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VW California 6.1 Aufstelldach steckt in Zwischenposition


Stingray

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An dieser Stelle ein großes Dankeschön an Dich. Nachdem nichts mehr ging, um das Aufstelldach zu irgendeiner Bewegung aus seiner abgesackten Zwischenposition zu bringen, war Dein Tip die Rettung.

VG Dirk

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Hallo Thomas,

 

hast Du schon eine Meldung ans KBA abgesetzt? Falls ja, wäre es ggf. zu überlegen, ob Du die zentralen Punkte aus Deinem Anschreiben (per PN) zur Verfügung stellen möchtest, damit ein möglichst konsistentes Bild über die T6.1-Situation beim KBA entsteht. 

 

Beste Grüße

Henrik

 

 

 

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Hallo Henrik,
natürlich habe ich das schon gemacht und ich halte es für besser dass jeder es für sich selber formuliert.
Für uns gilt: Nach mehreren Lockdowns mit verschiedenen gruseligen Effekten (Meldungen in der CU/Beleuchtungen machen was sie wollen/Kühlschrank geht unkontrolliert aus/Assistenzsysteme fallen aus/usw) möchte niemand mehr oben schlafen. Ganz offensichtlich steht die Steuerung des Daches und auch andere Funktionsbereiche des Fahrzeuges nicht mehr unter der uneingeschränkten Kontrolle von VWN. Keiner (auch VWN offensichtlich nicht) weiss, ob das Absinken des Daches sich nicht plötzlich beschleunigen kann oder die Steuerung gar unbeabsichtigt statt in Lockdown, wie schon hundertfach passiert,  in Schließen umschaltet. Dass das bisher nicht passiert ist hat wohl eher mit dem im Ingenieursbereich vorhandenen Grundprinzip des 'Fail Safe' zu tun. Inzwischen halte ich es für möglich dass selbst das nicht mehr unter der Kontrolle von VWN steht und deshalb herrscht hier Gefahr für Leib und Leben durch einen herstellerbedingten Mangel am Fahrzeug.
Das ist die logische Schlussfolgerung und ganz wenig witzig, übertrieben oder irreal. Beweise für die reale Gefahr sind zum Beispiel der hilflose Rat des Herstellers Sicherungen zu ziehen (!!!) und Nutzer die aus Angst Besenstiele in das Dach klemmen. Hier ist schlicht etwas Wichtiges vollkommen ausser Kontrolle.
Gruß
Thomas

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Du und ich vielleicht.

Aber wie ist es mit Kleinkindern, die von völlig arglosen Eltern ins obere Bett gelegt werden? VW bietet für diesen Fall (die Eltern wollen noch etwas länger aufbleiben) ja extra ein Sicherheitsnetz an.

Da muß man einer 2-jährigen nur vor dem Einschlafen kurz erklären, daß sie vielleicht vom Dach erdrückt wird und in diesem Fall bitte das Netz aushaken und sich nach unten plumpsen lassen soll?

 

Sollte dieser lebensbedrohliche Sicherheitsmangel auch an meinem Cali auftreten, werde ich VW darüber zunächst nicht informieren, sondern nur scheinheilig fragen, ob irgendwelche Sicherheitsbedenken dagegen bestehen, Kleinkinder oben zu betten.

Sollte VW dies verneinen, werde ich noch am selben Tag Strafanzeige wegen versuchten Totschlags bei der Staatsanwaltschaft Hannover erstatten.

Die Sache dürfte rechtlich eindeutig sein: Es ist (auch durch dieses Forum) hinreichend dokumentiert, daß VW der Umstand, daß oben ein kleines Kind zerquetscht werden kann, bekannt ist. Wenn das so ist, hätte VW gleichwohl nicht sämtliche betroffenen Kunden gewarnt und eine Rückrufaktion eingeleitet.

 

Das Kraftfahrtbundesamt kann man natürlich zusätzlich auch noch informieren. Da hier aber ein versuchtes Tötungsdelikt vorliegen könnte, ist meines Erachtens der erste Ansprechpartner die Staatsanwaltschaft.

VW scheint billigend in Kauf zu nehmen, daß durch das sich absenkende Dach eine ahnungslos schlafende Person zerquetscht wird.

Warum würde VW dies in Kauf nehmen? Um Kosten für Nachbesserungen und Wandelungen zu sparen? In dem Fall könnte dann auch das Tatsbestandsmerkmal der "Habgier" gemäß § 211 StGB vorliegen und es würde sich um versuchten Mord handeln.

 

Anderserseits: Sind die mittlerweile wirklich so verkommen und von krimineller Energie durchdrungen oder ist die unkontrollierte Absenkung vielleicht auch für kleine Kinder nicht wirklich gefährlich?

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Totschlag und versuchter Mord sind schon harte Annahmen. Auch wenn hier berechtigter Frust zur Dachthematik angebracht ist.

 

Deine Befürchtung ist, dass die Steuerung durch die gemeldeten Fehlverhalten, auch auf schließen schalten könnte. Bisher wurde jedoch „nur“ das Absinken des Dachs, ohne aktive Hydraulikpumpe berichtet. Das Dach sinkt durch das Eigengewicht ab.

 

Die Berichte in Verbindung mit Hydraulikpumpe, dass das Absenken des Daches elektrisch nicht mehr funktioniert, waren im Zusammenhang mit der Betätigung der Funktion in der CU durch den Nutzer.

