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Anhänger - Geschwindigkeitsbegrenzung T 6.1 Coast


vonDunkelwald

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ist es korrekt, dass in meiner Zulassung vermerkt ist, dass mit Anhänger nur maximal 100 kmh gefahren werden darf?

Habt Ihr dies auch?

 

"Bei werkseitig montierter AHK: ESP M. SPEZ. FAHRDYN. STABI.SYS.F. ANH. BETR. F. TEMP.100 KM/H GEM.3.AEND.VO.Z.).AUSN.VO.Z.STVO

 

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Die normale Höchstgeschwindigkeit mit Anhängerbetrieb ist außerorts (auch auf Autobahnen) sogar nur 80 km/h. Sofern das Zugfahrzeug bestimmte Anforderungen erfüllt (und/oder gebremster Anhänger), darf dann max. 100 km/h gefahren werden. M.E. muss das dann durch einen entsprechenden "100-Aufkleber) auf dem Hänger gekennzeichnet werden.

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Ich denke die Frage ist ob das bei nicht werksseitig montierte AHK auch so ist.

Hab ich mich auch schon gefragt. Ich denke aber das die fahrzeugseitigen Vorraussetzungen bei Vorbereitung AHK auch gegeben sind.

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musst den 146kw 4motion nehmen... der darf mit hänger auch 180 km/h fahren.............nicht!

 

🤣

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Und ich dachte immer sowas lernt man schon in der Fahrschule 🤪

 

Grüße,

Erik

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Damit es ganz klar für alle ist: 100 km/h bezieht sich aufs Vorwärtsfahren 😋

 

also manchmal wundert man sich doch über Fragen hier ... 😳

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So ganz unberechtigt ist die Frage nicht. Es gibt Länder wie Frankreich, wo man mit Hänger 130 fahren darf (wenn die Summe zGG Auto + zGG Hänger <= 3,5 t ist.

Der Hinweis im Schein bezieht sich auf die deutsche Tempo 100 Regelung.

Man darf mit einem schwereren Hänger 100 fahren, wenn entweder der Hänger ein Antischlingersystem hat, oder das Zugfahrzeug eine Gespannstabilisierung.

Du darfst also mit einem Anhänger mit zGG theoretisch 1,2 x Cali-Leergewicht oder mit einem Wohnwagen mit zGG 1,0 x Cali-Leergewicht 100 fahren. Natürlich nur wenn der Rest erfüllt ist (Reifenalter, Stoßdämpfer) und die 100er Zulassung drauf ist.

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Naja, in Frankreich wäre das theoretisch interessant........ allerdings nur bis 3,5to Gespanngewicht . 

Da wirds mit Cali schwierig drunter zu bleiben, aber mit leerem/leichten  Hänger durchaus machbar. Dann ist auf AB bis 130 km/h erlaubt.

 

edit: Knox war schneller

Bearbeitet von rso4x4
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... aber das auch nur auf Autobahnen. Auf allen anderen Straßen bleibt´s bei 80. Leider 😟

 

Gruß, Bernd

 

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und Kraftfahrstrassen

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...und die 130 in F sind mit Bus wirklich praktisch (es ist ja das zGg relevant) nicht möglich.

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Aber Obacht in Frankreich: die Reifen des Hängers müssen die Geschwindigkeit auch "dürfen" (Geschwindigkeitsindex der Reifen beachten). sonst ist der gemeine "Flic" beim Nachbarn ganz schnell gemein. 

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Das geht schon, Reifen die nur 100 dürfen sind eher selten.

Allerdings sind deutsche Anhänger nur bis 100 typgeprüft.

Bearbeitet von MarBo
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Das ist der Knackpunkt. Hatte einen französischen Wohnwagen bei Gespann unter 3,5 Tonnen und bin immer 130 auf der Autobahn gefahren. Ist doch wieder typisch deutsch dass da extra noch ein Hinweis auf die Svo in den Papieren drin sein muss. Die Bürokratie kennt keine Grenzen!

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Ich finde die deutsche Regelung vom Prinzip her sinnvoller. Schneller darf man nur mit zusätzlicher Sicherheitstechnik fahren, und das Hängergewicht wird in Relation zum Fahrzeugleergewicht gesetzt. Der Zusatz im Schein ist doch prima: da ist es klar gesagt, dass unsere Calis mit AHK oder AHK-Vorbereitung diese Technik haben. Wäre es dir lieber, dass du erst eine entsprechende Bestätigung von VWN einholen musst?

Da kann man eher die französische Regelung in Frage stellen: da darf der Golf mit 1800 kg Hänger 130 fahren. 
Ein Bulli mit 750 kg Hängerchen nicht...

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