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Zul. Gesamtgewicht falsch eingetragen ?


frankie

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Hi,

 

gestern hat meine Frau den Cali, den wir morgen abholen, angemeldet. Im Fahrzeugschein Teil 1 stehen jetzt andere Gewichte drin, als es in den COC Papieren steht. Das zul. Gesamtgewicht ist im Fahrzeugschein 3000kg und in dem COC Dokument steht 3080kg. Das zul. Gespanngewicht im Fzg.Schein 5200kg und im COC 5300kg.

Haben die sich da auf der Zulassungsstelle vertan ? Kann man das ändern lassen ?

Bei dem Cali handelt es sich um einen Reimport aus Belgien und er wurde mit 0603 und BVD geschlüsselt. Lt. technischen Daten auf der VW Internetseite Belgien stimmen die Daten mit den COC Papieren überein.

Danke für Eure Hilfe.

 

Gruß

 

Franky

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Guten Morgen,

 

das klärst Du am besten heute noch mit der Zulassungsstelle ab. M.E. sollten die Angaben aus der COC übernommen werden.

 

Bei mir wurden seinerzeit auch ein paar Schlüsselnummern wg. Änderung PKW->WoMo falsch eingetragen - da der Fehler offensichtlich war, wurde er umgehend und kostenlos von der Zulassungsstelle behoben.

 

Viele Grüße,

Thomas

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Hallo Franky,

 

wenn Dein Profil richtig ausgefüllt ist, und Du einen

Fronttriebler hast, dann ist das ZGG 3.000 kg. Das

passt dann schon so. Nur der 4 Motion hat 3.080 kg.

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Woher stammt diese Erkenntnis ? In allen Preislisten, techn. Daten und in den COC Papieren steht für den 2.0TDI 150KW Frontantrieb 3080kg. Selbst auf den ausländischen Volkswagen Seiten.

 

Gruß

 

Franky

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Hallo Franky,

 

ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil ;-)

Beim T5.2 war es noch so, dass nur die 4 Motion ein

erhöhtes ZGG. hatten. Da hat sich beim T6 wohl was

geändert.

 

Dann muss die Zulassungsstelle tatsächlich die ganze

Sache nochmals anschauen.

 

Entschuldige bitte die Falschmeldung in meinem Post.

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Kein Problem. :)

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Hi,

 

meine Frau war heute beim Strassenverkehrsamt. Ergebnis: Die ganze Neuzulassung musste rückgängig gemacht werden und alles nochmal von vorne. Sie haben festgestellt, dass noch mehr Eintragungen falsch waren.

D.h. neuer KFZ-Schein Teil 1, neue EVB Nummer, neue Nummerschildvergabe. Das Strassenverkehrsamt will jetzt mit der Versicherung und mit dem Zollamt klären (KFZ-Steuer), dass wir da nicht doppelt bezahlen müssen, weil der Wagen ja jetzt innerhalb von 3 Werktagen zweimal zugelassen wurde. Ich bin mal gespannt, ob das reibungslos klappt ???

 

Gruß

 

Franky

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