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Boden im Wohnraum gebrochen


keksi151280

Empfohlene BeitrÀge

Hallo,

 

nach lĂ€ngerer  Zeit melde ich mich mal wieder, leider mit einem Ă€rgerlichen Thema. Mein Coast aus 2020 hat zwischen RĂŒckbank und Vordersitzen zwischen den Schienen vier handtellergroße „weiche“ Stellen. Der Boden gibt an diesen Stellen ein paar cm nach und knackt auch bedenklich, wenn man sich mal direkt darauf stellt. (Sowohl bei mir mit 110kg, als auch bei meiner Partnerin mit 65kg) Diese 4 Punkte wĂŒrden verbunden ca ein Rechteck ergeben.

Dies habe ich bereits nach den ersten Campingtrips im Herbst 2020 festgestellt, also ab zum Freundlichen damit. Hier hat sich ein Herr aus der Werkstatt das Problem angesehen und meinte  alles normal, ich solle mir keine Sorgen machen. Leider habe ich mir damals nichts schriftliches geben lassen, was sich als Fehler herausstellen sollte.

Ich habe erstmal mit der Situation gelebt und die betreffenden Stellen so gut es ging gemieden. Vor zwei Wochen war ich wieder beim Campen und mein Platznachbar hatte ebenfalls einen 6.1 und zufĂ€llig kamen wir auf mein Bodenproblem zu sprechen und siehe da, bei ihm gab es diese Stellen natĂŒrlich nicht.

Nun kurz vor Ablauf der Neuwagengarantie und im Zuge des ersten Kundendienstes, wollte ich dies nochmals  ansehen lassen und es wurde dieses mal festgestellt (nach Vergleich mit 2 Neuwagen aus dem Verkaufsraum), dass die Bodenplatte wohl gebrochen ist.

Da ich den Bus aber nun schon fast 2 Jahre nutze und es von der ersten „Inspektion“ des Bodens keinerlei schriftliche Aufzeichnungen gibt, wurde mir eine Reparatur auf Garantie versagt. Grund sei eine fehlbenutzung meinerseits. Mir wurde geraten ĂŒber den VW Kundenservice einen Kulanzantrag zu stellen, was ich soeben getan habe, mir wurden jedoch geringe Aussichten auf Erfolg eingerĂ€umt.


Nach dieser doch sehr ausfĂŒgĂŒhrlichen Geschichte,wollte ich mal anfragen, ob von euch schonmal jemand Ă€hnliche Porbleme hatte, vielleicht erspart mir ja das den Weg zum Anwalt.

 

Danke 

Andi

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Hallo Andi, 

ein solcher Fall ist glaube ich im Forum bisher noch nicht berichtet worden. Du hast den Mangel innerhalb der zweijĂ€hrigen Garantiezeit als Mangel angezeigt. Mit der genannten BegrĂŒndung wĂŒrde ich mich nicht so einfach abspeisen und auf Kulanz drĂŒcken lassen. Ich wĂŒrde die Ablehnung des Garantiefall von VW mir schriftlich mit der genannten BegrĂŒndung geben lassen. VW soll bitte auch darlegen.,wie konkret die Fehlbenutzung ausgesehen haben soll. Danach wĂŒrde ich VW auffordern, den Mangel innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu beheben und im Falle der Nichtbehebung die Aufnahme des Mangels durch einen SachverstĂ€ndigen ankĂŒndigen. Offensichtlich scheint auch Dein Freundlicher nicht unbedingt auf Deiner Seite zu stehen bzw. Dich ggĂŒ. VW zu unterstĂŒtzen, sonst wĂŒrde er trotzdem die MĂ€ngelmeldung im ersten Jahr durch BestĂ€tigung/ErklĂ€rung des Mitarbeiters lösen. 

VG Michael

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Hallo,

wie soll den diese Fehlbenutzung von Dir verursacht worden sein? Ich haette wohl als erstes darauf eine Antwort vom Freundlichen eingefordert. Steht da iregndwo in der Bedienungsanleitung man darf nicht laenger als 30 Sekunedn an einer Stelle des Fahrzeugbodensstehen ...kleiner Scherz aber ehrlichwie kann man einen Boden falsch betreten. Ich gehe davon aus, dass Du keien scharfen Reinigungsmittel oder sonstige Chemikalien verwendet hast oder auch keine Schwerlasten tarnsportiert hats oder aehnliches?

 

Gibt es auesserlich als von Sichtseite denn irgendwelche Beschaedigungen oder grosse Dellen? Setzt sich der Boden an den Schiene ab und besteht ein Spalt?

 

Lass Dich da nicht abwimmeln. 

 

Gruss

Thomas

Bearbeitet von hangloose69

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Ärgerlich ist es alle mal... aber es zeigt auch, dass MĂ€ngel innerhalb der ersten 6 Monate konsequent aufgezeigt werden mĂŒssen um die GewĂ€hrleistungspflicht seitens HĂ€ndler durchzusetzen... denn nach 6 Monaten liegt die Beweislast beim Kunden... er muss dann dem HĂ€ndler nachweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf bestanden hat... kann man das nicht bleibt man auf den Kosten sitzen... Garantie ist und bleibt eine freiwillige Leistung des Herstellers... GewĂ€hrleistungsansprĂŒche sind auch gegen den HĂ€ndler durchzusetzen nicht gegen VWN... mit VWN hat man (außer bei WA Kauf) keine Vertragsbeziehung... 

