CaliGypsy Geschrieben 20. Juni 2009 Teilen Geschrieben 20. Juni 2009 Hallo, es hört nicht auf ... Vorgabe von Geräuschgrenzwerten ab 10/2009: Mit der Richtlinie ECE-R 117 hat die EU Grenzwerte für das Abroll-Geräusch von PKW-Reifen festgelegt. Reifen, die diese Grenzwerte erfüllen, tragen als Kennzeichen ein "S" für Sound auf der Reifenflanke (im Anschluss an die Genehmigungsnummer). Deutschland hat die EU Richtlinie weitestgehend übernommen. Wichtig: Geländeprofile und viele M+S Reifen für unseren T5 werden KEINE "S" Kennzeichnung erhalten, da der entsprechende Reifenaufbau nicht geeignet ist die neuen Geräusch- grenzwerte zu erfüllen ... Termine: Ab den aufgeführten Terminen darf der Reifenhandel keine Reifen ohne die neue "S" Kennzeichnung mehr verkaufen. 1. Oktober 2009 für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30) mit einem Querschnitt bis 185 Millimeter 1. Oktober 2010 für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30) mit einem Querschnitt von 185 bis 215 Millimeter 1. Oktober 2011 für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30) mit einem Querschnitt über 215 Millimeter solong Gypsy Link zu diesem Kommentar
JoJoM Geschrieben 20. Juni 2009 Teilen Geschrieben 20. Juni 2009 Die scheinen nichts zu tun zu haben....... Und sowas bezahlen wir auch noch mit unseren Steuern..... LG Wolf Link zu diesem Kommentar
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