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Neue Reparaturrichtlinie RCBR Modul - Dachspoiler


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Auch wir waren jetzt leider gezwungen uns mit diesem Thema zu befassen. Nachdem wir jetzt in den letzten knapp 3 Jahren fast 120.000 km mit unserem Cali zurückgelegt haben und keinerlei Probleme hatten, jetzt das. Auch wir sind vom Blumenkohl betroffen. VW hat schon die Reparatur des RCBR Moduls zugesagt aber noch ohne Termin. Jetzt soll es aber doch nur die neue Plastikhaube oder so :-( werden. Für uns steht jetzt gerade die Entscheidung an, kaufen wir den Cali nach Leasingablauf? Haben vom Freundlichen auch ein gutes Angebot bekommen. Haben für uns jetzt entschieden, dass wir auf den Kauf verzichten wenn das Problem nur verdeckt und nicht behoben wird. T 6 kommt nicht in Frage. Mal sehen was die neuen Verhandlungen ergeben.

 

Günther und Brigitte

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Gute Entscheidung, ein Auto mit Blumenkohl und der Option Toupet, nicht zu kaufen.

 

Soll sich doch der Leasinggeber mit dem Problem herumschlagen, dieses Fahrzeug zu vermarkten.

Ihr habt für die Nutzung sicher genug bezahlt (ich schätze mal den halben Neupreis).

 

Gruß T2-Fahrer

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Heyho,

 

das ist richtig.

 

Allerdings ist die Garantie ein Teil des Kaufvertrags und nach Zustandekommen bindend für den Garantiegeber.

Er kann sie also nicht nach Gutdünken leisten oder nicht leisten.

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Also, ich weiß nicht.

 

Einerseits, ja, so wie die Beispiel-Reparatur fotografiert wurde, sieht es erstmal arg befremdlich aus, andererseits, wer sich noch nie vor so ein RBRC Modul gestellt hat, sieht da genau _gar nichts_! Darauf anspringen tun nur wir hier, die Sensibilisierten.

 

Ich persönlich fand schon immer, dass das Ausblühen maximal ein optisches Problem ist. Mein Schaden war aber auch nicht sooo groß, viele hier haben stärkere Ausblühungen (gehabt).

 

Der Funktionalität des Moduls tut die Reparatur nun genau gar keinen Abbruch und schöner als die Ausblühungen ist sie allemal. Der Austausch des Moduls IST eine Operation am offenen Herzen. Ich kenne auch Leute, die über Wassereinbrüche klagen, Windgeräusche, Sauereien am Himmel innen etc. pp. Bei mir persönlich bilde ich mir ein, dass die Hydraulik jetzt öfter nachpumpt, und zwar schon nach 3 Tagen Standzeit, statt wie sonst eine Woche. Kann aber auch andere Ursachen haben, weiß man ja immer nicht.

 

Ich denke, jeder, der mit dem Austausch des Moduls Pech hatte, wäre im Nachhinein froh über die vorgestellte Reparaturalternative gewesen. Es bleibt spannend.

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Mit einer Rechtsschutzversicherung oder eigenem gut gefüllten Bankkonto im Rücken bedarf es zur Klagerhebung nicht viel Mut. Im Prozessfall wäre es an dem zu beauftragenden gerichtlichen Sachverständigen, zu beurteilen, ob der ggf. vorangegangene Mangelbeseitigungsversuch erfolgreich war oder nicht. Die Wahl der Methode obliegt zunächst dem zur Mangelbeseitigung Verpflichteten, also grundsätzlich dem Händler. Er trägt im Prozessfall das Risiko, dass seine Methode nicht anerkannt wird. Leichten optischen Beeinträchtigungen wird i.d.R. durch Zuspruch eines Minderwertausgleichs, einmal untechnisch gesprochen Rechnung getragen. Ich könnte mir vorstellen, dass die "neue Methode" mit der Abdeckung, sofern sie den Mangel in technischer Hinsicht einwandfrei beseitigt (nach Ansicht des Gerichtssachverständigen), gerichtlich Anerkennung finden wird.