 

da die BeschÀdigung aufwendig zu reparieren ist und es nicht nachvollziehbar ist, wie der Schaden entstanden ist, wird VWN einen Garantiefall ablehnen...

Bearbeitet von gentleman4ever
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Alles richtig!

Nur die Frist betrÀgt seit 1.1.2022 1 Jahr, nicht mehr 6 Monate.

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Ich habe den Freundlichen aufgefordert mir zu sagen, worin die Fehlbenutzung denn bestanden haben soll. Leider wurde ich dabei auf den VW Kundenservice verwiesen, der könne mir dies sagen, da dieser den Garantieantrag abgelehnt hĂ€tte. Ein Anruf beim Kundenservice eine Stunde spĂ€ter brachte jedoch auch keine AufklĂ€rung, das Autohaus hĂ€tte mir dies mitteilen mĂŒssen. Also wieder beim Autohaus angerufen, die sagen wieder muss mir der Kundenservice sagen. Ein neuerlicher Anruf beim Kundenservice brachte dann die Auskunft ich solle abwarten wie der Kulanzantrag fĂŒr mich ausgehen wĂŒrde, falls dieser negativ fĂŒr mich ausgeht, könnte ich direkt mit dem Entscheider sprechen, der mir dann die angebliche Fehlnutzung erklĂ€ren könne. Bin also leider noch nicht weiter, ich halte euch auf dem Laufenden.

Zum Thema GewĂ€hrleistung wurde mir gestern im Autohaus von 3 verschiedenen Personen versichert, dass jeder VW NutzfahrzeughĂ€ndler GewĂ€hrleistungsansprĂŒche umsetzen kann. Ich habe explizit nach GewĂ€hrleistung, nicht nach Garantie gefragt. Schriftlich wollte mir das natĂŒrlich wieder niemand geben. Ich hoffe hier wurde ich nicht schon wieder seitens VW falsch informiert. Der HĂ€ndler, bei dem ich den Cali gekauft habe, ist nĂ€mlich ein Reimporteur und einige hundert km weg, deshalb wollte ich diesen, wenn es geht, außen vor lassen.

Äußerliche BeschĂ€digungen gibt es keine und das schwerste, was bisher transportiert wurde, bin ich mit meinen 110kg. :;-):

Übrigens der Verschluss linke Unterschrank TĂŒre war, wie bei so vielen, auch gebrochen. Auch hier wurde eine Reparatur auf Garantie abgelehnt, was mir aber aufgrund des geringen Preises erstmal egal war. Es handelt sich auch nicht um eine kleine VW Klitsche, sondern ich denke um das grĂ¶ĂŸte VW Autohaus MĂŒnchens. Deshalb bin ich ja so verwundert, dass man dort so mit seinen Kunden umgeht, auch wenn ich den Cali dort nicht gekauft habe, sondern nur eine Inspektion fĂŒr gĂŒnstige 700€ dort machen hab lassen.

 

GrĂŒĂŸe 

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Das ist auch korrekt. Deine Ansprueche musst Du nicht zwingend umsetzen lassen aber auf alle Faelle diese - so halte ich es - diese dem Autohaus mitteilen, bei welchen Du das Fahrzeug gekauft hast.

 

Wie gesagt hast Du zunaechst Gewaehleistungsansprueche gegen Deinen Haendler zu stellen. 

 

Gruss

Thomas

 


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Ich hatte mal woanders von so einem Bruch der Bodenplatte an einem T6 Multivan gelesen. Auch da wollte Volkswagen nicht zahlen. 
ich frage mich aber auch, wie man die USB Platte kaputt bekommt. 

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Das ist ja genau der Punkt... GewĂ€hrleistungsansprĂŒche musst du bei dem HĂ€ndler stellen, bei dem du den Wagen gekauft hast... in diesem Fall beim Re-Importeur mit allen damit verbundenen Ärgernissen... Dieser kann natĂŒrlich die Arbeiten an einen VWN-Partner in deiner NĂ€he beauftragen... Dies ist i.d.R. kein Problem solange VWN die Kosten fĂŒr die Schadensregulierung fĂŒr den HĂ€ndler ĂŒbernimmt... in deinem Fall ist das aber nicht passiert und kein HĂ€ndler wird dafĂŒr aufkommen wollen... den Schaden reparieren kann natĂŒrlich jeder; aber zu deine Lasten...

