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VW hat falsches Öl (507.00 anstatt 506.01)eingefüllt. Welche Rechte habe ich nun?


smartcdi

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Hallo,

 

es geht um das bekannte Thema des Reihen 5 Zylinders (AXE) mit nachgerüstetem DPF (ist öltechnisch wie ohne DPF zu behandeln!!!).

 

Aufgrund der Diskussionen im T5 Board hab ich festgestellt, daß auch ich zu denen gehöre, die seit Jahren mit dem falschen Öl rumfahren.

 

Mittlerweile habe ich an VWN geschrieben mit der Bitte mir mitzuteilen, welches Öl mein Dicker bekommen muß. (Es ist 506.01 das weiß ich ja nun, aber mit dem Schreiben von VWN habe ich es dann schwarz auf weiß.)

 

Zu aller erst lasse ich jetzt einen Ölcheck machen um zu sehen, ob sich mein Motor schon zerlegt.

 

Bislang merke ich noch gar keine Schäden an der Maschine. Aber das ist trügerisch und außerdem kostet ein neuer Motor schlanke € 12.000.

 

Danach will ich dem Autohaus auf die Pelle rücken. (Gott sei Dank habe ich mir beim Gebrauchtwagenkauf alle Originalrechnungen aushändigen lassen). Mit dem betreuenden Meister von früher hab ich schon gesprochen, der war auch eher kleinlaut. Aber das ist ja bei allen Werkstätten das gleiche und die von VW lesen es zwar auf den Laufzetteln für die Mechaniker und füllen trotzdem das falsche Öl ein.

 

Danach hätte meiner rund TKM 60 mit dem 507.00 auf dem Buckel.

 

Vom Autohaus will ich eine Stellungnahme und zuerst die Übernahme der Kosten für den jetzt fälligen Ölwechsel auf das richtige 50.601.

 

Danach will ich von denen eine Garantie der Kostenübernahme für den Fall, daß späterhin Schäden am Aggregat auftreten. (die durch das falsche Öl entshen könnten oder schon entstanden sind).

 

Ich denke mir, daß so mancher von Euch vielleicht auch mal dieses Problem hatte, daß der Motor kaputt war und er nicht wußte woran es eigentlich liegt.

 

Hat einer oder mehrere von Euch schon Erfahrung mit dem "Sichern" seiner Ansprüche. Schließlich ist es ein Fehler der Werkstatt, aber auch VW hätte m. E. hier die Problematik noch deutlicher hervorheben müssen.

 

Was meint Ihr dazu??????????

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Ich denke VW hat keinen Fehler gemacht. Der VW Partner schon.

 

Kannst du nachweisen, dass 507.00 rein gekippt worden ist? Mal abgesehen von einer Ölanalyse.

 

Ich würde dem VW Partner nur mitteilen, dass er das falsche Öl eingefüllt hat und nun das richtige verlangen. Weiterhin musst du ihm mitteilen, seit wann er das schon getan hat.

Von Übernahme der Kosten im Falle eines Motorschadens würde ich nicht schreiben. Erst dann wenn es soweit ist!

Wenn Dir jedoch bei einem Kilometerstand von mehr als 150.000 ein kapitaler Motorschaden entsteht, würde ich mir die Sache fast sparen. Bei den KM Leistungen denke ich, dass die Richter andere Gründe ja nicht ausschliessen können.

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Hallo Tom,

 

das dürfte m. E. nicht schwierig sein:

 

ich habe alle Originalrechnungen vorliegen, mit Kilometerstand und der genauen Angabe des Öls. Ab Werk war sicher das Richtige drin. Danach haben sie 5W30 anstatt 0W30 rein. beim nächsten KD wieder 5W30 beim dritten KD haben sies gepackt und 0W30 rein. Danach wieder 5W30. Seither ist kein KD mehr vorgenommen worden. Der Dicke hat also rund TKM 60 mit falschem Öl hinter sich.

