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Travel Assist regelt nicht nach Verkehrszeichen


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Entscheidend ist das diese Ausstattung an uns verkauft und bezahlt wurde.

 

Nun ist sie (ohne Kommentar oder Hinweis) einfach nicht vorhanden.

 

wir reden nicht über den gesetzlich (EU) vorgeschriebenen Speed Limiter den jeder Neuwagen haben muss.

 

T1 Fahrer

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Bearbeitet von T1 Fahrer
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Genau so sehe ich das auch. Nur leider sind das alles nicht klar definierte Begriffe. 

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Ich hab mir den pACC  in unseren 2 Jahre alten 680 frei schalten lassen und gerade in Ländern mit weniger Verkehr lenke ich oft nur noch. 

Ich finde es sehr angenehm, muss ja nicht jeder nutzen aber wenn es beworben und bezahlt wird in eurem neuen GC, dann muss es auch funktionieren. 

Ich drücke euch die Daumen, dass es noch irgendwann funktioniert. 

Meine Hüfte, rechts, freut sich auf jeden Fall nach jeder Fahrt.

VG Dirk

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Hallo,

du hast einen "vor-Facelift", dann müsste es auch bei unserem gehen?

Ist das die Codierung, die hier schon einmal beschrieben wurde?

https://www.caliboard.de/topic/30487-lane-assist-vs-active-lane-assist/page/3/

vielen Dank für eine Aufklärung

Günter

 

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Ich will hier den Thread nicht mit dem "Alten" GC vermischen. Es geht um das pACC. Ein paar Posts vorher ist der Link dazu. Oder per PN.

Gruß Dirk

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Der Bloch hat es schön gezeigt wie es auch bei uns funktioniert. Nach-Codierung reicht nicht aus!

 

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Ab MJ25 sind die STG per SFD geschützt - eine Programmierubg/ Codierung ist (leider) nicht ohne Online-Werksfreischaltung möglich (EU-Norm).

 

Das was beim Vorfacelift (VFL) GC freigeschaltet werden konnte war der adaptive Spurhalteassistent.

 

Hier geht es un den prädiktiven Geschwindigkeits Assistenten (Teil des Advanced Paketes) aka „Intelligent Speed Assist“ aka „Geschwindigkeitsbegrenzer mit vorausschauender Regelung“ der dank aktiver visueller Signale, passiver Koordinaten und Fahrdaten (zzgl. gelernte Fahrprofile) die vorausschauende Geschwindigkeits Assistenz bietet (zB. Ortseingang).

 

Es geht nicht um persönliche Befindlichkeiten, Vorverurteilungen oder sonstige Dinge - sachlich technisch.

 

Ausstattung bestellt und fehlt - Punkt..

 

Und das Gute - fast alles lässt sich einfach abstellen sollte es nerven 😎 speziell wenn es überhaupt verbaut wurde.

 

T1 Fahrer

 

 

Bearbeitet von T1 Fahrer
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Du kannst beim Vorfacelift den prädiktiven ACC nachflashen.

Nicht bei jedem, aber es geht! 

Ich spreche nicht vom 

adaptive Spurhalteassistent.

Grüße 

Dirk 

 

 

 

 

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@Back_To_Bus

Gut zu wissen 👍

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So verhält sich mein "nachgerüstetes" Fahrzeug auch - also wie der VW (nicht das Produkt aus Fernost). Inklusive der Einfahrt in Kreisverkehre. Einzig nervig ist die Voreinstellung auf 130 km/h bei Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen. Das wäre bei einem 3,5-Tonnen-Fahrzeug zwar im Rahmen des rechtlich Zulässigen, erfordert aber öfter Eingriffe, wenn man gern z.B. 120 km/h fährt. Bei >3,5t hätte es andere Folgen.

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Moin. 

 

Und wenn ich ACC auf 100km/h stelle, regelt pACC trotzdem auf 130km/h?

Oder ersetzt pACC das reguläre ACC und funktioniert kpl. anders? 

 

Ich hätte jetzt gedacht, ich setzt pACC auf irgendeine max. Geschwindigkeit und alles andere DARUNTER regelt die Elektronik mit Hilfe der Sensoren (Vorfahrende, Schilder, Kurven). 

 

Danke Ned

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Ich habe mir das pACC auch aktivieren lassen.

Nach meinen Feststellungen wird das pACC über die RES Taste links am Lenkrad eingeschaltet, und arbeitet dann entsprechend dem was Schildererkennung, Navigationssoftware, und der Abstandssensor gerade übermitteln. Ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen finde ich mich dann mit 4,5t allerdings bei 130 km/h wieder 🥴

Das ACC wird über die SET Taste eingeschaltet, hält die "festgehaltene" Geschwindigkeit, und berücksichtigt den Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen.

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Der Stand bei meinem GC 680 BJ 2025 ist aktuell folgender: Ende Juni war das Fahrzeug in der Werkstatt, um den pACC freizuschalten. Die Werkstatt hatte dazu eine Handlungsanweisung von VW Nutzfahrzeuge erhalten, deren Umsetzung nicht zum Erfolg geführt hat.

Ich habe daraufhin das Verhalten bei Ortseingangsschildern und Tempobegrenzungen gefilmt. Das war von VW Nutzfahrzeuge erbeten worden.

Darauf kam die Anweisung von Nutzfahrzeuge an die Werkstatt, die Kamera zu wechseln.

Heute ist das Fahrzeug in der Werkstatt. Ich kann nicht glauben, dass das Problem dadurch gelöst wird.

Aber evtl. ist eine falsche Kamera verbaut. Die Schilder werden jedoch erkannt und zumindest die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Display angezeigt, erkannt durch die Kamera und durch GPS-Daten (z.B. Empfehlung zu bremsen vor Kreisverkehren usw.). Es scheitert nur an der physischen Umsetzung durch das ACC.

 

Bearbeitet von JeDoe
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Vielen Dank für die Info. Erstmal stimmt mich schonmal Positiv, dass nicht versucht wird zu sagen, dass das beim Crafter nicht geht. Das wäre nämlich erstmal der Standard Fall bei der Werkstatt und anschließend im Worstcase Fall auch bei VWN.

Da VWN Handlungsanweisungen rausgibt, zeigt, dass es eigentlich funktionieren sollte.

 

Meiner kommt ab dem 25.8 in die Werkstatt und meine hat schon angefangen zu argumentieren, dass nicht alles was beim Passat geht auch beim Crafter geht und das es nicht das erstmal wäre, das etwas angepriesen wird was nicht geht.

Wobei ich dazusagen muss, er hat nur versucht Möglichkeiten aufzuzeigen und nicht zu sagen, dass sie sich nicht drum kümmern.

Aber so hilft deine Aussage auch jeden Fall schonmal sehr weiter.

 

VG

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Gibt es was neues, also Funktioniert das nun?

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