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Zul. Gesamtgewicht falsch eingetragen ?


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Hi,

 

gestern hat meine Frau den Cali, den wir morgen abholen, angemeldet. Im Fahrzeugschein Teil 1 stehen jetzt andere Gewichte drin, als es in den COC Papieren steht. Das zul. Gesamtgewicht ist im Fahrzeugschein 3000kg und in dem COC Dokument steht 3080kg. Das zul. Gespanngewicht im Fzg.Schein 5200kg und im COC 5300kg.

Haben die sich da auf der Zulassungsstelle vertan ? Kann man das Àndern lassen ?

Bei dem Cali handelt es sich um einen Reimport aus Belgien und er wurde mit 0603 und BVD geschlĂŒsselt. Lt. technischen Daten auf der VW Internetseite Belgien stimmen die Daten mit den COC Papieren ĂŒberein.

Danke fĂŒr Eure Hilfe.

 

Gruß

 

Franky

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Guten Morgen,

 

das klĂ€rst Du am besten heute noch mit der Zulassungsstelle ab. M.E. sollten die Angaben aus der COC ĂŒbernommen werden.

 

Bei mir wurden seinerzeit auch ein paar SchlĂŒsselnummern wg. Änderung PKW->WoMo falsch eingetragen - da der Fehler offensichtlich war, wurde er umgehend und kostenlos von der Zulassungsstelle behoben.

 

Viele GrĂŒĂŸe,

Thomas

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Hallo Franky,

 

wenn Dein Profil richtig ausgefĂŒllt ist, und Du einen

Fronttriebler hast, dann ist das ZGG 3.000 kg. Das

passt dann schon so. Nur der 4 Motion hat 3.080 kg.

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Woher stammt diese Erkenntnis ? In allen Preislisten, techn. Daten und in den COC Papieren steht fĂŒr den 2.0TDI 150KW Frontantrieb 3080kg. Selbst auf den auslĂ€ndischen Volkswagen Seiten.

 

Gruß

 

Franky

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Hallo Franky,

 

ich nehme alles zurĂŒck und behaupte das Gegenteil ;-)

Beim T5.2 war es noch so, dass nur die 4 Motion ein

erhöhtes ZGG. hatten. Da hat sich beim T6 wohl was

geÀndert.

 

Dann muss die Zulassungsstelle tatsÀchlich die ganze

Sache nochmals anschauen.

 

Entschuldige bitte die Falschmeldung in meinem Post.

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Kein Problem. :)

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Hi,

 

meine Frau war heute beim Strassenverkehrsamt. Ergebnis: Die ganze Neuzulassung musste rĂŒckgĂ€ngig gemacht werden und alles nochmal von vorne. Sie haben festgestellt, dass noch mehr Eintragungen falsch waren.

D.h. neuer KFZ-Schein Teil 1, neue EVB Nummer, neue Nummerschildvergabe. Das Strassenverkehrsamt will jetzt mit der Versicherung und mit dem Zollamt klĂ€ren (KFZ-Steuer), dass wir da nicht doppelt bezahlen mĂŒssen, weil der Wagen ja jetzt innerhalb von 3 Werktagen zweimal zugelassen wurde. Ich bin mal gespannt, ob das reibungslos klappt ???

 

Gruß

 

Franky

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