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Wechsel einer Gas-Brennereinheit = neue Gasprüfung?


PaulMZB

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Servus z´sam!

Bei mir wird aktuell der Piezozünder am rechten Gasausstömer/Feuerkranz gewechselt (war lose, hat gewackelt und somit öfter nicht gezündet), bzw. gleich der ganze Brenner, da es das kleine Teil nicht einzeln gibt.

Nun meinte mein VWN´ler, der TÜV müsste da, wegen Gasgedönse, auch noch drüber schauen (und vermutlich auch abkassieren).

Meine aktuelle Gasprüfung ist ja noch gültig, deshalb die Frage: Muss der TÜV die Reparatur abnehmen oder nicht, und wo steht das geschrieben?

 

Unwissende Grüße,

 

Paul

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Hallo.

Das kann man wieder mal so und so sehen. 

Passiert was und du kannst keine gültige Gasprüfung vorweisen …   Passiert nichts, war das Geld für die Teilprüfung quasi für umsonst.

 

Bei mir war dieses Jahr die ganze Küche draußen, der ;) hat einen ausgebildeten Mitarbeiter der das alles wieder eingebaut und geprüft hat. 

Daher habe ich mir eine weitere Fachprüfung erspart. Aber natürlich bin ich bei den ersten Versuchen eher vorsichtig gewesen ...

 

Nachtrag: Ich meine damit wenn der Umbau in einer zugelassenen Werkstatt passiert, dann gehe ich davon aus das das passt.

 

Bearbeitet von dedetto
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Hallo Paul,

 

Ich hatte ja den Gasfernschalter eingebaut und zu diesem Thema den Tüvler bei der Abnahme des Fernschalters gefragt. Der meinte, dass beim Cali die Dichtheitsprüfung (im Gegensatz zum Wohnwagen) nach DVGW-Arbeitsblatt 607 Pflicht ist. Die Prüfung ist alle 2 Jahre und bei Änderungen an der Anlage erforderlich. So eine Reparatur entspräche wohl einer Änderung, da gasführende Teile aus- und eingebaut wurden.

 

Auszug DVGW 607

7.3 Nach Ablauf von jeweils 2 Jahren und nach Durchführung von Änderungen ist die Gesamtanlage erneut zu prüfen. Der Zustand der Anlage ist einer Sichtprüfung zu unterziehen, wobei auch Verbrennungsluftzuführungen und Abgasabführungen auf ordnungsgemäßen Zustand (z. B. freier Durchgang von Abgasrohren, in allen Teilen steigend verlegt, dicht und mit Rohrschellen fest montiert) zu überprüfen sind. Dichtheitsprüfung und Brennprobe nach Ab schnitt 7.1 sind zu wiederholen. 

Bearbeitet von ibgmg
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Danke, Ihr zwei!

Das hab ich fast vermutet...

Nur dann wird es ja wohl im gelben Gasblatt vermerkt.

Merck und schönen Abend noch.

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Hallo

 

Nach einer Reperatur eine Prüfung der reparierten Teile machen bzw abdrücken und Brennprobe. Das hat mit der 2.jährigen Prüfung aber nichts zu tun.

Oder geht ihr mit eurem Fahrzeug jedes mal zum Tüv ,wenn ihr Bremsen oder Reifen gewechselt habt? Da genügt doch auch eine Probefahrt.

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Hallo

 

PaulMZB hat an seinem Kocher wegen Defekt des Brenners diesen auswechseln lassen. Der Kocher insgesamt hat eine Zulassung zum Betrieb mit Flüssiggas und wenn der Kocher repariert wird und ein dafür zugelassenes Bauteil ausgetauscht wird hat anschließend eine Dichtprüfung und Brennprobe zu erfolgen. Die Dichtprüfung kann an der gelösten und wieder verwendeten Verschraubung des Brenners mit schaumbildeden Mitteln oder durch abdrücken der gesamten Anlage erfolgen.

Es wurde ja nicht die Gasanlage verändert sondern es erfolgte eine Reperatur mit einem baugleichen für den Kocher zugelassene Brennereinheit. Daher ist das nicht TÜV-konvorm und bedarf keiner Vorführung.

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Hallo,

 

Ja klar, das ist natürlich ein Unterschied zu meinem Fall, wo durch Einbau des Gasfernschalters die Anlage verändert wurde. Das hat der Tüv geprüft abgenommen und die Änderung ins Gasbuch eigetragen.

 

Es ging doch aber darum, ob durch den Wechsel des Brenners die Gasprüfung erforderlich ist. Es auch nicht das ganze Kochfeld mit Zulassung getauscht, sondern defekte Teile davon erneuert. Das sehe ich schon so, dass dann eine Gasprüfung erforderlich ist. Das hat nichts mit einer Abnahme von Änderungen an der Gasanlage zu tun. Zudem ist das doch ein Klacks und dient der eigenen Sicherheit.

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Genau so.

Prüfen kann man immer und dient der eigenen und deren anderen Sicherheit.

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