Zum Inhalt springen

Anpassung der Assistenzsysteme auf die 3,5 t Grenzen bei Facelift


Arnd_850

Empfohlene Beiträge

Hallo,
 

Ich hoffe, ich bin mit dem Thema hier richtig und es wurde nicht schon irgendwo behandelt. Meine Suche hat jedenfalls nichts ergeben. Vielleicht suche ich auch nach den falschen Stichworten.

 

Ich habe seit August einen GC600 Dune. Dieser wurde mit 3,88 t Zulassung ausgeliefert. Erwartet zeigt er auf Landstraßen als Höchstgeschwindigkeit 80 KMH und auf Autobahn 100 KMH an und warnt bei Überschreitung. Soweit so gut.

 

Nun wurde das Fahrzeug auf 3,5 t abgelastet. Vor dem Kauf sagte mir der Verkäufer, die Assistenzsysteme lassen sich im Nachgang durch Umprogrammierung anpassen. Dies wird eventuell Geld kosten, wäre aber technisch möglich.
 

Nach der Auslieferung des Fahrzeugs habe ich das ganze nun bei meinem VW-Händler in Auftrag gegeben. Er hat eine entsprechende Anfrage an VW gestellt. Diese Anfrage wurde nun abgelehnt. Der Verkäufer rief mich an und sagte, dass VW keine Freigabe erteilt und keinen Maßnahmen-Code (was auch immer das ist) erstellt. Ich habe nur verstanden, dass das zwar funktionieren würde, VW aber die Erlaubnis dazu nicht gibt. Somit kann der Händler die Änderung scheinbar nicht durchführen.
 

Ist das wirklich so oder hat jemand eventuell eine Lösung parat, wie man die Assistenzsysteme auf die 3,5 t Variante anpassen kann? 


viele Grüße

 

Arnd

 

Link zu diesem Kommentar
  • Antworten 2
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • Arnd_850

    2

  • haaner

    1

Aktive Tage

Top-Benutzer in diesem Thema

Immerhin darfst Du 100 km/h fahren.  Bei mir hätte er gerne immer ein Tempolimit von 80km/h, wenn ich auf Autobahnen auffahre. Nach dem ersten Verkehrszeichen akzeptiert er dann auch 100km/h. 
 

Reklamation bei VW führte bisher zu keiner Antwort. Die sind damit überfordert und wollen/können nichts ändern. 

Link zu diesem Kommentar

Ich habe es so verstanden, dass es technisch schon möglich wäre, die Änderungen aufzuspielen (müssten ja nur die Software oder die Parameter der 3,5 t Version benutzt werden). VW lehnt es aber ab, weil sie der Meinung sind, dass das Auto nicht hätte abgelastet werden dürfen. Vermutung des Verkäufers ist, dass sie keine Verantwortung übernehmen wollen, da die Geschwindigkeitswarnung ja vorgeschrieben ist. Das ist aber meiner Meinung nach an den Haaren herbeigezogen. Ich will ja nicht die Warnung bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausgeschaltet bekommen. Es soll nur die richtige zulässige Höchstgeschwindigkeit zu Grunde gelegt werden.
 

Ich habe argumentiert, dass zwei Sachverständige (TÜV und Dekra) bestätigt haben, dass die Ablastung passt. Auch die Zulassungsstelle hat das Ganze ja eingetragen. VW ist aus der Entscheidung also im Prinzip raus und ich möchte jetzt einfach nur den Software-Stand passend zum Auto aufgespielt bekommen.

 

Mich würde interessieren, ob andere Nutzer auch diese Erfahrung gemacht haben oder ob ich einfach nur an den falschen Sachbearbeiter geraten bin. Vielleicht hat mein Händler das Anliegen auch irgendwie falsch dargestellt. Er hat immer von einem Begrenzer gesprochen.

Bearbeitet von Arnd_850
Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Von 18 Mitgliedern gesehen

    ich10 n.t5 callilui Benno_R meisterf Q-Biker nick0297jan Flanders exCEer D.Fleischer Mainline T4-Diebstahl calimerlin Bertram-der-Bulli Radfahrer Brisko Volker801 haaner

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.