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Mike Sanders Rostschutz


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Ich bekomme meinen Cali im April Mai

und möchte die Mike Sanders Vorsorge machen lassen.

wer hat Erfahrung im Raum München ?

kosten ?

dauer?

wo?

 

danke 

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moin

wir haben unseren Cali auch direkt nach Übergabe machen lassen, Hohlraum und  Unterboden mit FluidFilm, Mike Sanders kenn ich aus meiner SLK Zeit, ist mir zu brutal und tropft bei Wärme wie eine undichte Wasserleitung. Es steigt auch an den benetzten Stellen nach oben, deshalb mit Vorsicht zu beachten.

Der Meister der ausführenden Werkstatt meinte: der Cali hat von Hause aus schon eine gute Vorsorge, aber doppelt hält besser, hat 574,- gekostet, einen Tag gedauert

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Hi,

wir haben es direkt bei Schweiger machen lassen. Kosten 665 € inkl.
Dinitron Hohlraumversiegelung und Unterbodenbehandlung.

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Mein Händler (Schweiz) erwähnte, dass hier unter Umständen die Garantie entfallen könnte, wenn man eine Hohlraumversiegeung und Unterbodenbehandlung vornimmt... Wie sind hier diesbezüglich eure Erfahrungen?

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Interessant was man alles beachten soll. Dabei will man doch nur dem Cali was gutes tun. VW sagte mir zumindest beim DSG das es zu Garantieproblemen kommen kann wenn man ein Bear Lock verbaut hat, da im Falle von Problemen erstmal untersucht werden muss ob nicht das Bear Lock schuld ist. Es handelt sich dabei nämlich nicht um ein VW Zertifiziertes Bauteil.

Müssen wir jetzt also immer schauen das es was auch immer wir vor haben VW zertifiziert gibt damit die Garantie auf die Baugruppe weiter problemlos besteht?

Ich mag mir gar nicht ausmalen wo die sich überall versuchen werden heraus zu reden wenn man etwas verändert/verändern lässt.

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Ich wäge mich bei einem von VW selbst eingebauten bear lock durchaus in Sicherheit. 

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Laut Konzern ist es sinnvoll sich von dem Monteur bzw. dem VW Autohaus eine Garantieübernahme schriftlich geben zu lassen. Da, wie gesagt, das Teil nicht zertifiziert ist und das Autohaus ein selbständiger ist und nicht dem Konzern gehört. Die Garantie stellt aber der Konzern. So habe ich das verstanden.

Ich denke das ist übertragbar auf alles nicht zertifizierte.

Bearbeitet von MM15
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Das wurde schon in zahlreichen Threads behandelt. Im Grunde führt jede von VW nicht zertifizierte oder freigegeben Änderung am Fahrzeug zu eine Garantieeinschränkung. VW kann beispielsweise verlangen, dass wenn eine Garantieschaden angemeldet und Untersucht werden soll, das Fahrzeug zunächst vom Eigentümer in den Auslieferungszustand zurückversetzt werden muss.

 

Da wäre ich Vorsichtig. Dies kann tatsächlich zu Garantieproblemen führen (Verschluss von Bohrungen beispielsweise).

 

Jein. Ein VW-Händler hat gegenüber VW keine Sonderrechte. Die Grundsätze der Garantiebedingungen gelten für ihn ganz genauso. Er baut das auf eigenes Risiko ein, wie auch eine Freie Werkstatt. Allerdings hat er natürlich Einfluss darauf wie und in welcher Form Garantieanfragen bei Mängeln an VW gestellt werden.

 

In der Realität schaut das alles zum Glück nicht so dramatisch aus, ist nicht ganz so heiß wie es gekocht wird.

 

Ein gute Beziehung zum VW-Händler hat sich dabei noch nie als Nachteil erwiesen :happy:.

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Mein/e VW Händler/Werkstatt ist mein Schnittpunkt mit dem VW konzern. 

Ich darauf vertrauen dass die werkstatt ein geeignetes teil an meinem fahrzeug verbaut ohne dass die Herstellergarantie verloren geht. Ich bin auch nicht dafür zu verantworten wenn ungeeignete/nicht zertifizierte bremsscheiben eingewechselt werden würden. 

