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Artikel keine Gasprüfung bis 2023


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Nochmals zur Erinnerung bei Promobil steht „...Messgeräte entsprechen nicht den Anforderungen..“ .

 

Natürlich rät der Verband Flüssiggas die Prüfung trotzdem zu machen, die wollen ja nicht, dass die Mitglieder Umsatz verlieren. Sicherer wird da nichts.

 

Für einen sicheren Betrieb sorgt der Nutzer. Bei Nichtnutzung Ventil an der Flasche schließen.

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Ganz genau.

 

Die verwendeten Prüfgeräte sind überall gleich, egal ob Wohnwagen, Wohnmobil, Pkw mit Camping-Gasanlage.

Die Aussetzung der Prüfpflicht bezieht sich auf alle Fahrzeige, die nach DVGW G607 geprüft werden müssen.

 

Der

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  hat dazu ein Papier erarbeitet. Da steh u.a. 

 

Im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) nach §29 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) werden u.a. die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der Bauvorschriften eines Kraftfahrzeugs bzw. Anhängers geprüft. Konkretisiert werden die Anforderungen durch die Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach §29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO (HU-Richtlinie).

 

Das empfohlen wird die Gasprüfung trotzdem vornehmen zu lassen ist eine andere Sache, lediglich eine Empfehlung. Der Halter ist letztendlich für die Dichtheit verantwortlich und zwar immer und unabhängig jeglicher Prüfung. Die Dichtheit kann keine Untersuchung der Welt garantieren, sondern nur den Zustand zum Zeitpunkt der Messung bescheinigen. Deshalb hat der Prüfer oder die Prüfinstitution auch keinerlei Verantwortung darüber, da sich der Zustand der Dichtheit schon beim verlassen der Prüfstelle negativ ändern kann.

 

Die Aussetzung der Prüfpflicht führt aber, solange diese Aussetzung besteht, nicht zu einer Pflichtverletzung des Halters der Gasanlage.

Bearbeitet von ibgmg
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