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GC Fahrradträger


DonkyToM

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Ist dir zufällig bekannt, ob der Träger auch mit vier Schienen zum Transport von vier Fahrrädern angefertigt werden kann?

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Ja kann er, schau mal bei Tuning-Bus das ist der gleiche Träger. Dort steht dran, dass auf Wunsch auch 4 möglich sind. Glaube dass man bei Roal Vans recht viel umsetzen lassen kann.  

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Komme nicht mehr ganz mit. Bei dir wurde der Tuning-Bus Träger verbaut. Was wurde geändert oder zusätzlich verbaut ?

Thomas

 

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Hallo Thomas,

 

ich habe meinen Träger bei Roal-Vans aufbauen lassen. Der Inhaber stellt diesen Träger her und ich gehe davon aus, dass Tuning-Bus diesen mit / auch vertreibt. Ich habe nichts geändert oder zusätzlich verbaut, sondern die Montage und TÜV-Abnahme beim Hersteller durchführen lassen weil mein TÜV den Träger nicht abgenommen hätte.

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Verstehe ich nicht. Für was soll die TÜV - Abnahme gut sein und warum sollte der TÜV den Träger abnehmen???

Es ist keine Abnahme für Ladungsträger in Deutschland erforderlich! Oder hat irgendjemand schon mal ein Gutachten zu einem Fahrrad- bzw. Dachträgersystem gesehen oder musste dieser eingetragen werden?

 

Grüße Norman

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Ich kann mir nur vorstellen, dass das eine Gebrauchsmusterabnahme zu Absicherung des Herstellers ist. Damit im Fehlerfall er nicht in die Haftung genommen werden kann.

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Guten Morgen Norman,

 

soweit war ich damals auch als ich mich mit der Thematik befasst habe und ich gebe dir da grundsätzlich auch recht. Nur ist das eben wie bei so vielem meines Erachtens Auslegungssache. Anbei ein Auszug von GTÜ, der sich inhaltlich mit der Aussage vom TÜV deckt:

"Nachdem ich noch einmal mit meinem Vater Rücksprache (Anm. von Nutzi99: GF von der GTÜ-Stelle) gehalten habe, sind wir uns einig, dass es von unserer Seite aus keine vorschriftenkonforme Möglichkeit gibt, den Träger ohne passende Prüfnachweise bzw. Gutachten legal auf der Straße zu nutzen.
Wie schon am Telefon besprochen, sind die Hersteller/Verkäufer von solchen Produkten sehr schnell mit Behauptungen, dass das alles kein Problem ist.
Kritisch sehen wir vor allem, die Dauerfestigkeit, den Aufprallschutz von hinten (hier wird letztendlich nichts getan, um die Folgen eines Aufpralls zu mildern) sowie die notwendige Sichtbarkeit von lichttechnischen Einrichtungen und dem Kennzeichen (je nach Ausführung natürlich). Die Argumentation der Ladung ist nachvollziehbar für einen Fahrradträger, der mit einem Schnellspannverschluss auf der Anhängerkupplung montiert wird, allerdings nicht für die von Ihnen aufgezeigte Variante"

 

Die Punkte die der GTÜ anspricht mit der Beleuchtung sind hier unzutreffend meiner Meinung nach, weil THULE etc. da nichts anders macht und Roal-Vans den Abstrahlwinkel von 45° einhält. Allerdings hatten meine Prüfstellen keine Möglichkeit, den Träger vorab zu sehen da die Anfrage VOR Bestellung war.

 

Anders als bei Thule, Fiamma usw. gibt es für den Träger keine ABE / GS-Prüfzeichen oder sonstige Nachweise, die ich dem versierten Prüfer in die Hand drücken kann. Als Ladung nach §22 zählt hier dann auch nur Dinge, die werkzeuglos entfernt werden können, was bei diesem Träger nicht der Fall ist. Anders würde es aussehen, wenn der Träger z.B. mit Flügelmuttern etc. befestigt wäre. Dies hat mir ein befreundeter Polizist auch so bestätigt. Er meinte, dass man hier zwischen Ladungsträger und Ladung unterscheiden muss.

 

In der Auftragsbestätigung hat der Hersteller folgenden Passus vermerkt:

"Hinweis:
Eine Abnahme durch eine TÜV-Prüfstelle sowie eine sofortige Vorführung des Fahrzeugs sind in der Regel für
sämtliche Arbeiten erforderlich, da unsere Anbauteile keine Gutachten, ABEs oder Zertifikate besitzen.
Bitte beachten Sie, dass ROAL-Vans für eventuelle Folgeschäden am Fahrzeug oder für eine nicht erfolgte
Abnahme bei einer Zertifizierten Prüfstelle keine Haftung übernimmt.

 

Ich bin mir sicher, dass viele sich daran nicht "aufgeilen" würden und ich wieder Fragen gestellt habe, die ich besser für mich behalten hätte. Zumal ein Dachträger das alles so auch nicht erfüllt und in der Regel fest verschraubt ist. Nur ist es so, dass ich hauptsächlich mit TX+Wohnwagen unterwegs bin und der gezeigte GC680 mein Vater fährt, der in einer Polizeikontrolle nicht alle Paragraphen für die Argumentation bereit hält. Da ich Roal-Vans vorher nicht kannte und es auch ein "Blindkauf" war, was die Materialqualität usw. anbelangt war es mir persönlich einfach wichtig (nicht zuletzt aufgrund der räumlichen Distanz), dass ich die Sicherheit habe dass der Träger nachher nicht zu Problemen bei einer Kontrolle führt und somit habe ich es der Firma selbst überlassen.

 

Ich persönlich bin 14 Jahre lang mit "Auslegungssachen" und nicht eingetragenen Spurplatten etc. rumgefahren und habe da einfach keinen Bock mehr drauf, zumal der leidtragende meine Eltern sind. Daher habe ich mich dafür entschieden, die 150 € zu investieren und den Träger eintragen zu lassen in den Schein. Klingt blöd, aber bei meiner letzten Kontrolle waren die meisten Fragen schon geklärt, als der Polizist gesehen hatte, dass das der Cali aufgelastet wurde, die 18 Zoll Deltas eingetragen sind, eine ausreichende Radabdeckung hergestellt ist (übrigens dank deines Crafter 50 Tipp ;-)) etc. Auf die Waage musste ich dann gar nicht mehr fahren.

 

Als Mitarbeiter im Autohaus habe ich da in Vergangenheit einfach zu viel erlebt (auch in Schadensfällen), dass ich hier gerne im Rahmen meiner Möglichkeiten präventiv Problemen entgegenwirke. Aber das kann ja jeder handhaben, wie er es für richtig hält.
 

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Viel Text 😃 aber um es kurz zu machen........ Fahrrad-/Dachträger sind und bleiben Ladungsträger und sind somit nicht Eintragungspflichtig. Alles andere andere ist Angstmacherei und Verunsicherung.

 

 

Grüße Norman 

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