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Zulassungsart umschlüsseln (PkW => WoMo; WoMo => PkW)


Tom50354

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Aber nur falls Du schadensfrei fährst.

Bei Womo ist bei SF10 Schluss - selbst wenn Du bei PKW z.B. bei SF20 wärest.

Im Schadensfall kommt dann die Rückstufung gemäß Womo-Bedingungen und Du rutschst von SF10 nach SF2.

Das ist zumindest mein Verständnis dieses Teils des Problems.

Ich lasse mich gerne korrigieren falls das falsch ist.

 

Das mit der betrieblichen Nutzung und der Zulassung Womo ist nicht unbedingt kritisch.

 

Verkehrsrechtlich gibt es auch immer mal wieder Einschränkungen die nur für Womos gelten - je nach Beschilderung beim Parken z.B. Wenn es da mal jemand auf die Spitze treibt kann die Zulassung als PKW hilfreich sein.

 

Klar ist: Steuer PKW ist teurer. Bei der Versicherung kommt es sehr auf das individuelle Szenario an.

 

Gruß,

 

Gunther

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OK, im Schadenfall hast Du Recht - dann erfolgt eine Rückstufung nach WOMO-Staffel ( allerdings nicht von SF 10 nach SF 2 wenn Du einen vernünftigen Tarif hast ).

 

Bzgl. der betrieblichen Nutzung bei WOMO Zulassung hat mir mein Steuerberater etwas Anderes gesagt. Kommt natürlich auf die Branche an in der man beschäftigt ist. Ein WOMO als Betriebsfahrzeug würde das Finanzamt nicht anerkennen ( laut Steuerberater ).

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Die Steuerberater machen es sich da oft einfach. Nicht anerkennen kann man so denke ich nicht sagen.

 

Man kann aber sagen, dass man den Prüfer ja nicht direkt mit der Nase in den Pfeffer stecken muss. Ein PKW ist halt standard. Und ein Wohnmobil eben nicht!

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Rückstufung auf jeden Fall von 10 nach "wohin auch immer". Bei einer vorher fiktiven SF20 für PKW in jedem Falle bitter. Das Beispiel SF10 nach SF2 habe ich tatsächlich so schon in Tarifen gesehen.

 

Finanzamt: Das sieht unser Steuerberater anders. Da es nachweislich das zum betrieblichen Zweck genutzte Fahrzeug ist und dem betroffenen Fahrer auch kein weiteres dafür zur Verfügung steht würde man das wohl durchkriegen. Das Fzg. wird bzgl. geldwertem Vorteil auf der privaten Seite in üblicher Weise pauschal behandelt. Der Geschäftszweck begründet auch bei uns kein Womo.

 

Sei's drum, es ist eine sehr individuelle Sache was da der richtige Weg ist.

 

Gruß,

 

Gunther

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Man muss dem Prüfer ja auch mal was zum Prüfen bieten - sonst ist der auch nicht glücklich und sucht weiter :)

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Ich gebe mal das Gespräch mit meinem STB wieder... Generell ist jeder Unternehmer in seiner Entscheidung was er mit seinem Geld macht frei, wenn die betriebliche Nutzung für das Fahrzeug überwiegt stellt sich meiner Erfahrung nach auch niemand an der WoMo-Zulassung quer. Gleiches gilt wenn betriebliche Gründe für die Nutzung als Wohnmobil gibt, bei Tom zum Beispiel dürfte das wohl kein Thema sein da sein Geschäftsmodell ja auf dem Cali basiert. Anders wiederum, wenn ein anderes Haupt-Fahrzeug verfügbar ist und z.B. das WoMo überwiegend privat bzw. ausschließlich privat genutzt wird bzw. wie bei vielen hier über Winter komplett still steht - da wird natürlich zu Recht vom FA die Notwendigkeit bemängelt und ein Steuersparmodell angenommen.

 

In meinem Fall ist der Cali das Hauptfahrzeug, wird ganzjährig überwiegend geschäftlich genutzt und z.B. auch geschäftlich zur Übernachtung herangezogen - da meckert keiner.

 

Also alles eine Frage der Begründung! :D

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Da hast du auch wieder Recht!

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So, heute war die Bestätigung von VWN in der Post.