 

Gut auf den Laufzetteln der Monteure steht zwar das 506.01 drauf, ist von denen auch abgehakt ,auf meinen Rechnungen aber steht das 507.00.

 

Jetzt hat er TKM 92. Wäre mir zu früh für einen Motorschaden.!!!

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Da hat der Laufzettel IMHO den höheren Rang!

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Ist das nicht das Blatt, was aus dem System ausgedruckt wird, und wo vom Werk immer das richtige Öl drauf steht? Mein :) sagte mir mal, wenn er den Service im System einträgt und ausdruckt, dann wird ihm das Öl schriftlich vorgegeben.

 

Es sei denn, auf dem Laufzettel hat der Monteur das Öl von Hand eingetragen.

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Hallo Tom,

 

was meinst Du damit?

 

Könnte es sein, daß die tatsächlich das Richtige rein schütten, aber nicht in der Lage sind, es auf den Rechnungen richtig zu vermerken? (Da hoffe ich ja auch drauf).

 

Danke für die Klärung!

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....genau das ist es. Auf dem Laufzettel wird über den Drucker das richtige Öl ausgegeben.

 

 

Ich hoffe jetzt halt auf den Ölcheck, nur der gibt mir klare Aussagen zum Zustand der Maschine.

 

Weiß aber jetzt schon,daß mir ganz schlecht ist bevor ich den Umschlag öffne!

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Und wer weiß, ob die werkstattinterne Anweisung dann nicht lautet: "Wenn auf dem Zettel 50601 steht, kannste auch 50700 rein tun."

 

Und dass es so ist, weiß man auf der Parallelwelt nicht nur von einem Fall.

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Hallo,

 

der Laufzettel / die Checkliste ist in der Werkstatt für den Monteur die Arbeitsanweisung, auf die Rechnung kommen letztlich aber die Teile, welche der Monteur im Lager gefasst hat. Sprich: er läßt sich 7,4 Liter Öl mit Norm 507.00 geben, dann erscheint das dann auch auf der Rechnung.

 

Und mal ehrlich, welche Werkstatt hat schon noch 506.01 an Lager ?

 

Ich bin tagtäglich in KFZ-Werkstätten unterwegs, die Unwissenheit bezügl. Öl ist weit verbreitet, genommen wird was dort im Faß oder Container ist.

 

T2-Fahrer

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Ich glaub eher, dass es dem KD Meister zu mühsam ist die Nr. vom 506.01 rauszusuchen. Die vom 507.00 hat er im Kopf. Die schreibt er auf die Rechnung.

 

Weiterhin gab es auch mal einen Zeitraum in dem ELSA die FALSCHE NORM auf den Laufzettel geschrieben hat. Erinnert ihr Euch?

Ist aber schon lange her! War nur in einer Version falsch! Im T5.Board müsste dazu noch was zu finden sein.

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  • 1 Monat später...

Um das Thema ordentlich abzuschließen:

 

Ich hab den Ölcheck gemacht und heute den Prüfbericht erhalten.

 

Alles ist im grünen Bereich. Der Motor hat keinen Schaden genommen.

 

Man bin ich froh!!!!!!!!!!!!

 

 

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  • 2 Wochen später...

Hallo zusammen,

 

nachdem mich der Ölwechsel schlanke 190 Euronen gekostet hat, habe ich den Betrag dem Freundlichen in Eltville in Rechnung gestellt. Habe ihm auch schriftlich nachgewiesen, daß er überwiegend das falsche MÖ (50700) eingefüllt hatte. Jetzt ist aber bei mir wieder 506 01 drin. Bin mal gespannt was er dazu meint und an mich schreibt. Außerdem hab ich eine Kopie meines Schreibens an VW in WOB geschickt. Die sind an solchen Sachen immer sehr interessiert.

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...sie haben mir den vollen Betrag überwiesen.

Ohne ein Wort des Bedauerns!

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