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Dach+Dachspoiler(RCBR)...Korrosion


masoze

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Moin,

nö der gute Partner hat da nicht sauber gearbeitet. Hast du die 75A1 in einem Kompetenzzentrum durchführen lassen?

Das blöde ist nun das die Aktion abgerechnet ist, da würde ich dem Partner mal freundlich eine Frage stellen, wie er es

nun für dich regeln möchte. 

VG Regencamper 

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Danke für die schnelle Antwort.

 

Ich habe es nicht in einem Kompetenzzentrum machen lassen sondern bei meinem Händler des Vertrauens. Er hat nach einer Weiler das OK bekommen alle 75A1 bei sich zu machen, weil er eine eigene Lackierung hat.

Wie kann ich Ihm beweisen, dass es zur 75A1 dazu gehört?

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Hi,

indem er seine Arbeitsanweisungen mal genau durchliest. 

Dort wird er Hinweise in Text und Bild finden, das er auch das RCBR auf Scheuerstellen im Auflagebereich des Daches und Korrosion am gesamten Modul prüfen soll. 

Hier gilt leider mal wieder, lesen hilft und wenn ich keine Ahnung von dem Dach habe sollte ich ehrlich zum Kunden sein. 

Schlag ihm doch mal vor, das er dir die Aktion 75A1 mal zeigt und ihr gemeinsam die Punkte euch anseht. 

VG Regencamper 

Bearbeitet von Regencamper
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Hallo,

ich denke, ich kann (etwas) helfen:

Widersprich der Absage! Ansprüche auf die Reparatur des Blumenkohls verjähren mit einem Fahrzeugalter von 6 Jahren. Bis dahin sollte dein RCBR kostenfrei für dich repariert werden, allerdings mit Mütze. Das kann dann nur ein Kompetenzzentrum erledigen. 

 

Die Feldmaßnahme steht auf einem anderen Blatt. Inwiefern dort der Händler deines Vertrauens kompetent zur Ausbesserung ist, entzieht sich meiner Kenntnis. 

 

Die Schadensaufnahme muss akribisch vorgenommen und dokumentiert werden, mit Bildern. Dazu sollte deine Werkstatt in der Lage sein. Die Freigabe zur Reparatur erfolgt über VWN. 

 

Bleib hartnäcktig und viel Erfolg

wünscht dir Heike!

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Hallo Heike,

das ist leider gefährliches Halbwissen. 

Wenn der „ normale“ Partner die Aktionsbeschreibung kennen würde, hätte er anders handeln müssen. 

Es gibt einen klaren Hinweis in der 75A1, das wenn er am RCBR im Sichtbereich Korrosion findet, dies

in einem Kompetenzzentrum abgearbeitet werden muss.Dazu muss er den festgestellten Mangel melden

und auf Entscheidung warten, die Aktion hat er dann auch abzubrechen.

Also nichts mit steht auf einem anderen Blatt, es steht genau auf diesem Aktionsblatt.

Ich kann die Freundlichen die bestimmt auch im Bereich der allgemeinen Technik wunderbare Arbeit leisten

ein Stück verstehen, nur sollten sie einfach mal die Unterlagen komplett lesen und nicht nur überfliegen. 

Bitte immer nur das verbreiten was Fakt ist. 

VG Regencamper 

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Hallo Regencamper,

nichts von wegen gefährlichem Halbwissen! Die Garantieansprüche zur Reparatur des RCBR erlischen durch einen Fehler bei der Bearbeitung der Feldmaßnahme durch den  VWN-Partner dennoch nicht! Die Schuld für die mangelhafte Bearbeitung der Feldmaßnahme liegt nicht beim Besitzer des Fahrzeugs! Dieser muss aber jetzt, nachdem er Kenntnis vom Mangel am RCBR hat, seine Ansprüche geltend machen und zwar unabhängig davon, ob er die Feldmaßnahme hat durchführen lassen. Diese liegt auf dem Tisch der Werkstatt. Wie diese jetzt aus der Sache rauskommt, ist deren Sache. Wichtig ist, dass Broome12 seine Ansprüche vor Ablauf der 6 Jahresfrist dokumentieren lässt und auf die Freigabe der Reparatur besteht. Es ist nicht Aufgabe des Kunden, den Inhalt dieser Feldmaßnahme zu studieren und im Detail zu überprüfen. Wenn man darüber Kenntnis hat, ist es sicher sinnvoll, auf die unzureichende Erfüllung hinzuweisen. Wenn man aber darauf verzichtet, ist auch das aus obigem Grund hinzunehmen. 

 

Demzufolge ist das keineswegs ein gefährliches Halbwissen.

In diesem Sinne: Ein schönes WE!

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Hallo Heike,

ich glaube wir verfolgen für Broome12 das gleiche Ziel. Wir haben halt zwei unterschiedliche Ansetze, wo ich voll bei dir bin ist die Tatsache, wenn ich als Halter einen Mangel feststelle diesen zu melden und meine Ansprüche anzeige. 

