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Welche Winterräder sind zu empfehlen?


callivan

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Bin mit dem Nokian extrem zufrieden, wenn die Finnen nicht wissen wie Winterreifen zu funktionieren haben, wer dann...

 

Gruss Karsten

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Mit den Michelin bin ich super zufrieden. Allerdings sind die Dunlop D3/4 auch sehr zu empfehlen. Sind auch noch günstiger. Nix mit Sägezahn und dgl. Allerdings immer 235er.


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Servus!

Fahre den SUV 3 seit einem Jahr und bin restlos zufrieden, der laufruhigste Winterreifen, den ich je gefahren habe. Grip und Bremsen sehr gut. ( 215/65/16 auf Vorderradantrieb)

Ernst

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Hallo zusammen

 

Ich lese hier immer wieder 235/... Nach meiner Auskunft beim VWN kann ich nur 215 bei meinem Bus montieren. Ansonsten ist eine Montage von Schneeketten nicht mehr möglich. Sicher gehen 235 drunter, aber dann ist es vorbei mit den Ketten. Ich fahre viel in die Berge und benötige die Schneeketten für das Brems- und Kurvenverhalten bei bedeckten Strassen.

 

Habe ich da was falsch verstanden oder geht es auch mit 235.

 

Danke für die Auskunft.

 

Liebe Grüsse

 

Cyrill

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Du hast Dir die Größenfrage doch schon selbst beantwortet.

Offiziell keine 235er mit Schneeketten.

 

Jetzt mal die Frage an die 4motion Fraktion

Warum Schneeketten nur vorn? Beim Hecktriebler kommen sie doch an die HA. Die Elektronik sollte das doch merken. Dann wäre auch Platz für 235er.


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weil das lenken das wichtigste ist.

Ich fahr übrigens Schneeketten auch unetlaubterweise bei 235. Bisher keine Probleme.

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Nicht nur das Lenken - auch bremsen ist wichtig, und hier kommen auch die Vorderräder verstärkt zum Einsatz.

 

Grüße,

 

Oli

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Das ist mir klar und soweit richtig. Nur was machen die Hecktriebler?

Das 4motion fahren mit Ketten hinten müsste doch ähnlich sein?


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Hallo,

 

Ketten beim 4mo immer nach vorne.

Denn der 4mo ist ja eigentlich auch ein Fronttriebler.

Die Hinterräder werden ja nur bei Bedarf mit angetrieben.

 

Man könnte natürlich auch auf alle vier Räder Ketten aufziehen.

Dann fährt der Cali notfalls auch die Eiger - Nordwand hoch.:D

 

 

Gruss,

 

Stephan

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Hallo zusammen und nochmals ich

 

Ich werde 215/60R 104 H Reifen montieren. Gemäss Bedienungsanleitung müssen für die Winterräder C Reifen montiert sein (Verstärkte Seitenwand). Ist dies so oder kann ich auch PKW-Reifen nehmen?

 

Ich habe noch Fragen zu den Felgen:

 

Kann ich mit dem oben angegebenen Reifen nur Felgen der Grösse 7x17 ET55 montieren oder lassen sich auch 7.5x17 ET55 drauf tun. Zertifiziert sind diese gemäss TüV-Nord.

 

Lässt sich die ET varrieren? Habe auch Felgen gefunden die ein Zertifikat 7x17 ET50

 

Kann ich auch 8x17 ET42 mit 215/60 montieren?

 

Ihr merkt ich habe da nicht gross Ahnung.

 

Danke für die Ausführungen und Erklärungen.

 

Grüsse

Cyrill

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Welche Rad/Reifen-Kombinationen du von Haus aus fahren darfst steht in deinen Fahrzeugpapieren (Übereinstimmungsbescheinigung).

Zu Felgen aus dem Zubehörhandel gibt es in der Regel eine ABE, in der dein Fahrzeug aufgeführt sein muss. Dort stehen auch die zulässigen Kombinationen drin. Diese ABE kannst du dir im Vorfeld auf der jeweiligen Herstellerseite ansehen.

Wenn du keine passende ABE hast, brauchst du eine Einzelabnahme.

 

gesendet mit Taptalk

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So jetzt hab ich es abgeklärt bei verschiedenen Ämtern und beim VWN-Importeur und beim Felgenimporteur. ABE reicht in der CH nicht!!!

 

Folgende Unterlagen braucht man in der CH um Felgen ordnungsgemäss montiert zu haben: Achtung Typenscheinnummer ist nicht identisch mit der von D. Importeur vergibt eigene Typenscheinnummern.

