die Versicherung wechseln können.  Also, ich freue mich auf euer Feedback.  VG  Marcell Zitieren Link zu diesem Kommentar
Rollerpilot Geschrieben 15. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2018 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Zur Womo Sache kann ich Dir keine Infos geben, aber zu deinen Kurzzeitkennzeichen. Davon wĂŒrde ich abraten.  Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der nationalen ĂberfĂŒhrungs- und Probekennzeichen bestehen mit Ăsterreich, seit 1.1.1994 mit Italien und seit kurzem auch mit DĂ€nemark. In einigen weiteren NachbarlĂ€ndern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemÀà toleriert, bzw. nicht beanstandet. Aber die BeneLux LĂ€nder haben da auch schon mal Ărger gemacht.  Daher: Ich wĂŒrde drauf verzichten. Ich habe auch einen Import und habe das vorher normal angemeldet. Wenn Du die FahrzeugtypenĂ€nderung durchfĂŒhrst vom PKW zum Womo musst Du eh zur Zulassungsstelle: So oder so. Von daher egal - musst eh zweimal hin  Zudem muss man die Zulassungsverordnung genau studieren..... UnzulĂ€ssig ist jes mit einem roten Kennzeichen oder einem Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland "im GepĂ€ck" anzureisen, das Kennzeichen dann im Ausland an Fahrzeug anzubringen und dieses dann nach Deutschland zu verbringen. Dies stellt eine unzulĂ€ssige Fernzulassung dar und erfĂŒllt den Tatbestand vollumfĂ€nglich. Folge sind nicht unerhebliche Strafen und ggf. Beschlagnahme des Fahrzeug und ein Mega Theater.  Daher: Lass es lieber bleiben. Kann gut gehen, kann schief gehen đ  Bearbeitet 15. Oktober 2018 von Rollerpilot 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 15. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2018 Rede mit deiner Womo Versicherung. Ich bin bei der ESV. Da war es kein Problem, dass mein Cali Beach eine PKW Zulassung hatte. Die Versicherung hatte mir eine Frist von 3 Wochen zur Womo-Ummeldung eingerÀumt. Danach habe ich eine Kopie vom neuen Fahrzeudschein hingeschickt. Das hat gereicht.  Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 16. Oktober 2018 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2018 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Kleine ErgÀnzung: ESV Schwenger ist der Vermittler. Versicherungsgeber ist die HDI. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Mojoe Geschrieben 16. Oktober 2018 Online Teilen Geschrieben 16. Oktober 2018 Hallo Marcell, Wir hatten bei unserem Reimport das gleiche Problem. Haben ihn bei der RMV zuerst als PKW versichert und dann beim TĂV umschreiben lassen. Kosten ca. 90 âŹ. Dann eine WoMo Versichung bei der RMV abgeschlossen. Das geht online in wenigen Minuten. Mit der neuen eVB Nummer können die Fahrzeugpapiere umgeschrieben werden. Die PKW Versicherung wird dann automatisch gekĂŒndigt. Der Differenzbetrag wird dann erstattet.  GruĂ Mojoe Zitieren Link zu diesem Kommentar
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