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Geruch im neuen GC600


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Ich bin erschüttert von Beitragenden wie Dir. 

 

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Ich bin mir nicht sicher ob du in irgend einer Form meine Aussagen verstehst aber es geht hier nicht um mein Fahrzeug. Die Faktenlage der Fahrzeuge bis Frühjahr 2022 ist nämlich klar und wurde durch Messungen an drei Fahrzeugen schon nachgewiesen und auch eindringlich in den Medien dargestellt. Auch das Grenzwerte in diesen Fahrzeugen massiv überschritten worden sind. Dabei handelt es sich z.B. um einen GC600 aus 2021 und einen weiteren aus 2022. Die Messungen an diesen Fahrzeugen wurden erst vor kurzem gemacht, bedeutet also dass auch hier schon die meisten Schadstoffe über die Jahre ausgedünstet sind. Im übrigen hatte ich dazu gestern auch ein langes Telefongespräch mit den Anwälten die eine Sammelklage planen (Dr. Stoll und Sauer). Denen sind schon Fälle bekannt in denen auch neuere Modelljahre betroffen sind. Das zum Thema Faktenlage und was Du hier so beizutragen hast.
 

 

Whansinns Vergleich aber wiedermal überhaupt kein Sachwissen oder Wahrheitsgehalt. Der Grund warum in Tschernobyl keine Rechtssicherheit existiert liegt nicht daran das es zu schwierig ist nachzuweisen, sondern weil die betroffenen Menschen oft Arm sind und die Lobby dahinter viel zu groß. In Deutschland gibt es bei solchen Fällen ganz andere Rechtsmittel und Möglichkeiten. 
Dein Vergleich mit Alkohol ist aber der Beste den ich hier in diesem Forum bisher gelesen habe. Ich musste mich kurz beherrschen nicht zu laut zu lachen. 
Wenn ich mir Alkohol reinschütte bin ich mir als halbwegs intelligenter Mensch bewusst was ich da tue und dieser wird mir auch nicht nachts beim schlafen ohne mein Wissen verabreicht. 
Um mal auf die Gefährlichkeit der Stoffe zurückzukommen:


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Und damit es auch sachlich genug ist gibt es hier noch eine Quellenangabe der IARC (WHO): 

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Und dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob es feste Grenzwerte in Fahrzeugen gibt oder nicht und ob es Dir das passt oder nicht. Fakt is nämlich das VW davon wusste und die Autos dennoch verkauft hat und es versäumt hat die Produktion einzustellen wohl wissentlich, dass die Ausdünstung dieser Stoffe gefährlich bzw gesichert krebserregend sind. Das ist fahrlässig und kann IMMER dazu verwendet werden auf Schadensersatz zu klagen. Es ist dabei nämlich egal was Du in Deutschland machst, du kannst nicht fahrlässig die Gesundheit von Menschen gefährden. 

 

 

„VW hat gegen keinen Grenzwert verstoßen, der verbindlich festgelegt wäre.“ Ja genau und der Weihnachtsmann geht bei Dir sicher ein und aus?

Das ist nicht richtig!

Es gibt in der EU keine verpflichtenden Innenraumgrenzwerte für Wohnmobile wie im Arbeitsplatzrecht – das stimmt.

ABER: Für bestimmte Chemikalien (z. B. Formaldehyd, Benzol) gibt es klare Bewertungsmaßstäbe und Vorsorgewerte (z. B. vom Umweltbundesamt), die als Referenz dienen. Das UBA empfiehlt für Formaldehyd einen Zielwert von 0,1 ppm (~ 124 µg/m³) in Innenräumen. Einige Messungen in betroffenen Grand Californias lagen teils deutlich darüber.

Wenn gesundheitsrelevante Emissionen auftreten und Kunden nicht informiert werden, ist das weder ethisch noch unternehmerisch vertretbar

VW hat teils lange auf Beschwerden von Kunden nicht reagiert oder erst spät informiert. Es wurden keine aktiven Rückrufe oder systematischen Sanierungen angeboten. Vertrauensschäden und potenzielle Folgekosten für VW sind real! 
Hersteller tragen eine Produktsorgfaltspflicht. Auch ohne formalen Grenzwertverstoß kann eine Pflichtverletzung vorliegen, etwa wenn bekannte Risiken nicht ausreichend geprüft, minimiert oder kommuniziert wurden.

In Deutschland gilt: § 434 BGB – Ein Produkt muss frei von Sachmängeln sein – dazu gehört auch die „Eignung zur üblichen Verwendung“.

Bearbeitet von delulu-chris
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Ich fass mich kurz allen zuliebe 😉 Allein deine Aussage was die Tschernobyl Opfer betrifft. "Sie sind arm und haben keine Lobby" 🙂

Wollen wir das mal mit dem Dieselskandel vergleichen... Der wesentlich mehr Fahrzeuge betraf? Wie gross ist wohl die Lobby von Grand California Besitzern gegenüber dem Konzern Volkswagen. Genau deshalb ist der Vergleich absolut zielführend. Der Ausgang des Dieselskandals ist das Beste Gegenbeispiel deiner Annahme zur deutschen Rechtsprechung.