 

Meine Eltern haben sich damals bei einem Schadensfall ab Kauf (VertragshĂ€ndler eines namhaften Wohnmobilherstellers) auch vom HĂ€ndler hinhalten lassen... "er mĂŒssen das mit dem Hersteller klĂ€ren und der mĂŒsse sein OK fĂŒr den Garantiefall geben"... Richtig wĂ€re gewesen sich auf die GewĂ€hrleistung zu berufen und dann ist es fĂŒr den Kunden völlig egal wie der HĂ€ndler das mit dem Hersteller (fĂŒr sich) regelt... er muss fĂŒr eine mangelfreie Ware sorgen, solange er nicht nachweisen kann, dass der Mangel bei Kauf nicht bestanden hat... der HĂ€ndler ist dir gegenĂŒber in der Pflicht und nicht der Hersteller... nach den damals geltenden 6 Monaten wollte der HĂ€ndler natĂŒrlich von nichts mehr wissen und meine Eltern standen mit dem Schaden da... was ich damit sagen will: die HĂ€ndler wissen i.d.R. ganz genau Bescheid und nutzen die Unwissenheit ihrer Kunden natĂŒrlich aus... 

Bearbeitet von gentleman4ever
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Der erneute Antrag auf Reparatur wurde wieder abgeleht und obwohl mir vom Kundenservice versprochen wurde, ich könne bei einer erneuten Ablehnung mit dem zustĂ€ndigen Entscheider sprechen und es wĂŒrde ausfĂŒhrlich begrĂŒndet, kann ich die zustĂ€ndige Person natĂŒrlich nicht sprechen und als BegrĂŒndung gab des ledichlich „Àußeren Einfluß“. Sehr schade das ganze, nun muss ich wohl doch zum Anwalt. Hatte mir bei einem so teuren Fahrzeug, dass mit weniger als 2 Jahren und 25.000km schon 7 Garantie Reparaturen hinter sich hat, etwas mehr Entgegenkommen erwartet.

 

GrĂŒĂŸe

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Der Anwalt wird nicht viel machen können; er mĂŒsste beweisen können, dass der Mangel definitiv bereits bei Abholung vorlag... und selbst dann wird es durch einige Instanzen gehen... viel Erfolg und einen langen Atem! ✌

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Vom Grundsatz hast Du recht mit der Beweislast. Wenn man jedoch zum Anwalt geht, dann wĂŒrde ich auch mit dessen Absprache eine beweiskrĂ€ftiges Gutachten durch einen anerkannten SachverstĂ€ndigen / SachverstĂ€ndigenorganisation machen lassen. Außerdem kann keksi151280 durchaus Personen als Zeugen benennen ( Werkstattmeister, Werkstattmitarbeiter etc.), welche damals mĂŒndlich den ersten Anspruch abgebĂŒgelt haben. Gerade beim Boden eines Fahrzeuges muss doch schon ein extremer Ă€ußerer (nicht dem normalen Gebrauch unterliegender) Einfluss vorhanden sein. 100 kg oder auch 120 Kg. können dies wohl nicht sein - eher punktuelle KrĂ€fte. Aber das kann der SachverstĂ€ndige durchaus feststellen bzw. man kann an der gebrochenen Stelle berechnen, welche Kraft nötig gewesen wĂ€re. Unter UmstĂ€nden ist es ja ein Material- oder Einbaufehler.

Also ist Ursachenforschung angesagt.

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Ich bin leider rechtlich nicht so bewandert, aber bringt es mir in Sachen Beweislastumkehr gar nichts, dass ein Freund und meine Freundin, die mit mir Campen waren, das auch schon ganz am Anfang bemerkt haben und das auch bezeugen könnten? 

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Das Problem ist halt, dass immer im Raum stehen wird weshalb man nicht von Anfang an auf Behebung des Mangels bestanden hat... wenn man es dokumentiert hat ist es vielleicht leichter die Gegenseite zum Einlenken zu bekommen... Dass ein VW VertragshĂ€ndler gegen VW aussagen wird kann ich mir nicht vorstellen... denn der Streit ist nicht gegen VW zu fĂŒhren sondern gegen den HĂ€ndler selbst... das mit dem Gutachten ist so eine Sache... VW weiß in der Regel ganz genau was die verbauten Teile können... die werden sowohl auf Komponentenebene als auch im Gesamtfahrzeug ausfĂŒhrlich getestet... auch Missbrauch der Komponenten... gegen diese Dokumentation anzukommen braucht einen langen Atem... ich will hier keine rechtliche Beratung abgeben, aber ich wĂŒrde mir ein Angebot zur Reparatur geben lassen und die Kosten dieser gegen mögliche Streitkosten abwĂ€gen... Oder den Bus mit Schaden und Wertverlust versuchen zu verkaufen um mit der Sache abzuschließen... 

Bearbeitet von gentleman4ever
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Wenn die Zeugen bezeugen können, dass der Schaden bei Übernahme des Fahrzeugs bereits bestanden hat, dann könnte es etwas bringen... aber das ist nicht anzunehmen und auch nur sehr schwer durchzusetzen... Dadurch, dass der Schaden erst nach Übernahme entdeckt wurde kann angnommen werden, dass der Schaden auch spĂ€ter entstanden ist; Dass dem nicht so ist muss eben vom KĂ€ufer nach Umkehr der Beweislast zweifelsfrei nachgewiesen werden... und das ist (aus meiner Sicht) immer schwierig...

Bearbeitet von gentleman4ever
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