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Hey Cali Graf,

 

Mangelbeseitigung erfolgt doch im Rahmen der Gewährleistung.

Gilt bei Garantie das Gleiche ("...grundsätzlich dem Händler...")?

Da ist der Händler ja nur Ausführender des Garantiegebers (so wie eben in den Garantiebedingungen festgeschrieben).

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Hallo Duke,

die gesetzliche Gewährleistung erbringt der Verkäufer, ggf. also der Händler. Verkäufer kann natürlich jeder sein, auch eine Privatperson. Garantie leistet derjenige, der die Garantie zusagt, ggf. also auch der Hersteller. Wo Garantiearbeiten durchgeführt werden, legt der Garantiegeber fest, er kann die Arbeiten selbst durchführen oder selbstverständlich auf seine Kosten delegieren.

 

Gruß

Cali Graf

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Aus Laiensicht könnte ich mir durchaus vorstellen, dass die Methode einer rein technischen Begutachtung Stand hält.

Probleme wie späteres "Rausgammeln" unter der "Haube" oder Korrosion an nicht abgedeckten Stellen werden da vermutlich untergehen.

 

Aber die Optik - geht die ohne "Minderwertausgleich" durch?

 

Ich sehe durchaus, wie auch andere, ein Problem im Wiederverkauf wenn sich das Thema mal im Gebrauchtmarkt rumgesprochen hat.

 

Irgendwann werden wir es wissen - irgendeiner wird das irgendwann anfechten, davon gehe ich stark aus.

 

Gruß,

 

Gunther

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Aus Laiensicht könnte ich mir durchaus vorstellen, dass die Methode einer rein technischen Begutachtung Stand hält.

Probleme wie späteres "Rausgammeln" unter der "Haube" oder Korrosion an nicht abgedeckten Stellen werden da vermutlich untergehen.

 

Aber die Optik - geht die ohne "Minderwertausgleich" durch?

 

Es wird in Zukunft die vornehme Aufgabe des Gerichtssachverständigen sein, festzustellen, ob bei der Abdeckmethode mit späterem Rausgammeln unter der Haube zu rechnen ist oder nicht. Nur wenn er dies verneinen kann, wird die Methode einer technischen Begutachtung standhalten. Eine "Optik" ist ja oft geschmackssache. Von der subjektiven Bewertung seitens des Gerichts wird es abhängen, ob eine Störung der Optik vorliegt oder nicht. Falls ja, kann ein "Minderwertausgleich" dann in eine Geldforderung zum Ausgleich eines optisch bedingten Minderwerts führen.

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Heyho,

 

um mal etwas weg zu kommen von der rein juristischen Betrachtung:

Das RCBR ist ein tragendes Strukturteil.

 

Das Abfräßen der Oberfläche (mit welchem Materialverlust?) an sich ist für mich schon der falsche Weg. Denn wenn man auf dieses Material aus Festigkeitsgründen hätte verzichten können hätte man dieses mit Sicherheit schon getan.

Warum wird die Produktion nicht komplett auf ein Kunststoff-Versiegeltes Modul umgestellt?

 

Wenn man der Aussage glaubt das die Module auch von "unten" korrodieren ist es für mich definitiv kein rein optisches Problem mehr.

Die gesamte Stabilität der Dachstruktur steht dann für mich in Frage.

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Wozu aus Stahlblech diesen Spoiler konstruieren?

Aluminium ist ja grundsätzlich ein guter Werkstoff.

Sollte unser RCBR mal zu blühen anfangen werde ich auch mal einen Blick auf unsere Cascavel-Alufelgen werfen.

VWN sollte einfach mal die Ursache dieser Ausblühungen ermitteln.

Als Versuch könnten sie ja das RCBR mal vom Felgenhersteller fertigen lassen ;)

 

Grüße,

 

Oli

 

 

 

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Meine Alu-Fahrradrahmen hatten keine solchen Probleme. Auch die ganzen Alufelgen blieben bisher von dem Blumenkohl verschont.

