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Zulassung / Übernahme


thnbd

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Liebe GC-Fangemeinde

Nach der Bestellung unseres GC 600 im April 2021 habe ich sehr interessiert die vielen Foren-Beiträge gelesen und mich mit so mancher Anregung auf die Übernahme unseres Autos vorbereitet.

Die Übernahme wurde mit der Bestellung für folgende Kalenderwochen in Aussicht gestellt: 27, 24, drittes Quartal gem. AB, 44, 39 (zwischendurch waren das Radio und die Ganzjahresreifen die Gründe für die Verzögerungen) und kann jetzt ab dem 10.12.21 in Hannover terminiert werden - aber max. bis zum 03.01.2022

Meine Ernüchterung gipfelte zuletzt in der Überlegung, das Fahrzeug nicht mehr in diesem Jahr zuzulassen, um einen “astreinen“ 2022er zu haben - außerdem wollten wir nicht gleich mit dem Wintercamping beginnen.

Da habe ich aber die Rechnung ohne meinen bis dahin freundlichen VW-Partner gemacht.
Der große Preisnachlass im Frühjahr sei damit verknüpft, dass der Grand California noch in diesem Jahr zugelassen wird. Steht nirgends, bringt zusätzlich 5% Preisnachlass und dient natürlich der Marksteuerung (die nur über das BKA mit der Zulassung nachverfolgt werden kann). In der AB steht: Y51 Marktorientierte Preissteuerung (was an anderer Stelle 1 Jahr Anschlussgarantie meint)

Außerdem dürfe - so war mein Plan - kein Auto den VW-Werks-Auslieferungshof mit rotem bzw. Kurzzeitkennzeichen verlassen (und es bestehe kein Vollkasko-Versicherungsschutz, was a) Blödsinn und b) nach erfolgter Bezahlung eh mein Problem wäre).

Also läuft es auf EZL 2021, Modell 2022 hinaus.

Kein Drama - aber ich finde durchgehend 2022 charmanter.

Kennt jemand von Euch die Argumente des Verkäufers und einen Ansatz ihn umzustimmen?

Viele Dank bereits jetzt für Eure Anregungen
 

Gruß

ThomasN

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Servus Thomas,

ich habe den gleichen Fall. Unser GC ist beim Händler und nachdem wir vor März/April nicht starten, wollte ich jetzt auch nicht zulassen. Unser Verkäufer hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug noch in 2021 zugelassen werden muss. Ich habe ihm gesagt, dass mir das niemand vorschreiben kann, denn mit dem Kauf und der Bezahlung ist es unser Eigentum und wir entscheiden was wir wie damit machen. Er sieht das genauso und will sich dazu nochmal mit VW abstimmen. Mal abwarten.

 

Gruß

 

Ingo

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Naja, so einfach wird das nicht sein da rauszukommen.

Immerhin habt ihr einen verbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen und somit die Bedingungen akzeptiert, ihr wollt ja auch dass VW/der Händler sich daran hält, oder?

 

Immer das Kleingedruckte vor Vertragsabschluss lesen und sich erklären lassen, lautet die Devise….

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Hallo

 

das Thema Vollkasko und Kurzzeitkennzeichen ist wirklich wichtig:

Wenn man es nicht explizit mit seiner Versicherung vereinbart und bestätigen lässt, besteht nur Haftpflicht.

> Kurzzeitkennzeichen mit EVB von späterer Versicherung holen und vorab festlegen, alles gut.

So hate es mir auch meine Versicherung (mehre Verschiedene) bestätigt. Kein Problem, man muss es nur machen.

Bearbeitet von Benno_R
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Bezahlen und mit Tageszulassung vom Hof fahren. 

Kannst ja immer noch behaupten das Amt war wg. Corona zu. Ich gehe davon aus, dass interessiert niemanden!

Wenn das Zulassungsdatum so extrem wichtig wäre, hätten sie dir eine Tageszulassung verkauft. 

 

VG


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Vlt als weitere Info

 

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Also darüber würde ich mir erst Gedanken machen wenn das Fahrzeug beim Händler steht ,.. da es sehr gut sein kann bzw. eher wahrscheinlich ist , das Du den bestellten GC sowieso dieses Jahr nicht mehr bekommst . Zumal sich ja was in Sachen Abgas geändert hat und das Auto dadurch 33kg schwerer wird/vielleicht sogar aus Gewichtsgründen nun umkonfiguriert werden muß (so geht es mir gerade!) . Wenn doch , würde ich an deiner Stelle im Urlaub sein ( bis Neujahr versteht sich ) 🙂

 

 

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    Tolksi Suedwind2004 Sanne70 Krawoppel
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