Solange ich von der Werkstatt weder schriftlich noch mündlich über einen Garantieverlust informiert werde, kann dieser nicht geltend gemacht werden. 

Natürlich spielen zusätzlich die produkthaftungen von bearlock und Gewährleistung der Werkstatt auch mit hinein. 

 

Das ist meine Sichtweise. 

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Ich denke das ein Durchrosten des T6.1 wegen der Verzinkung kein Problem darstellt, solange man keinen Unfall hatte. Die ersten Audis die Ende der 80’er verzinkt wurden leben auch noch. Da scheint mir die endliche Versorgung mit Systemupdates (Software) und Ersatzteilen (z.B. TFT Tacho) ein weit aus größeres Risiko darzustellen. Wenn dann eines der vielen Steuergeräte aussteigt muss halt irgendein Softwarestand der mit dem Rest des Fahrzeugs kompatibel ist aufgespielt werden. Im Bezug auf die Software wird bereits der T4 der letzten Baujahre der Lakmustest für VWN werden, hier fehlt mir einfach die Fantasie das der Hersteller wirklich alle Systemupdates für alle Fahrzeugvarianten und Ausstattungsversionen für Jahrzehnte sicher speichert, sorry.

Bei „alten“ Fahrzeugen wie z.B. T2 und T3 gab und gibt es dies Problematik ja nur bedingt.

 

Von Problem des Diesel will ich da noch gar nicht sprechen.........

 

 

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Früher war alles erlaubt was nicht verboten war, heute ist es andersherum 🤮

 

DU hast die Änderung doch durch den Werkstattauftrag beauftragt, ich würde dir rein prophylaktisch empfehlen das du dir eine schriftlich Bestätigung vom Händler holst. 

Bearbeitet von slowrider
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Danke für deinen Rat. 

Lasst du dir für jede beauftragte Arbeit (Service, Reparatur...) eine Bestätigung für die Aufrechterhaltung der Herstellergarantie geben? 

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Die Reparaturen finden im allgemeinen direkt nach Herstellerrichtlinie und mit Originalteilen statt, dadurch bleibt die Garantie erhalten, nicht werkseitigen Zubehör ist da schon etwas weitaus anderes. Vor allen wenn das Zubehör über keine UBB von VWN verfügt, aber selbst dann ist die UBB für VWN nicht wirklich rechtsverbindlich.

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Verzinkte Karosserie beim bully ?

seit wann das denn ??

ist mir neu !

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Teilverzinkt ist sie.

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Nein, denn fahrzeugspezifische Service- und Reparaturarbeiten bei VWN müssen vom Händler gem. den Herstellervorschriften ausgeführt werden. Tut er das nicht, hat er ein Problem.

 

Völlig anders verhält es sich, wenn Teile von Drittanbietern außerhalb von VWN zertifizierten Arbeitsanweisungen und Teilefreigaben eingebaut werden sollen, wozu du den Auftrag ja erteilt hast. Dafür gibt es keine Herstellervorschriften. Dein VWN Händler ist auch nicht verpflichtet dich über etwaige Abweichungen oder Garantieverlustrisiken aufzuklären.

 

Du beauftragt ja auch nicht VWN mit diesen Arbeiten (Garantiegeber) sondern deinen Händler. Der ist lediglich für die Gewährleistung seiner Arbeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zuständig, nicht für etwaige Garantieregelungen des Herstellers. Er könnte bei einem defekt des eingebauten Drittanbieterteils ja auch keinerlei Garantiansprüche gegenüber VWN anmelden.

 

Im Gegenteil, erfährt VWN  bei einer Schadenmeldung z.B. am Getriebe vom Einbau eines Bear Lock, könnte VWN die Regulierung zunächst ablehnen und den Falle im Detail prüfen, also ob der gemeldete Garantieschaden ggf. in Verbindung mit dem Bear Lock-Einbau stehen könnte. Denn Bear Lock ist von VWN nicht zertifiziert, also eine nicht genehmigte Änderung des Serienzustands. Sollte das der Fall sein, kann VWN die Regulierung ablehnen und zunächst den Rückbau in den Originalzustand verlangen.

 

 

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