 

Nicht melde- und prüfpflichtige Felgen:

Nicht melde- und nicht prüfpflichtig sind Räder (Felgen), die in der Typengenehmigung bzw. im Typenschein des betreffenden Fahrzeuges eingetragen und damit genehmigt sind. (Typenschein in der CH)

 

 

 

Als für den Fahrzeugtyp "genehmigt" gelten Räder, die in den Dimensionen (Felgenbreite, Felgendurchmesser, Einpresstiefe) sowie im Material (Stahl/Leichtmetall) und der "Marke" mit den Eintragungen gemäss Typengenehmigung/Typenschein übereinstimmen. Alle weiteren Varianten (auch Zwischengrössen) gelten als "nicht genehmigt".

Welche Felgen spezifisch für Ihr Fahrzeug freigegeben sind und somit nicht geprüft werden müssen, erfahren Sie bei Ihrer Garage oder beim Fahrzeugimporteur. Um entsprechende Anfragen beantworten zu können, wird die Typengenehmigungs- bzw. Typenscheinnummer Ihres Fahrzeuges benötigt. Bitte halten Sie den Fahrzeugausweis bereit.

 

Typengenehmigte Felgen müssen nicht geprüft werden und es erfolgt kein Eintrag im Fahrzeugausweis!

 

Melde- und prüfungspflichtige Felgen:

 

Gemäss Art. 34 Abs. 2 Bst. f VTS muss der Fahrzeughalter oder die Halterin der Zulassungsbehörde melden, wenn am Fahrzeug nicht genehmigte Räder montiert werden. Vor der Weiterverwendung des Fahrzeuges muss die Änderung geprüft und auf dem Felgenpapier oder im Fahrzeugausweis eingetragen werden.

 

Bedingungen:

[TABLE=class: contenttable]

[TR]

[TD]-

[/TD]

[TD]Spurverbreiterung innerhalb der Toleranz (Art. 56 Absatz 3 VTS):

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=colspan: 2]Eine Spurverbreiterung, die ausschliesslich durch Anbringen von nicht mit dem Fahrzeug geprüften Rädern mit anderer Einpresstiefe entsteht, ist zulässig, sofern die Einpresstiefe je Rad um nicht mehr als 1 Prozent der Spurweite abweicht.

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=colspan: 2]Für die Zulassung solcher Räder muss die Eignungserklärung (s. unten) des Herstellers der Räder oder diejenige des ursprünglichen Fahrzeugherstellers vorgelegt werden können.

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD]-

[/TD]

[TD]Spurverbreiterung grösser als Toleranz oder Spurverbreiterung durch Montage von Zwischenstücken:

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=colspan: 2]Solche Spurverbreiterungen sind nur zulässig, wenn vom Fahrzeughersteller (Art. 41 Abs. 2 VTS) eine entsprechende Garantie oder gemäss Artikel 41 Absatz 5 VTS eine Garantie des Umbauers gestützt auf einen Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle (z.B. DTC), der die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt.

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=colspan: 2]Für die Räder selbst kann sowohl die Eignungserklärung des Radherstellers als auch eine solche des ursprünglichen Fahrzeugherstellers anerkannt werden.

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD]-

[/TD]

[TD]Die Felgen müssen bei montierten Reifen sichtbar und unverwischbar das Kennzeichen des Herstellers sowie die Angaben der Dimensionen aufweisen. Im Bedarfsfall ist ein Rad abzuschrauben.

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD]-

[/TD]

[TD]Die Freigängigkeit der Räder muss bei allen Belastungs- und Fahrzuständen gewährleistet sein.

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD]-

[/TD]

[TD]Bei der Montage der Räder und Reifen müssen zudem die Bestimmungen der VTS über die Radabdeckungen eingehalten werden (z.B. Art. 66 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 1 VTS bzw. Richtline Nr. 78/549/EWG).

[/TD]

[/TR]

[/TABLE]

Sonderfälle:

 

[TABLE=class: contenttable]

[TR]

[TD]-

[/TD]

[TD=colspan: 2]Felgen mit Naben-Adaptionsystem / Distanzscheiben oder mehrteilige Felgen können zugelassen werden, wenn neben den bereits genannten Bedingungen (z.B. Spurverbreiterung max. 1% pro Rad) folgende Anforderungen erfüllt sind:

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=colspan: 3]Die relevanten Massangaben (Felgendurchmesser, Felgenbettbreite, Einpresstiefe, Flanschdicke) müssen auf den entsprechenden Bestandteilen (Felgenbett, Radstern, Flansch/Distanzscheibe) von aussen sichtbar sein. Dies ist notwendig, damit die Dimensionsangaben des Felgenherstellers überprüft und die Einzelteile identifiziert werden können.

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=colspan: 3]Der Hersteller der Felgen mit Naben-Adaptionsystem / Distanzscheiben bzw. der mehrteiligen Felge hat für das Gesamtsystem eine Eignungserklärung für den entsprechenden Fahrzeugtyp abzugeben, auf welcher die resultierende Gesamteinpresstiefe ersichtlich ist.