Was ich Broome12 geraten habe, das siehst du ja auch in meinen Antworten, ist nunmehr seinen Betrieb der die 75A1 durchgeführt hat ins Boot zu holen. Er hätte genau bei der Aufnahme der Korrosion die Meldung ans Werk abgegeben und hätte den gleichen Prozess angestossen, den du ihm nun im Nachgang rätst. 

Daher habe ich das mit dem gefährlichen Halbwissen gewählt, weil die Aktion 75A1 genau dieses ja machen würde und es für den Kunden weniger Handlungen bedarf. 

Daher dir auch ein sonniges Wochenende (das ist ernst und nicht ironisch gemeint)

Regencamper

 

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Passt evtl. nicht ganz hier rein: Wie reagiert eigentlich VW bei Kunden, welche ihren Cali voll foliert haben, also inkl. dem Dach und RCBR? Verweigert VWN dann die Garantie oder werden die Schäden dennoch behoben? Wäre so eine Folie ein zusätzlicher Schutz oder eher eine zusätzliche Problemquelle?

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Ich kenne keinen derartigen Fall.

 

Gem. den Garantiebedingungen wäre es aber ein eindeutiger Ausschlussgrund. Ich könnte mir Vorstellen, dass VW davon auch Gebrauch machen würde, da es eine Änderungen der Voraussetzungen darstellt, die auch das vorgesehene Reparaturverfahren nicht vorsieht. 

 

Eine Folierung wird das Korrosionsproblem nicht lindern, im Gegenteil. 

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Dankeschön!

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  • 5 Wochen später...

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Einen derartigen Fall kenne ich zwar auch nicht, aber der Folierer, der über den schon blühenden Blumekohl drüber foliert, ist in meinen Augen nicht seriös.

 

Anders sieht es aus, wenn man einen werksfrischen Cali foliert. Da schützt man m.M.n. das RCBR Modul durch die Folie, denn Hauptursache für das Blühen ist doch immer ein vorangegener Steinschlag, welcher das Alu den Umwelteinflüssen frei gibt. Deswegen würde ich jeden neuen Cali-Fahrer raten, direkt nach Abholung eine durchsichtige Steinschlagfolie verkleben zu lassen. So kann man dann hoffentlich immer sein originales Modul behalten.:banane:

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Hi Mario,

 

da liegst Du leider falsch! Ich will nicht abstreiten, dass ein Steinschlag die Korrosion zur Folge haben kann. Bei mir (und wenn ich mich nicht falsch erinnere bei sehr vielen anderen hier auch) war keinerlei Beschädigung der Lackoberfläche erkennbar und dennoch setzte die Korrosion ein. In meinem Fall auch an 2 Stellen, wo ich einen Steinschlag von der Position her für sehr unwahrscheinlich halte. Vielmehr liegt die Ursache in der Legierung selbst oder einer ungeeigneten Beschichtung/Behandlung für diese Legierung.

Ich habe übrigens auch einige Steinschläge am RCBR, die übrigens keinerlei Korrosionerscheinungen zeigen.

 

Grüße,

Erik

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hallo liebe leidgenossen! mein cali hat nun schon das zweite mal das korrusionsproblem. beim ersten mal wurde vor jahren vom freundlichen nachgebessert. ja jetzt sind jahre vergangen und es blüht wieder, aber wie.

 

auf kulanz geht leider nichts weil zu lange her. das angebot sagt 2000 euro, die version mit rausschneiden und kappe drauf.

 

wie seht ihr erstens den preis?, und zweitens hab ich dann meine ruhe. eigentlich hätte ich angedacht meinen cali zu verkaufen und einen neuen zu holen, mit dem blumenkohl aber, wahrscheinlich, schwierig.

 

ebenfalls geistert wassereinbruch verbunden mit der reparatur in meinem kopf herum.

 

ich bitte um meinungen und erfahrungen ...

 

vielen lieben dank

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Hallo,

  1. wie wurde das seinerzeit "nachgebessert" - gemäß der Anweisung vom Werk? Und v.a. wann? Denn die Methodik-Vorschrift hat sich über die Jahre geändert.
  2. zum Preis wird dir vermutlich keiner was sagen können, denn das lief (und läuft immer noch, weil VWN nach all den Jahren immer noch nicht die eigentliche Ursache abgestellt hat) auf Kulanz. Wie das im Wiederholungsfall läuft, weiß ich (glücklicherweise und noch) nicht. Aber interessant zu wissen, daß die Methode mit Kappe drauf demnach 2000€ kostet.
Bearbeitet von Zeebulon
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Wie oft darf VW da eigentlich nachbessern? Die Reparatur scheint ja nie dauerhaft zu sein. Jemand Ahnung welche Möglichkeiten man in so einem Fall hat? Bei einem Elektro-Artikel hätte ich es schon lange zurückgegeben

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