 

Ob man, bzw. ein Kind durch das Eigengewicht des Dachs zerquetscht wird wage ich zu bezweifeln. Jedoch gebe ich dir Recht, dass ich solange das Thema nicht behoben ist, oben kein Kind schlafen lassen würde, ohne das Dach mit den hier schon genannten Hilfsmitteln abzustützen. 

 

Hier wäre eine Anfrage bei VWN sicherlich gerechtfertigt, ob eine Verletzungsgefahr für Kinder im Zusammenhang mit dem Fehlverhalten des Dachs bestehen könnte.

Bearbeitet von Kini
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Ah, danke für die Erleuchtung! Ich habe die beiden betr. Threads in diesem Forum ttsl. so verstanden, daß sich die Hydraulik selbständig macht. Und wenn die es schafft, ein zur Verstärkung gewelltes Aluminiumdach stark zu verbiegen...

Jetzt aber habe sogar ich kapiert, daß es "nur" um ein unkontrolliertes (und unmotorisiertes) Absinken dieses Dachs auf ein schlafendes Kind geht. (Ganz unironisch: das ist der entscheidende Unterschied und wohl die Erklärung, warum VW schweigt).

 

Sollte sich das Dach also nur ohne Motor auf die Endposition absenken, plädiere ich nunmehr auf "Versuchte Körperverletzung"; sollte das Dach sogar einige Dezimeter vor den schlafenden Kindern stoppen, ziehe ich die Klage komplett zurück, Euer Ehren 😀 (In englischen Kohlegruben war es für die Gören schließlich noch viel enger)

 

Da habe ich mich mal wieder zu unrecht entrüstet, denn der Tatbestand "Schxxxße konstruieren" ist dem deutschen Strafrecht bekanntlich fremd.

Sonst gäbe es VW ja schon seit 1938 nicht mehr.

 

So aber erhalte ich nach dem Verschließen des Cali bei erster Nachfrage über die App die Antwort, daß ich zu viele Anfragen gesendet hätte und man nunmehr bitte nicht weiter gestört werden möchte

(nur ein ganz kleines Bsp, weshalb ich VW niemals als Vertragspartner, sondern stets als meinen Feind betrachten werde)

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Lass mich dir eine Blamage und Kosten ersparen: versuchter Totschlag setzt eine Absicht voraus, welche VWN zu unterstellen nicht nur komplett absurd sondern auch nicht beweisbar ist. 

Bearbeitet von ActualProof
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Ich hatte jetzt auch das Problem, dass am 2. Morgen das Dach beidseitig leicht abgesunken war. Die Lichter im Obergeschoss gingen dann auch nicht mehr. Ein automatisches Nachpumpen gab es nicht.

 

Ich hab es dann erst ein Stück runtergefahren bis zum 'Bing' mit der Sicherheitsabfrage und erst dann wieder nach oben. Ging ohne Probleme. 

 

Vielleicht kann mal jemand testen und reproduzieren ob sich das Aufhängen der Software dadurch umgehen können lässt, indem man eben ZUERST ein Stück schließt und dann wieder öffnet.  

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so wie Du es beschreibst, hatte sich die Software bei Dir NOCH nicht aufgehangen, sonst hättest Du gar nicht runter fahren können.

Der hier im Thread zitierte Effekt besteht m. E. darin, dass sich die CU hinsichtlich Aufstelldach gar nicht mehr "bedienen" lässt (weder rauf noch runter)

 

Beste Grüße

Henrik

 

 

 

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Okay, das kann natürlich auch sein. 

Ich hatte die Vermutung, dass sich die CU vielleicht erst aufhängt wenn man versucht das Dach als erstes zu öffnen. 

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Das funktioniert aber nur, wenn Du die mangelhafte Dachsteuerung als Sachmangel/Gewährleistung bei Deinem Verkäufer auch angezeigt hast.

Hast Du die Reparatur-Versuche auf Garantie bei einem anderen VWN-Service-Partner geschehen lassen, wird das vermutlich nix bzw. deutlich schwieriger (Weil Du bspw bei einem Re-Importeur am anderen Ende der Republik gekauft hast und nun zu Deinem lokalen VWN fährst).

Dies nur als Hinweis, näheres dazu dann jeweils bei Euren Rechtsbeiständen.

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Habe es beim VWN Händler das 1. Mal als Garantiefall angemeldet. Das Resultat war wie bei alles anderen hier im Forum.----STAND DER TECHNIK----

Anfang der nächsten Saison bekommt er die Karre das 2. und 3. mal zur Reparatur. Wenn dann nichts passiert und die blockierte Dachsteuerung 

durch ein Diagnosegerät zurückgesetzt werden muß gehe ich zum Anwalt um eine Wandlung anzustoßen.  ( vom Ziehen der Sicherungen weiß ich nichts )

Wichtig ist so ein Bericht.

Davon 3 Stück, das sind dann schon Argumente. 

 

 

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Bearbeitet von Siggi
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  • 2 Wochen später...

Lieber @Stingray

Nun habe ich mich extra registriert, um dir zu danken! Du hast uns gerettet!

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  • 3 Wochen später...

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1000 Dank auch von mir. Der Trick hat auch mich gerettet. Werde es ebenfalls meinem Händler melden. 

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