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD]-

[/TD]

[TD=colspan: 2]Die Verwendung von unterschiedlichen Rad-/Reifendimensionen, welche auf der Typengenehmigung bzw. auf dem Typenschein nicht vorgesehen sind, gelten als unbedenklich, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD][/TD]

[TD]-

[/TD]

[TD]Achsweise gleiche Rad-/Reifendimensionen;

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD][/TD]

[TD]-

[/TD]

[TD]Reifen der Vorderachse nicht breiter als diejenigen der Hinterachse;

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD][/TD]

[TD]-

[/TD]

[TD]Reifen der Hinterachse nicht mehr als 40 mm breiter als diejenigen der Vorderachse (Dimensionsangaben auf Reifen);

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD][/TD]

[TD]-

[/TD]

[TD]"Höhen-/Breitenverhältnis" der Reifen der Hinterachse nicht grösser als dasjenige der Reifen der Vorderachse (Nennquerschnittverhältnis).

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=colspan: 3]Sind diese Bedingungen nicht eingehalten, so ist die Eignungserklärung des Fahrzeugherstellers oder der Nachweis über die Betriebs- und Verkehrssicherheit einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle erforderlich. Die Vorschriften bezüglich Spurverbreiterung sind einzuhalten.

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD]-

[/TD]

[TD=colspan: 2]asa geprüfte Felgen sind neu nicht mehr meldepflichtig. Wenn für die Felgen ein "asa-Prüfbericht für Räder" vorhanden ist, muss das Fahrzeug nicht vorgeführt werden. Das asa-Felgenblatt kann, wenn dies gewünscht wird, von der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden. Ob für eine bestimmte Felge ein entsprechender Prüfbericht besteht, erfahren Sie beim Verkäufer.

[/TD]

[/TR]

[/TABLE]

Eignungserklärungen:

Eine Eignungserklärung muss vom Hersteller des Rades ausgestellt sein. Diese enthält die Bezeichnung, die Dimensionen des Rades sowie die genaue Bezeichnung der Fahrzeugtypen, für die das Rad zugelassen werden kann. Ebenso muss das Befesstigungsmaterial, falls diese ändert, auf der Eignungserklärung mit aufgeführt werden (Adapter, Zentrierringe, Schrauben, Muttern). Die Eignungserklärung muss mit Stempel und Unterschrift im Original vorliegen

Eignungserklärungen oder beglaubigte Kopien originaler Eignungserklärungen vom Importeur oder Vertreiber der Räder können anerkannt werden. Im Falle von beglaubigen Kopien kann die Zulassungsbehörde Einsicht in die originalen Dokumente verlangen.

 

[TABLE=class: contenttable]

[TR]

[TD]-

[/TD]

[TD]TüV-Teilegutachten: Ein TüV-Gutachten wird als Eignungserklärung für Felgen nicht anerkannt. Mit dem Unterzeichnen der Eignungserklärung übernimmt der Felgenhersteller für sein Produkt und allfällige Schäden die Haftung (Produktehaftpflicht). Der TüV-Prüfbericht enthält keine Garantie und keine Unterschrift des Felgenherstellers und erfüllt somit nicht die Anforderungen, die an eine Eignungserklärung gestellt werden.

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD]-

[/TD]

[TD]ABE: Eine Allgemeine Betriebserlaubnis die vom Deutschen Kraftfahrbundesamt (Bundesbehörde) ausgestellt wird, kann anstelle einer Eignungserklärung für Felgen anerkannt werden.

[/TD]

[/TR]

[/TABLE]

 

Allgemeiner Hinweis:

Werden Reifen mit anderer Dimension als auf Typengenehmigung/Typenschein verwendet, so richten sich die Anforderungen an die Reifen sowie Räder/Reifenkombinationen nach Artikel 58 VTS. Insbesonders sind die Bestimmungen der ECE-Reglemente Nr. 30 und 54 sowie die Normen gemäss ETRTO für genormte Räder/Reifenkombinationen massgebend.

 

Viel Spass beim Zusammensuchen der Unterlagen.

 

Grüsse

 

 

Cyrill

 

 

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Habt ihr alle Alufelgen? Ich lese hier immer 215/... oder 235/....

 

Mir wurden auf org Stahlfelgen 205/65R16 107 T offeriert, mach ich was falsch?

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215 oder 235 wird auch auf 17" Stahlfelgen von Werk aus ausgeliefert. Alu sieht nur besser aus ;-)

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... ist aber fahrdynamisch bei einfachen Alurädern schlechter da schwerer:eek: Stahl passt schon;)

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