bastardop Geschrieben 16. Februar 2017 Teilen Geschrieben 16. Februar 2017 Hallo,bei mir steht die Zulassung unsere California Beach an. Im CoC Papier steht bei Code das Aufbaus: AC - also Kombilimousine. FĂŒr uns wĂ€re aber in jedem Fall eine Zulassung als Wohnmobil gĂŒnstiger Wir haben einen MOBILEN KĂŒchenblock, den wir auch im Cali nutzen wollen. LĂ€sst sich der Beach sinnvoll von AC auf SA umtragen? Gibt es vielleicht direkt von VW ein entsprechend angepasstest CoC Papier dafĂŒr? Nach dem was ich bzgl TĂV gelesen habe bin ich verunsichert, da dort von einem FESTEN KĂŒcheneinbau gesprochen wird. Das wollen wir aber nicht sondern gerne unseren mobilen behalten. Im alten Bus war es mit dem KĂŒchenblock kein Problem Womo Steuern zu zahlen. Der Wagen war allerdings schon vorher als Womo zugelassen und wir brauchen es nur dem FA nachweisen.Cheerio Zitieren Link zu diesem Kommentar
Portnoy Geschrieben 16. Februar 2017 Teilen Geschrieben 16. Februar 2017 Moin, dazu gibt es hier (und auch im TX-Board, wo Du das ja auch gefragt hast) eine Menge Lesestoff, den Du ĂŒber die jeweilige Suchfunktion schnell findest. Â Eine Zulassung als Womo (also die Steuern) sind ja fĂŒr jeden gĂŒnstiger im Vergleich zum PkW. Dann muss ja aber auch die Versicherung als Womo stattfinden und dann wird es kompliziert und individuell... :-) Â Viel Spass beim Lesen :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar
bastardop Geschrieben 16. Februar 2017 Autor Teilen Geschrieben 16. Februar 2017 Die Threads kenne ich im groben, habe jedoch nicht alle zig hundert Seiten komplett gelesen. Steuer UND Versicherung wĂŒrden fĂŒr mich individuell etwa 400 Unterschied machen. Was ich jedoch vorrangig in den Threads lese wie ein California vom womo zum Pkw werden kann. Mich suche jedoch Infos dazu wie ich die M1 AC zu M1 SA bewegt bekomme um ihn als womo zuzulassen. Dazu sind die Infos gefĂŒhlt zumindest sehr spĂ€rlich. Sorry falls ich der drölfzigtausendste bin der das fragt. FĂŒr wirklich ĂŒbersichtliche Suchergebnisse stelle ich mich jedoch zu doof an. Zumal sich in den Jahren der californias ja auch einiges an Richtlinien und Rahmenbedingungen verĂ€ndert hat.  Cheerio Zitieren Link zu diesem Kommentar
Portnoy Geschrieben 16. Februar 2017 Teilen Geschrieben 16. Februar 2017 Sofern ich Dich richtig verstehe, solltest Du hier Antworten finden: #22  You do not have the required permissions to view the link content in this post.  Hast Du bei der Ersparnis von 400 Euro auch die gleichen Leistungen wie bei einer PkW Versicherung? Da gibt es ja meistens recht groĂe Unterschiede, bei denen jeder individuell entscheiden muss, was ihm wichtiger ist.  Hoffe das hilft etwas weiter!  Schönen Abend! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Suedtirolbz Geschrieben 16. Februar 2017 Teilen Geschrieben 16. Februar 2017 Ganz einfach es war schon immer so das ein Wohnmobil dem Wohnzweck dienen soll, dazu gehört auch der KĂŒchenblock und war auch immer schon so. Wenn es frĂŒher auch wegen den geringeren Zahlen nicht so genau genommen wurde. Es war immer Rechtlich verboten den KĂŒchenblock zu entfernen. Denn dadurch ist es ja kein Wohnmobil mehr. Ich denke nicht das beideinem   Gesendet von iPhone mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar
Suedtirolbz Geschrieben 16. Februar 2017 Teilen Geschrieben 16. Februar 2017 Ich denke nicht das du ein Eintragung mit Wahlweise mit und ohne KĂŒchenblock hattest. FrĂŒher gab es auch die Möglichkeit Sonder KFZ BĂŒromobil,   Gesendet von iPhone mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar
