JoJoM Geschrieben 7. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2011 Hallo zusammen, heute nachmittag bekam ich einen Anruf von der Käuferin meines T5.1 Cali. Sie war bei ihrem wegen Winterreifen. Der , den sie mir dann am Telefon gab, versuchte ihr und mir einzureden, dass die eingebaute 17"-Bremse und auch die Bilstein B6-Stoßdämpfer entweder eingetragen werden müssen oder es eine ABE geben muss. Auf meine Anmerkung, dass die 17"-Bremse von VW eingebaut wurde und es Originalteile wären, meinte er, das wäre egal. Das Fahrzeug wäre damit nicht im Auslieferungszustand. Und alles, was nicht dem Auslieferungsstand entspricht, müsse eingetragen werden, oder es müsse eine ABE vorliegen. Bei den Bilstein B6 habe ich auf der Herstellerseite gelesen, dass kein TÜV-Eintrag notwendig ist. In mehreren Foren habe ich dann gesehen, dass für die Stoßdämpfer keine ABE notwendig wäre. Liege ich mit meiner Meinung richtig, dass in beiden Fällen keine ABE bzw. TÜV-Eintrag notwendig ist? Vom Einbau der 17"-Bremse habe ich die VW-Rechnung, die ich der Käuferin noch zusenden kann. Bitte um kurzfristige Infos. Vielen Dank! Link zu diesem Kommentar
T2-Fahrer Geschrieben 7. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2011 Hallo Wolf, die Serien-Stoßdämpfer kann man bedenkenlos und ohne weitere Anbauabnahme gegen die Bilsteindämpfer austauschen. Es gibt hierfür gem. den Unterlagen von Bilstein auch keine ABE oder anderes Prüfzeugnis. Bei der 17"-Bremse ist die Sachlage etwas anders: - Wenn es diese Bremse als Sonderausstattung und ohne weitere Änderungen am Fzg. ab Werk zu bestellen gab kann man sie ebenfalls alternativ und ohne weitere Anbauabnahme verbauen, die Genehmigung hierfür ist dann in der Fahrzeug-Betriebserlaubnis enthalten. - War die 17"-Bremse NICHT als Sonderausstattung für deinen Wagen konfigurierbar, bzw. ist sie nicht in der Fahrzeug-Betriebserlaubnis enthalten, so ist eine Einzelabnahme gem §19/2 bzw. §21 STVZO bei der technischen Prüfstelle (TP) erforderlich. Der Sachverhalt wäre dann der gleiche, wie wenn ich mir in einen Käfer eine Porsche-Doppelkolben-Bremsanlage einbaue. Auskunft über die Fahrzeug-BE kann dir die Abteilung Homologation beim Fahrzeughersteller unter Angabe der VIN geben. Gruß T2-Fahrer Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 8. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2011 Das sehe ich auch so, wobei man streng genommen die 17 Zoll Bremse trotz serienmäßigem Verbau im T5 eintragen hätte können damit die 16 " Räder aus dem Schein entfernt wurden. So wie ich das sehe hat hier ein nichtswissender Freundlicher nicht nachgeguckt und falsche Bremsen oder Winterräder bestellt. Nun will er nicht auf dem Zeug sitzen bleiben. Link zu diesem Kommentar
CaliMUC Geschrieben 8. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2011 Servus, könnte das mit der 17" Bremse nicht tatsächlich ein Grenzfall sein, der tatsächlich eingetragen werden muss? Im T5.1 California gab's die 17" Bremse damals doch nicht gegen Geld und gute Worte ab Werk zu kaufen, oder? Klar, im Multivan auf dem der Cali basiert gab's das, aber eben nicht bei genau dem Fahrzeugtyp in dem das verbaut wurde?! Und der Punkt von Tom mit der Austragung der 16" Räder geht doch eigentlich auch dahin, dass man es hätte eintragen lassen müssen, oder? Klar ist das offensichtlich, dass 16" Räder nicht mehr drauf gehen, aber wenn ich denke, was man bei anderen Umbauten (z.B. Seikel-Fahrwerk/ größere Räder) auch gleich ausgetragen/ eingetragen bekommt ... Ich würde daher sicherheitshalber bei einem TÜV nachfragen, um auf der sicheren Seite zu sein (auch wenn die ganzen Jahre nichts war), nicht dass im Falle eines Unfalls Ärger gibt. Und wenn man es schwarz auf weiss hat, dass der Unrecht hat ist's doch auch gut für spätere Fälle ... Viele Grüße CaliMUC Link zu diesem Kommentar
