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Rückabwicklung Kaufvertrag - Empfehlungen Rechtsanwalt?


Tom50354

Empfohlene Beiträge

ja Fleetordering

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Email an: nutzfahrzeuge@volkswagen.de

 

ja wahrscheinlich hast Du Recht.  VWN müsste mir nur schreiben, dass sie das Problem erkannt haben und sich bemühen es abzustellen.  Dann wäre ja alles gut!   Aber die Schreiben, dass das so muss und das alles toll ist. Das treibt mich auf die Palme!

  

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Es ist genau so wie Du sagst. Und deshalb muss man die pulsierenden Halsschlagadern kurz vor dem Platzen in den Griff bekommen. Dann geht es danach meistens wieder. Bei uns war es bisher jedenfalls immer so.

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Hallo,

 

Was auch zunächst das Ansinnen einer Rückabwicklung in Frage stellen dürfte.

 

VW schreibt ja nach deiner Aussga, es handelt sich um keinen Mangel. Wenn VW diesen Standpunkt weiterhin vertritt, läuft die Aufforderung zur Mangelbeseitigung zunächst mal ins Leere. Manchmal hilft auch ein sachlicher und nachhaltiger Schriftverkehr zum Problem und der Erwartung einer Beseitigung. Ist dieser Weg in deinem Sinn erfolglos erschöpft, bleibt nur einen Anwalt einzuschalten.

 

Ist das Ziel dann die Rückabwicklung wird dieser Schritt sowieso unumgänglich. Der Anwalt muss dann zunächst die Deckungszusage unter Schilderung des Falls bei Rechtschutz beantragen, wenn deine Rechtschutz das übernehmen soll. Die Rechtschutzversicherung wird das dann prüfen und unter Würdigung der Situation allerhöchstens eine Teil-Deckungszusage dahingehend erteilen, dass der Anwalt eine juristische Prüfung vornehmen darf. Davon wird dann i.d.R. das weitere Vorgehen festgemacht.

 

Ich würde dir auch empfehlen den Schriftverkehr, insbesondere alle Mängelanzeigen und Aufforderungen zur Mängelbeseitigung immer nachweislich an den Verkäufer zu richten. In deinem Fall also an VW. Die Kommunikation mit einem Händler der nicht der Verkäufer ist, wird bei einer Rückabwicklung bedeutungslos. Es kommt ausschließlich darauf an, ob aller relevanter Schriftverkehr auch mit dem Verkäufer geführt wurde. Ist dies nicht der Fall, kann der Verkäufer bei einer Rückabwicklung zunächst nicht in die Pflicht genommen werden, da ihm der Fall formal gar nicht vorliegt.

 

Letztendlich würde bei einer unveränderten Haltung von VW, also das Bestreiten dass es sich um einen Mangel handelt, nur der Klageweg übrig bleiben. Keine schöne und eine sehr zeitraubende Angelegenheit.

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Das hängt dann aber wie gesagt davon ab ob es ein Privat - oder Geschäftsfahrzeug ist.

Die meisten betrieblichen Rechtsschutzversicherungen greifen nicht bei vertragsrechtlichen Streitigkeiten.

Da würde ich vorher den Versicherer interviewen.

 

Wenn es ein Privatfahrzeug ist dann ist alles gut.

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Ich habe vor einigen Jahren meine Lebensversicherunggesellschaft Delta Lloyd (mit Erfolg) verklagt. Hatte mir einen Fachanwalt im Netz gesucht und mit ihm vereinbart, dass er nur dann einen Auftrag erhält, wenn er meine Rechtschutzversicherung zur Kostenübernahme  überzeugt. Hat alles perfekt geklappt.

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Bei meiner zusätzlich abgeschlossenen Rechtschutzversicherung ist neben den privaten Risiken auch das Vertrags- und Sachrecht für die auf mich als Selbständiger zugelassener Fahrzeuge ausdrücklich eingeschlossen (HUK).

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Ja, das kann man wie gesagt allgemeingültig nicht sagen.

Je nach Vertrag ist das unterschiedlich. Das Vertragsrecht kann entweder für alle Risiken eingeschlossen sein ( sehr selten ) oder komplett ausgeschlossen sein. 

Es kann aber auch z.B. das Vertragsrecht explizit für nur bestimmte Vertragsstreitigkeiten eingeschlossen sein ( z.B. im Bereich Verkehrsrechtsschutz ).

 

Auch unterscheiden einige Versicherer nach Betriebsart. Da wird dann meist das Vertragsrecht für Handwerksbetriebe nicht angeboten sondern nur für Dienstleister.

 

Am Besten vorher den eigenen Versicherer fragen. 

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  • 5 Monate später...

Was ist eigentlich aus deinem Interesse am Wandel geworden? Hast du das weiter verfolgt oder wurde das Fahrzeug am Ende doch noch zur Zufriedenheit optimert?

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Wenn ich das so lese (und generell im Forum) war es wohl wirklich blöd, meinen T6 zu verkaufen.

So viele unzufriedene T6.1 Besitzer 😪

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... wobei ja meist nur die unzufriedenen Kunden ihren Unmut äußern ... 

 

Repräsentativ ist das m.M.n. nicht. Was nicht heißen soll, dass es keine Problemthemen beim T6.1 gibt. 

 

Gruß Nietnagel 

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Also ich höre ÜBERALL fast nur Negatives 😪
und zwar überproportional 

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Aber es gibt betimmt mehr zufriedene Besitzer als unzufriedene, vielleicht sollte man hier mal eine Umfrage starten.

Ich hatte bewusst als einer der letzten, im August letzten Jahres, noch einen T6 bestellt.

Aber wenn man wie Du jedes Jahr ein neues Auto kauft, dann stellt sich die Frage nach T6 oder T6.1 eigentlich nicht, T6 gibts nicht mehr, also T6.1 oder was anderes.

 

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Die Frage ist ob du es hörst oder aber hören willst?

 

Vielleicht solltest du dich lieber auf deinen neuen Cali freuen, anstatt über Probleme des T6.1 zu grübeln. Nachher hat deiner keine Probleme, und dann?

 

Denn, das Glas ist immer halb voll, und nie halb leer 😉

 

Grüße 

Dirk 

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Ich denke auch das, wie so oft, nur das negative breitgetreten wird.

Leider fehlt es durch Covid, an Reiseberichten die von den schönen Seiten berichten.

Das ein oder andere wurde ja auch dort geschrieben.

Also auch mal von den schönen Urlauben lesen und nicht nur den Techtalk unter 6.1😉

Ich freue mich dennoch auf meinen 6.1, warte geduldig ab und bewerte dann für mich wie ich das sehe.

Da vieles Software zu sein scheint bin ich zuversichtlich das sich einiges "einfach" im Laufe der Zeit verbessert.

 

Deshalb habe ich auch diesen Beitrag von Tom hoch geholt.

Mich interessiert ob er immer noch so verärgert ist oder ob wohl einiges abgestellt wurde und er evtl. jetzt doch zufrieden ist.

Bearbeitet von MM15
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Zur OT Beruhigung: bis auf ein paar (für den Preis natürlich trotzdem ärgerliche, aber nichtsdestotrotz) Kleinigkeiten, die vermutlich irgendwann auch noch behoben werden können, bin ich mit dem T6.1 höchst zufrieden 😊. Mein letzter Bus war allerdings auch ein T4 und kein T6 😉.

 

Back to topic 😄

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