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Tagfahrlicht deaktivieren - erlaubt?


matrose

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Hallo,

 

Tagfahrlicht (de)aktivieren ... soll wohl gehen laut TOM:

 

Original von Tom50354

Byte 12 Bit 1 ist für die aktivierung verantwortlich

 

 

Aber nun frage ich mich gerade ob dies auch rechtlich erlaubt ist? Denn es soll ja einen (zweilfelhaften) Schutz geben.

Was denkt Ihr?

 

Gruß + Dank

Meinhard

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Das ist wohl vom Zulassungsdatum abhängig. Wann genau Stichtag war muss ich genau nachgucken. Aber ich glaube es war auf jedenfall nach Deiner Erstzulassung!

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Hallo,

 

Stichtag ist der 7.2.2011

Ab diesem Datum müssen alle neu in den Verkehr kommenden PKW und Transporter bis 3500 kg mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein.

 

T2-Fahrer

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Das Datum habe ich so auch gefunden. Und ab August 2012 alle Nutzfahrzeuge. Das betrifft aber die Pflicht ab 2011.

 

Was ist aber wenn ich ein Fahrzeug was dies schon hatte, dann zurückcodiere ob hier die STVO noch mit mir ist .. hmm

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Hallo.

 

Warum willst du es eigendlich deaktivieren?

Bei den Gesetzesdurcheinander in der EU

wird es wohl immer Länder geben, da braucht

du es und andere da bauchst du es nicht.

 

Ich habe jetzt alles schaltbar Normales Abblendlicht,

Werks-TFL und LED-TFL, je nach Geschmack. :D :D :D

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Hallo,

 

warum? Es geht mir ums Prinzip, da ich doch an dem Leben der Radfahrer und Motorradfahrer hänge. :-)

Hier ist ein ganz interressanter Beitrag dazu.

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Wenn es erlaubt ist, dann kommt es weg...

 

Klar gibt es Länder, wo es TFL-Vorschriften gibt, aber da kann ich es auch manuell anschalten. (Polen hat es z.B: im Winter. Da die liebe Verwandschaft in Ostsachsen wohnt, und ich früher immer drüben getankt habe. Muss ich mir eingestehen das ein manuelles einschalten kein Problem ist. Also wenn es nicht gegen die STVO verstößt - dann wird es deaktiviert)

 

 

Gruß

Meinhard

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Hallo matrose,

 

wie ich lese hat dein Wagen EZ 02.01.2010.

Somit kannst du es einfach auscodieren und dein Auto ist weiterhin STVZO-konform.

 

T2-Fahrer

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Moin,

 

Das Datum betrifft lediglich die technische Ausrüstung. Ergänzungshalber gilt das sogar nur für neue Modelle, d.h. mit ab dem Datum erstmals erfolgter EU-Typ-Homologisierung.

Daß ein Großteil der Hersteller da vorher schon angelangt ist, spielt keine Rolle.

 

Für's TFL in D gilt: Es kann, muß aber nicht benutzt werden.

Wir haben auch seit dem 1.2. 2011 KEINE generelle Lichtpflicht.

 

Das TFL zu deaktivieren muß möglich sein, es gibt sicherlich Gründe, warum man nicht in jeder Lebenslage mit Licht unterwegs sein möchte.

 

Das nicht zu dürfen / können, so wie man mir beim :D derzeit weiszumachen versucht, ist natürlich Unfug.

 

Immerhin ist's ein Feature, die Deaktivierung wird in der BDA angeboten:

Funzt das nicht, so hat man als Kunde ein Anrecht auf Nachbesserung.

 

Das in der Werkstatt / Herstellerseitig nicht als geänderte SW-Anpassung zu tun, begründet einen Mangel am Fahrzeug.

Das ist Fakt.

 

Woanders gehts ja auch, siehe z.B. Touareg II, ein lockeres Einstellen im BC-Menu...FEDDICH.

 

Als letztlich anzubietende Alternative bliebe eben nur die dauerhafte (De-)aktivierung über die Werkstatt ebenfalls per OBD, da ist natürlich für jeden geänderten Sinneswandel eine erneuter Werkstattbesuch fällig (sowie in grauer Vorzeit die Deaktivierung Beifahrerairbag bei einigen BMW-Modellen)

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Golf VI über das Menü im Mäusekino.

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  • 1 Monat später...

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Hallo Klampfi.

 

Ich habe die Werks-TFL Drähte durchtrennt (Werks-TFL ist damit aus),

dann aber per zusätzlichem Schalter wieder einschaltbar gemacht.

Die Devil Eyes leuchten automatisch wenn Motor an und Licht aus. Sie

bekamen im Motorraum einen zusätzlichen Schalter zwecks Komplettabschaltung.

 

Aus heutiger Sicht wäre der Zusatzschalter für die Werks-TFL besser

entfallen. Das brauchts nicht. Er wird nie bewußt genutzt aber manchmal

aus Versehen eingeschaltet und dann vergessen. Somit brennen dann

wieder die falschen TFL.

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