bastardop Geschrieben 17. Februar 2017 Autor Teilen Geschrieben 17. Februar 2017 Das ist doch mal ne Aussage zwar schade aber nachvollziehbar.  Mein alter Bus war als Sonder KFZ Wohnmobil im Fahrzeugschein definiert und hatte beim Kauf GAR KEINE KĂŒche. Die haben wir dann irgendwann wieder nachgerĂŒstet, aber nicht weil die Zulassungsstelle oder der TĂV es wollten, sondern weil ich eine wollte. Beim TĂV war ich mit dem alten Bus immer OHNE KĂŒche, hat den nie interessiert. Aber das war halt auch nen altes Auto was schon den Womo Status hatte.  Habe schon fast befĂŒrchtet, das ich beim Beach ohne mehr oder weniger Feste KĂŒche keine Chance habe auf M1 SA zu kommen. Naja dann bleibt es halt ein Kombi, SpaĂ werden wir trotzdem damit haben  Danke fĂŒr eure AusfĂŒhrungen Zitieren Link zu diesem Kommentar
Roitherkur Geschrieben 17. Februar 2017 Teilen Geschrieben 17. Februar 2017 Ich habe mir ja gerade einen T5 Beach gekauft, der hatte beim Kauf eine Zulassung als Sonder-KFZ Wohnmobil. Dies wurde dann auf Kombilimousine umgeschrieben. Die vorallem deswegen, weil ich tatsĂ€chlich keine Versicherung gefunden habe, die die gleichen Leistungen wie meine alte KFZ hatte und auch preislich OK war. Dass es fĂŒr Womo-Versicherungen keinen online-Vergleich gibt, macht die Auswahl sehr sehr schwierig. Was will ich sagen? Je nach TĂV kann man einen Beach sehr wohl auf Womo umschreiben lassen. Meine letzte Unterhaltung mit dem TĂV lieferte das Ergebnis, dass es keine festen Richtlinien wie Stehhöhe oder KĂŒchenblock geben muss. Deswegen wĂŒrde ich Dir empfehlen, einfach mal bei Deinem TĂV anzurufen und mit jemandem dort zu sprechen. Die Kollegen hier bei mir waren sehr nett und kooperativ. GrundsĂ€tzlich wĂŒrde ich aber weiter noch empfehlen, alles einfach so zu lassen und den Beach als KFZ zu betreiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bauberz Geschrieben 7. MĂ€rz 2023 Teilen Geschrieben 7. MĂ€rz 2023 Moin zusammen, ich hol mal das alte Thema wieder nochmal raus, weil ich meinen T6 Beach auch zum WoMo umschlĂŒsseln möchte. FĂŒr mich aus zwei GrĂŒnden. 1. 150⏠weniger Steuer 2. Camping an Board von FĂ€hren (geht wohl nur, wenn als WoMo zugelassen)  Konkrete Frage, da es ja beim Beach nur an der fehlenden "fest verbauten" Kochstelle liegt.  Den Kartuschenkocher mĂŒsste ich mir noch zulegen. Im Keller habe ich allerdings noch ein 230V Ikea Induktionsfeld. Muss das Kochfeld fĂŒr die Zulassung "autak" funtionieren (dann wĂŒrde noch der Spannungswandler fehlen) oder reicht es, wenn dieses am Stellplatz mit 230V versorgt werden muss? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bo209 Geschrieben 7. MĂ€rz 2023 Teilen Geschrieben 7. MĂ€rz 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Nein, muss nur âfestâ verbaut sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bauberz Geschrieben 7. MĂ€rz 2023 Teilen Geschrieben 7. MĂ€rz 2023 Ok danke. Das heiĂt ich fixiere das Kochfeld in der HeckkĂŒche und lass den Schuko einfach lose dran. Es reicht, wenn dieser dann bei Bedarf am CP einfach mit Kabeltrommel angeschlossen wird? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 7. MĂ€rz 2023 Teilen Geschrieben 7. MĂ€rz 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Bei einem wohlwollenden PrĂŒfer ja. Das VdTĂV-Merkblatt (welches nicht "Gesetz" ist, an dem sich viele PrĂŒfer aber orientieren) ist da etwas schwammig. Bei elektrischen Kochstellen sagt es, dass diese "möglichst fest angeschlossenen sein sollten". Weiter heiĂt es, sie "unterliegen keiner gesonderten PrĂŒfung", mĂŒssen aber ein CE-Kennzeichen vorweisen.  Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bo209 Geschrieben 7. MĂ€rz 2023 Teilen Geschrieben 7. MĂ€rz 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Also, ich sehe nicht, dass irgendwo eine fest verbaute 230V Steckdose fĂŒr den AnschluĂ der Kochplatte gefordert wird. Trotzdem ... vorher mit dem PrĂŒfer offen kommunizieren. Da lassen sich MissverstĂ€ndnisse leichter vermeiden. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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