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Kostenersatz Garantieverlängerung bei Totalschaden


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So erste Einschätzung vom Sachverständigen, vielen Dank @T2 Fahrer, ich habe mich an deine Vorschläge gehalten und Anwalt als auch Sachverständigen kontaktiert:

 

Die Reparaturkosten werden im Bereich 30-35000€ liegen.

Nun fängt die ganze Rechnerei und Recherche an.

Am liebsten würde ich das Auto so wie es ist an einen Verwerter abgeben und nicht reparieren lassen und dann verkaufen. Behalten will ich es nicht. Das hat absolut nichts mit unsachgemäßer Reparatur zu tun, sondern mit meinem Bauchgefühl und dem Gedanken immer in einem stark reparierten Auto zu sitzen.

Aber natürlich kommt die Verwertervariante nur infrage wenn es geldmäßig auch passt, ansonsten werde ich wohl oder übel fachmännisch reparieren lassen und dann selbst verkaufen.

Auch die Anschlussgarantie spricht leider für den Privatverkauf. Ich muss das noch vom Anwalt abklären lassen aber wenn mit dem Verkauf an einen gewerblichen Verwerter die Garantie erlischt dann gehen 3000€ flöten.

Diese Geschichte passiert mir so nicht wieder. Beim nächsten Auto schließe ich die Garantie erst nach 1 Jahr und 11 Monaten ab.

 

@habu01: Danke das ist mal ein Richtwert den ich so mal an Anwalt und Sachverständigen weitergebe, wenngleich ich mal davon ausgehe das dies bekannt sein dürfte.

 

@kp4711: Auch dir dankeschön, ich werde gerne die Gin posten wenn das Auto an einen Verwerter geht.

 

 

Wir sind immer noch fassungslos.

 

Gruß aus Trier

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@kp4711: ....FIN posten.... natürlich

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Hallo,

 

ich muss mich hier nochmal zu Wort melden.

 

(Leider ist es nun mal so, dass jeder in Foren jeden Quatsch unreflektiert kundtun kann.)

 

25% des Kaufpreises ist wohl totaler HUMBUG.

 

Verhandelt wird hier auch NICHT, das überlassen wir lieber mal den Leuten im Orient, die haben das besser drauf.

 

Gemäß geltender Rechtssprechung wird der "merkantile Minderwert" , und um den geht es hier, vom Sachverständigen festgelegt. Also nicht geschätzt, nicht berechnet, nicht in Tabellen nachgeguckt, nicht gewürfelt, nicht ausgehandelt.

 

Es gibt natürlich verschiedene Berechnungsmodelle, die auch alle ihre Berechtigung haben mögen und als grobe Orientierung dienen, ausschlaggebend ist jedoch der Wert, welcher vom Gutachter in seinen Ausführungen festgelegt wurde.

 

Und hierbei spielt neben der Schadenshöhe, dem Fahrzeugalter, der Laufleistung auch ganz entscheidend die "Marktgängigkeit" eines Modells eine Rolle.

 

Und den TIP, hier eine vollständige VIN zu veröffentlichen halte ich auch für völlig unangebracht, sorry.

 

Berate in einem anderen Fred gerade ein Boardmember, dem der Cali gestohlen wurde.....

 

 

Gruß T2-Fahrer

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@tombalrog,

 

wenn die Repkosten über 50% des Wiederbeschaffunsgwertes liegen (wovon ich hier ausgehe), so muss der Sachverständige nach geltender Rechtssprechung zusätzlich zum Wiederbeschaffungswert einen regionalen (100km) Restwert ermitteln und im Gutachten auch konkret (Anschrift/Kontaktdaten) benennen, (3 regionale Gebote müssen konkret benannt werden).

 

Du kannst also dann mit einem einzigen Anruf dein Auto an diesen konkreten Bieter veräußern, und weg ist er.

 

Diese Bieter sind i.d.R. 6 Wochen an ihr Gebot gebunden, können also hinterher nicht sagen: OH, da wurde ja schon mal gekocht auf dem Gaskocher oder: da ist ja ein Fleck auf dem Sitzbezug etc.....

 

Ich persönl. kann dein Bauchgefühl gut verstehen, (auch wenn ich selbst vom Fach bin und schon Unfallautos gefahren habe).

 

Die Garantieverlängerung ist gar kein Thema, du bekommst unter diesen Umständen (Händler) den (im Voraus) bezahlten Beitrag komplett vom VVD zurück, es geht gar nichts "flöten"

 

Nach BGB musst du in den gleichen Vermögenszustand versetzt werden wie vor Eintritt des Schadens.

 

Also auch alle noch so kleinsten Belege (Abmelden, Kennzeichen, Fahrtkosten zum Anwalt, Aufwendungen zur Suche eines Ersatzfahrzeugs, Zulassungskosten Ersatzfahrzeug etc.) sammeln und dem Anwalt übergeben.

 

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne auch per PN zur Verfügung.

 

Gruß T2-Fahrer

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Nun nach dem ersten Gespräch mit dem Sachverständigen kam mir 30% der Rep.Kosten auch hoch vor. Der Sachverständige sagte mir ja es gebe einen Minderwert der wird aber nicht allzu stark ins Gewicht fallen.

Nochmals vielen Dank an Alle, aber es wäre schade wenn das Ganze abgleiten würde in Grabenkämpfe. Ich fühle mich sowohl bei Anwalt als auch bei Sachverständigen gut aufgehoben und das Ganze wird nun etwas Zeit brauchen um genau berechnet zu werden.

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@T2-Fahrer: Meinst du mich mit Quatsch unreflektiert kundtun?. Mein Bild sollte nur als Beispiel gelten und untermalen, dass es nicht 25%vom Neupreis sind. Fakt ist aber, es gibt bezüglich der Wertminderung keinen einheitlichen Wert, dazu ist das Thema zu komplex. Im Grunde müsste man nur den Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall ermitteln. Jetzt kommen allerdings noch andere Faktoren zum tragen, wie z.B. die, die keinen oder nur wenig Einfluss auf das Kaufverhalten haben.

Richtig ist auch, dass der Sachverständige die Wertminderung festlegt, aber den saugt er sich nicht aus den Fingern. So gibt es z.B. die Richtlinie des BVSK zur Ermittlung der merkantilen Wertminderung sich unabhängigen Sachverständige nach richten.

 

Noch etwas, stelle bitte die Schreiber hier Vollpfosten ab, die nur Quatsch schreiben. Wenn etwas deiner Meinung nicht i.O. ist und du es besser weißt, weil vom Fach, argumentiere sachlich. Wenn du es aber schon so abtust, solltest du die von dir gemeinte Antwort zitieren. Sonst können sie evtl. die Falschen angesprochen fühlen.

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Wäre es nicht auch eine Möglichkeit den Wagen so in Zahlung zu geben, eine Abtretungserklärung zu unterschreiben und der Händler regelt alles weitere? So habe ich es letztes Jahr mit unserem BMW gemacht. Ich hatte zwar auch Angebote,

die allesamt über die Öffentliche Oldenburg liefen, aber am Ende war das Beste von meinem Händler. Alles ging ohne Probleme über die Bühne und ich hatte kaum Stress.

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