Hat ca. 3,5 Wochen gedauert. Am Montag werde ich

zum TÜV fahren und Fahrzeugart (hoffentlich) ändern

können.

Bearbeitet von Tom50354
Anhang auf Userwunsch gelöscht
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  • 1 Monat später...

Hallo an Alle,

 

hier ist ja schon viel geschrieben worden zum Thema Zulassung als WOMO oder PKW, was ist günstiger?

 

Anfangs habe ich mich geärgert, das ich meinen jetzt 2 Monate alten T6 Ocean nicht als PKW auswählen konnte und damit als WOMO zugelassen habe. Jetzt bin ich aber ganz froh darüber, denn ich habe die Beiträge für meinen konkreten Fall parat: Versicherung VGH, Vollkasko, SF20: Der Jahresbeitrag als WOMO ist 511 Euro, als PKW wären es 617 Euro. Die Steuer als WOMO (210 Euro) ist über 100 Euro günstiger. In meinem speziellen Fall spare ich mit der WOMO-Zulassung also jährlich mehr als 200 Euro gegenüber der PKW-Zulassung.

 

Ferner sprach ich die VGH auf das Thema Schadenfreiheitrabatt an, da ich vorher einen PKW mit SF 32 versichert hatte und das WOMO als SF20 eingestuft ist. Dieser SF32 wird im Hintergrund weitergeführt. Im Schadensfall werde ich dann im nur Hintergrund hochgestuft und ich bleibe dann in der SF20 wie im Vertrag aufgeführt. Also einen Schaden frei. Kann sein, das das nur bei der VGH so ist.

 

Diese Informationen gelten wie gesagt nur in meinem Fall mit meinem WOMO, ist aber sicherlich auch auf die eine oder andere Zulassung übertragbar. Vielleicht hilft diese Info jemandem weiter. Sollte ich hier nur Bekanntes wiedergegeben haben, dann bitte ich das zu entschuldigen.

 

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Da ich mich auch mit dem Thema Umschlüsselung vom WoMo zum PKW beschäftige, habe ich mal ein paar Fragen:

 

Hat schon mal jemand von Euch nen T6 vor der Erstzulassung umschlüsseln können? Ich würde das wenn möglich gerne vor der Erstzulassung machen.

 

Wenn ich recht verstanden habe wäre das Vorgehen dann folgendermaßen:

Wenn der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) beim Händler ist ==> einscannen und per E-Mail an die VW-Kundenbetreuung schicken und die Bescheinigung zur Umschlüsselung beantragen.

Mit der Bescheinigung dann zum TÜV zur Umschlüsselung und danach die Erstzulassung machen.

Ist das so korrekt, hat das bei Euch schon mal funktioniert oder muss man auf jeden Fall erst mal als WoMo zulassen?

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Also meiner kam als Womo und wurde vor der Zulassung umgeschlüsselt und dann als PKW erstzugelassen. Das funktioniert.

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habe heute nachgefragt und die Bestätigung bekommen, das in den Papieren "PKW" steht, wie bestellt (Ocean 4M 110kW)

 

 

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  • 3 Wochen später...
Gast WolfsBurger

Moin zusammen, habe heute den Steuer Bescheid für meinen neuen bekommen:102kw TDI BM, BJ 9-15, Cali Comfort mit PKW Zulassung sollen sein: 406€ insgesamt......? Ich musste mich erstmal setzen....! Ist das richtig ??

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  • 2 Wochen später...

Ich hatte meinen Coast als So-KFZ Womo zugelassen. Mit dem VW Brief habe ich beim TÜV Nord ein Gutachten zur Umschlüsselung zum PKW erstellen lassen.

 

Danach steht aber statt PKW die Bezeichnung "FZ.Z. Pers. Bef.B 8 Spl Mehrzweckfahrzeug" !

Nach Rücksprache mit dem TÜV wäre das ok und ein PKW! Angeblich neue EU Richtlinie und die Californias ab Werk hätten diesen Text auch im Schein.

 

es wäre sehr hilfreich für mich wenn ein T6 California Eigner eines PKW´s mal in seinen Fahrzeugschein schaut was dort vermerkt ist.

 

 

Gruß

 

Ralf

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