 

 

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... Richtig.

 

Oder nehmen wir eine weiteres Beispiel. Fenster und Fassadenhersteller, deren Podukte ständig Wind und Wetter ausgesetzt sind. (Beispiel Schüco). Wie schaffen die das, dass ihre Alurahmen und Fassadenkonstruktionen an Fenstern, Türen und Fassaden nicht aufblühen?--> Das Material wird anodisiert. Ob VW die Dachspoiler im Verlauf der Fertigung anodisiert weiß ich nicht. Irgendein (fehlender oder falscher) Fertigungsprozess oder grundlegender Fehler in der Legierung scheint zu der uns bekannten Problematik zu führen. Dass mit einem "Kondom" zu verdecken, mag aus Konzern- und Kalkulatorensicht folgerichtig erscheinen. Aus technischer Sicht ist das eine Bankrotterklärung eines Fahrzeugherstellers und erinnert mich eher an handwerklichen Pfusch, der verdeckt werden soll.

 

Nichts gegen die Lösung von Polyroof, aber deren Rep.-Version sollte wirklich alten Fahrzeugen vorbehalten sein. Ich wiederhole mich gerne: zum gegenwärtigen Zeitpunkt verkauft VW die Fahrzeuge mit einem verdeckten Mangel (das Gegenteil ist aufgrund der immer noch hohen Fallzahlen bislang nicht bewiesen), der bekannt ist und auch Käufern, welche nicht um diesen Mangel wissen, bekannt gegeben werden müsste. Der Mangel, welcher nicht auf normalem Verschleiß beruht, sondern dem Produkt schon inne wohnt, führt zu Ausfallzeiten und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch zu einem Wertverlust.

 

Gab, oder gibt es denn ein belastbares Statement von VW, dass der T6 von diesem Problem nicht berührt sein wird. Wenn Ja, auf welchen Tatsachen beruht das und was ist es wert?

 

Gruß

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Das sehe ich genauso!

 

Nachdem das RCBR doch im Gussverfahren hergestellt wird, die Dachschale jedoch gepresst wird, darf man davon ausgehen das hier zwei verschiedene Betriebe unter der Regie eines Konzerns solch einen Pfusch fabrizieren.

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Das ist grundsätzlich richtig - wenn auch etwas drastisch formuliert.

Das RCBR ist ein Gussteil - was die Problematik einer eingeschränkten Auswahl an verwendbaren Legierungen mit sich bringt.

Außerdem wird das RCBR als Korrosionsschutz dann mit einem Primer auf Zink-Basis versehen.

 

Die Dachschale ist ein Blechteil. Dieses Blechteil wird mit einem Korrosionsschutz auf organischer Basis versehen.

Bei der Dachschale gibt es mehrere Fehlerbilder:

- Korrosion, in Folge Blasenbildung, Lackablösung etc.

- Blasenbildung unter der Dichtung ohne Korrosion.

 

Außerdem erfolgen Herstellung und Beschichtung vermutlich auch nicht in den gleichen Betrieben.

 

Letztlich bleibt mir nichts anderes als meine alte Kritik zu wiederholen:

Fehler passieren, auch in der Entwicklungsabteilung von VW und selbst bei gewissenhaftester Vorgehensweise.

VWN ist hier aber viel zu träge und viel zu halbherzig in der Beseitigung von Problemen in der Serie.

Wie viele RCBR-Reparaturen hätte sich VWN sparen können wenn z.B. mit dem Facelift, MJ 2010, das hinlänglich bekannte RCBR-Problem ernsthaft gelöst worden wäre?

Dann wäre nur ein sehr kleiner Prozentsatz der jetzt fälligen Reparaturen überhaupt noch voll in der Garantie!

Stattdessen kommen so viele Fahrzeuge rein, dass man nun mit einer Spar-Reparatur kontert....

 

Gruß,

 

Gunther

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