JoJoM Geschrieben 8. Dezember 2011 Autor Teilen Geschrieben 8. Dezember 2011 Moin CaliMUC, ich hatte ja zum letzten Jahreswechsel einen Unfall mit einem Schaden von über 7000 Euro. Da hat ein Sachverständiger den Wagen genauestens untersucht und zu Bremse oder Stoßdämpfer nichts gesagt. Außerdem war der Cali mittlerweile bei drei HU, und auch da wurde nichts bemängelt. Link zu diesem Kommentar
CaliMUC Geschrieben 8. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Servus, ich bin mir ja auch nicht 100% sicher, dass es eingetragen werden muss, würde aber eher dazu tendieren. Und so lange keiner wirklich nach etwas sucht (ein 7000 Schaden ohne Personenschaden bei unseren Fahrzeugen ist da für mich noch lange kein Grund), wird das auch niemand feststellen, dass bei deinem alten Cali eine 17" Bremsanlage montiert ist, weil es ja Original VW Teile sind. Bei den Bilsteins hätte ich jetzt auch nicht so sehr die Sorgen, wobei ich da eigentlich auch eine ABE oder so erwartet hätte. Aber letztlich hilft unser "Raten" im Ernstfall auch nicht weiter. Wenn man es definitiv wissen will hilft wohl nur eine schriftliche Anfrage inkl. Antwort beim TÜV oder VWN. Viele Grüße CaliMUC 1 Link zu diesem Kommentar
B-VW Geschrieben 8. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ich auch nicht, siehe letzter Punkt der Produktvorteile: Keine TÜV-Eintragung notwendig You do not have the required permissions to view the link content in this post. Link zu diesem Kommentar
FASTJAM Geschrieben 28. Mai Teilen Geschrieben 28. Mai You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Link zu diesem Kommentar
FASTJAM Geschrieben 28. Mai Teilen Geschrieben 28. Mai Hallo zusammen, Laut dem TÜV NORD ist das eine Bauartliche Veränderung. Obwohl es Serienteile sind, der TÜV und die DEKRA möchten ungern an das Thema eintragen übernehmen. (Weil der Prüfer / nach neuen Richtlinien / auch die Peripherie der Steuergeräte verantworten muss!) Ich muss ein Vergleichsfahrzeug zur Kontrolle der Teilenummern / Steuergeräte/ nachweisen, was mir noch nicht gelungen ist. VWN hat auf die Anfrage umbau 17 Zoll Bremse sehr einfach geantwortet: Es ist ein Eintragung mit Paragraph 21 Einzellabnahme erforderlich! Ich bleibe am Ball und werde weiter Berichten. Grüße aus Wolfsburg, Gerold 1 Link zu diesem Kommentar
FlyingT Geschrieben 28. Mai Teilen Geschrieben 28. Mai You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Mach ma...die arme Frau wartet ja nun schon seit 14 Jahre am Tresen des 😁 3 Link zu diesem Kommentar
MS_07 Geschrieben 1. Juni Teilen Geschrieben 1. Juni Moin, ich würde mich da ehrlich gesagt nicht zu sehr auf Bauchgefühl oder “hat der Freundliche so gesagt” verlassen Bilstein B6 ist vermutlich eher entspannt, aber bei der 17"-Bremse wäre für mich die Frage, ob die bei genau dem Fahrzeug schon über die Betriebserlaubnis abgedeckt ist Am saubersten: FIN nehmen und kurz schriftlich bei VWN/Homologation oder direkt beim TÜV nachfragen. Dann hat man was in der Hand 1 Link zu diesem Kommentar
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