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Navi im Grand California (3,88t)


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In Deutschland auf Autobahnen  und Kraftverkehrsstraßen 100km/h.

Im Ausland genau so schnell wie alle anderen Fahrzeuge über 3,5t.

Die Sonderregelung in D gilt aber nur für die Geschwindigkeit, das LKW-Überholverbot z.B. gilt trotzdem.

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Das bedeutet dann: außerorts und keine AB bzw Kraftfahrtstraße: 60 km/h (ok, halten sich auch die allerwenigsten LKW-Fahrer dran und viele der Kraftfahrer wissen es gar nicht, daß LKWs dort nur max 60 km/h fahren dürfen...)

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Nein, das gilt erst ab 7,5t.

 

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sehe ich anders..   Viele Womofahrer übrigens auch. 

 

Ein GC ist ein M1 Fahrzeug -  Fahrzeuge der Klasse M1 sind für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.

 

Das Zeichen 277 „Überholverbot für Lkw“ gilt für alle Kraftfahrzeuge mit einer Gespann-Gesamtmasse über 3,5 Tonnen, wobei Personenkraftwagen und Omnibusse ausdrücklich ausgenommen sind. 

 

 

 

 

 

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Genauso handhabe ich es die ganze Zeit :;-):

Leider steht oft das Verkehrszeichen 277 rum. Überholverbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t .

Das ist dieses, welches fälschlicherweise suggeriert,  dass es nur für LKW gilt.

Ist aber zum Glück nur in Deutschland so, im Rest der Welt gilt es auch tatsächlich nur für Lkw.

Bearbeitet von n.t5
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Das Problem ist, dass ein PKW zwar ein M1 ist, aber ein M1 nicht zwingend ein PKW.

Ein Wohnmobil ist ein Sonstiges Kfz Wohnmobil und über 3,5t nach EU-Recht ein M1, aber eben kein PKW.

 

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Bearbeitet von OPAWIT
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Die EG-Fahrzeugklassen beziehen sich auf die EU-Typgenehmigung.

 

Es gibt zwar keine eindeutige Begriffsdefinition in der StVO, aber offensichtlich wird dort zwischen "PKW" und "Womo" unterschieden. Sonst würde es kein Sinn machen, dass es die

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und gibt.

Man muss also damit rechnen, dass zunächst mal Womos nicht ausgenommen sind beim Zeichen 277.

 

Nein. Ein M1 SA ist ein Kfz zur Personenbeförderung mit zwechbestimmtem Aufbau. "SoKfZ Womo" war eine nationale Fahrzeugklasse in D.

Nö. M1 hat keine Gewichtsbeschränkung. Solange es max. 8 Mitfahrerplätze gibt...

M2 ist mehr als 8 Plätze bis 5t, M3 über 5t.

 

 

Bearbeitet von Knox16
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@Knox16 Den Fehler mit dem M2 hatte ich direkt korrigiert.

Die Bezeichnung SoKfz. ist natürlich nicht mehr ganz aktuell aber von ihrem Sinn her noch da.

Die Klassifizierung findet sich in der Zulassungsbescheonigung Teil 1 in Zeile 5.

Und dort steht unter anderem "Wohnmobil".

Die deutsche StVO orientiert sich aber augenscheinlich an den alten Bezeichnungen.

Vielleicht sollte das Problem tatsächlich mal höchstrichterlich geklärt werden.

 

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Es gibt diverse Urteile rund um das Thema, vor allem zur Abgrenzung PKW/LKW. Die Fahrzeugklasse, egal ob national oder EG, hat dabei teilweise nur eine untergeordnete Rolle gespielt.

Man muss auf jeden Fall damit rechnen, zunächst ein Knöllchen zu bekommen und sich hinterher sein vermeintliches Recht einklagen zu müssen. Je nach Stundenlohn ist das dann ggf. wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll.

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nochmal zurück zum drübergeschriebenen Navi :

 

ich habe bewußst kein Navi mitbestellt, denn ich habe vom Vorgänger, der bei 3,85 t lag und obendrein 3,20 Höhe hatte , mein Navigon / Truckausführung  übernommen. Das kann ich gut bedienen, muss nix neues lernen und vor allem sind die Fzg. daten einprogrammierbar in Gewicht, Höhe u. ( glaub ich ) auch Anhängertransport.

Jetzt kann ich beim Navigieren zu Zielen immer davon ausgehen, daß das Navi alles was die Stammdaten ausmacht, richtig auswählt !!

Wo gibts denn das, daß das vom Werk bestellte Navi die falsche Software „drauf hat“ !!

Wäre für mich ein erheblicher Reklamationsgrund. Also einfach die dem Fzg. entsprechende Software einfordern, denn das lückenhafte Navigieren macht dieses neue Navi wertloser als der Sonderausstattungspreis , der dafür gezahlt wurde.

 

Mein Navi hat mal etwas über 140.-  Euronen gekostet und tut mindesten bis 2021 aktuelle Führungsarbeit in ganz Europa

 

gut geführte Reisegrüße auch in unbekannten Gebieten

ran4x4

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In meiner Auftragsbestätigung von Volkswagen steht aber "PKW-Ausführung" 

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Wie VW das nennt ist ziemlich Wurscht.

Außerdem ist PKW-Ausführung nicht gleich PKW-Zulassung.

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Aha...

 

Du schreibst als ob du die Weisheit mit Löffeln gefressen hat. 

Promobil schreibt auch nur "Nach unserer Kenntnis" 

 

Fakt ist, dass der Gesetzestext im Promobilbeitrag falsch wiedergeben ist. 

 

Zeichen 277 – Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t (später 3,5 t), einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

 

 

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@Tom50354

Wenn du meinst hier beleidigen zu müssen, wenn jemand nicht deiner Meinung ist, solltest du darüber nachdenken, ob du hier richtig bist.

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Achso  ja  ob ich hier in meinem Forum richtig bin?  Ja ich denke schon.  

 

Wir versuchen hier die absolut nicht eindeutige Lage zu klären und du ballerst deine Meinung als Fakt hier rein.  

Ich behaupte nicht, dass ich Recht habe.  Ich versuche nur das richtige heraus zu finden. 

 

Fakt ist, dass in der STVO unter 277 von Personenkraftwagen die Rede ist. 

Fakt ist, dass die Fahrzeugklassenaufteilung gar keinen PKW kennt.  Man kennt dort nur: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung 

 

Wenn jetzt davon ausgegangen werden darf, dass Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung gleichzusetzen sind mit PKW´s ist meine Vermutung richtig. 

Wenn nicht stimmt deine Behauptung.

 

Wenn letzteres stimmt:  Woran erkennt man einen PKW im Kfz-Schein? 

 

Link zu den EG Klassen:  (Seite 14) 

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