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Gasprüfung nach 2 Jahren bei Neufahrzeugen


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Wegen den paar EUR Prüfkosten würde ich lieber die Gasprüfung durchführen und auf 1 Jahr Geltungsdauer verzichten, wenn man in den Rhythmus der TÜV-Prüfung kommen will.

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Nun ist ei  DVGW-Arbeitsblatt aber kein Gesetz. Entscheidend ist vielmehr die StVZO.

 

Ich werde morgen mehr dazu posten..

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Ich beziehe mich auf die Diskussionen unter folgenden Links:

 

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Nur um es klar zu stellen: 

 

Mir geht es hier vorrangig nicht darum, die Euros für die Gasprüfung einzusparen sondern um das MÜSSEN auf der Grundlage klarer gesetzlicher Regelungen.

 

Wie auch immer: Die Jungs vom KÜS haben das Thema angesprochen und wollen der Sache nachgehen ...

 

Stefan

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Mein letzter Termin zur HU wurde vom Freundlichen in Dannenberg unter Mithilfe des TÜV-Nord erfolgreich erledigt.

Dabei wurde KEINE Prüfung der Gasanlage vorgenommen, das habe ich dann eine Woche später in Lüchow machen lassen.

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Meinen DEKRA-Prüfer hat die Gasprüfung noch nie interessiert. Der macht die selbst auch nicht. Ich gehe dazu zum Gas-Installateur. Der Preis irgendwo über 40€ ist normal und alle zwei Jahre kann ich mir das leisten. Dieses Jahr ist dann auch ein neuer Schlauch fällig.

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Ich habe beruflich viel mit juristischen Fragen zu tun. Deshalb verlasse ich mich ungern auf allgemeine Aussagen und Auskünfte. Ich habe deshalb selbst ein wenig recherchiert mit folgendem Ergebnis.

 

Es gab wohl zur Gasprüfung eine Änderung im Jahr  2018, welche im Verkehrsblatt veröffentlicht wurde.

 

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Die Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIIIund VIIIa StVZO („HU-Richtlinie”) beinhaltet nun die Bestimmung unter 6.1.3 Kraftstoff-/Gasanlage (Antrieb und Heizung), dass die bei der HU der Nachweis der Gasanlagenprüfung zu bringen ist. Die Plakette gibt es unter folgender Bedingung nicht:

 

Zulässigkeit oder Prüfung nach Nummer 7 des DVGW - Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" für Kraftfahrzeuge nicht nachgewiesen

 

Dies bezieht sich aber ausdrücklich auf den Punkt 6.1.3 Kraftstoff-/Gasanlage (Antrieb und Heizung)!

 

Insoweit hätten die Jungs vom KÜS durchaus den richtigen Riecher. Meines Wissens hat der Cali nämlich weder einen Gasantrieb noch eine gasbetriebene Heizung. Im Unrecht wären sie dahingehend, dass demnach auch der Cali mit  Wohnmobilzulassung keine Gasprüfung braucht.

 

Stefan

 

 

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Noch eine Ergänzung:

 

In der alten HU-Richtlinie vom 24. Mai 2012 hieß es unter Nr. 8.4 Öl, Hydraulik, Flüssigkeitsverlust: Nachweis der Gasanlagenprüfung fehlt, abgelaufen, falsch = erheblicher Mangel.

 

Mit der neuen HU-Richtlinie hat der Gesetzgeber EU-Recht in nationales Recht umgesetzt. Die bisherige Nummer taucht so nicht mehr auf sondern halt die neue Nummer 6.1.3 Kraftstoff-/Gasanlage (Antrieb und Heizung).

 

Ich interpretiere das deutlich als gesetzliche Änderung, so dass jetzt Flüssiggasanlagen zum Kochen nicht mehr erfasst/geprüft werden.

 

Stefan

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Letzte Woche beim Fiat-Händler: 37,81€

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Gasprüfung vor 2 Wochen beim TÜV in Regensburg: 28€

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Hallo,

habe diese Woche beim örtlichen Caravanhändler mit Werkstatt 35€ bezahlt.

Gruß

Markus

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Jetzt musste ich aber doch noch mal nach der Rechnung sehen. Ich habe beim Gasinstallateur 2017 doch nur 30 € bezahlt. 2015 hat er 40 € berechnet.

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Ich musste nur 1 mal zu einer Gasprüfung, das ist imho 6 Jahre her.. seitdem hat das niemanden mehr interessiert.

 

Chris


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Den TÜV (oder wie die auch alle heißen) interressiert die Gasanlage nicht die Bohne. Das liegt einzig in der Verantwortung des Halters. Wenn die Prüfung lt. dem gelben Gasdokument alle 2 Jahre vorgesehen ist, sollte sie gemacht werden. Allein aus Selbtsschutz, wenn etwas auf Grund von Gasaustritt passiert, gibt es nichts von der Versicherung.


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