Der Vergleich mit dem Alkohol ist selbstverständlich zulässig. Ich würde generell nicht jedem unterstellen das er ausreichend intelligent ist, sonst gäbes keine Alkoholiker die an Leberzerosen sterben. Wenn du in einem Auto liegst das nach Benzol und Weichmachern riecht bist du dir  bewusst das, dies Gesundheitsschädlich ist? Du schläfst aber trotzdem darin.

Deine Rechtsauslegungen sind schön, nur sind sie eben keine Rechtsprechung. Recht haben und bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.

Und erschüttert bin ich von der Kreativität und Naivität die du da an den Tag legst. Du rezitierst Meßergebnisse die keiner von uns wirklich kennt oder wie Sie entstanden sind, von Fahrzeugen die Jahre alt sind und rechnest von denen rückwärts auf den Neuzustand. Das ist bestimmt ein Rechtssicheres Verfahren.  Das ein Anwalt der ein Mandat haben will in der dargestellten Art argumentiert überrascht mich jetzt so semi. 

Zu guter letzt ist allein deine Liste schon vielsagend. Möglicherweise, wahrscheinlich, nicht klassifziert.....

Ich habe auch nie behauptet das diese Stoffe und deren Werte unbedenklich waren. Ich stelle nur in Frage ob das ein Sachmangel ist oder gegen andere Rechtsvorschriften verstößt. Viel mehr stelle ich in Abrede das eine eventuell auftrende Erkrankung rechtssicher mit diesen Emissionen in zusammenhang gebracht werden wird. Wohl eher nicht. Zumindest nicht in Deutschland, das würde bspweise in den USA ganz anders aussehen.

In diesem Sinne Wünsche ich dir weiterhin viel Erfolg. Sowohl bei deinem Vorhaben als auch bei deiner ganz persönlichen Mission.

 

Bearbeitet von bastian1441
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Genau, man spricht da von Kausalität. 

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In der Pharmakologie reden wir in diesem Zusammenhang von einer zeitlichen Koinzidenz. Die besagt erst einmal nur, daß das unerwünschte Ereignis aufgetreten ist nachdem die Exposition mit dem (möglichen!!) Verursacher stattfand.

Nach den allgemein (in der Pharmakologie!) anerkannten WHO UMC Kriterien könnte man hier von einem möglichen ("possible") oder wahrscheinlichen ("probable/likely") Kausalzusammenhang reden. Alelrdings ist mir - wieder aus Sicht der Pharmakologie - nicht so ganz klar: gab es einen sinnvollen zeitlichen Ablauf (also: welchen Zeitraum darf man erwarten, bis nach Exposition ein unerwünschtes Ereignis auftritt), sind alternative mögliche Ursachen ausgeschlossen,, erneutes Auftreten nach Re-exposition.....

Eine Argumentation im Sinne von "die Ausdünstungen des GC verursachen Krankheiten" zerlegt Dir jeder Gutachter.

Das gilt auch für die USA, aufgrund der schon ziemlcih anderen Prozeßführung dort gegenüber Deutschland wird immer erst einmal über aberwitzige Beträge gestritten, die dann meistens vom Gericht kassiert werden, oder im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs SEHR viel niedriger ausfallen. Das Anwaltshonorar dort orientiert sich an der Höhe des Streitwerts.... (noch Fragen)

Kurzum: wenn man auf die harten Fakten zurückgreift, dann wird es schwierig, hier etwas €€€-zählbares zu erreichen. Ich bin mir ziemlich sicher, daß Wolfsburg da schon die Schriftstücke parat hat.

Ärgerlich und wahrscheinlich auch richtig nervig ist es dennoch

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Und man sollte nicht vergessen: Die Anwälte bekommen immer ihr Honorar, egal ob sie gewinnen oder verlieren. 

Insofern wünsche ich allen Klagenden starke Nerven und eine Menge Langmut. 

Thomas

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Ich hatte ein 21 er Modell. In 2024 hatte ich an meinem Hals „Knubbel“ festgestellt und bin zum Arzt. Ergebnis: Metastasen auf den Lymphknoten. Um den ganz schlauen hier vorweg zu kommen. Natürlich wird man das nicht beweisen können, dass das vom Grand California kommt. Ist auch von mir nur eine Vermutung. Der VW Anwalt wird das weglächeln. Ich würde mich aber auch einer Sammelklage anschließen. 

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Servus Allerseits!

 

Nicht nur Anwälte verdienen Geld.

 

Sollte es - ich hoffe nicht - tatsächlich gesundheitliche bei GC Besitzern Schäden geben, wird das im Einzelfall nachzuweisen und gerichtlich zu bewerten sein.

 

Es geht einfach nur darum, daß bewusst Grenzwerte laut Stand der Technik um ein vielfaches überschritten worden, trotz interner Warnungen, rein aus finanziellen Gründen. Das ist schon etwas, daß VW ein wenig beschäftigen wird, wenn sich ein engagierter Anwalt der Sache annimmt - und vielleicht lernt VW was draus.

 

Liebe Grüße, Mario

 

 

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Da fehlt mir der Glaube, das sind alles Manager und keine Unternehmer. 

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